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Zoraki 906 brüniert

Zoraki 906 brüniert
Entgegen der Abbildung hat die Pistole die PTB Nummer 1012

Entgegen der Abbildung hat die Pistole die PTB Nummer 1012
Gaspistole Zoraki 906 brüniert
Gaspistole Zoraki 906 brüniert
Die Gaspistole Zoraki 906 brüniert
Als Zubehör kann ich Ihnen solch <a href=1260104.htm> ein passendes Holster für Rechtshänder </a> anbieten.
Solche <a href=1200901-25.htm>passende Munition (Beispiel)</a>darf ich leider nicht versenden, weil das Gefahrgut ist. Sowas müsste abgehollt werden.  Die Waffe ohne Munition kann verschickt werden.
<a href=pyromuni.htm>Passende pyrotechnische Artikel </a>darf ich leider nicht versenden, weil das Gefahrgut ist. Sowas und Munition müsste abgehollt werden. Die Waffe selbst kann verschickt werden.
Diese Pistolen habe ich aus dem Programm genommen.

Artikelnummer: 1040860
Artikelname: Zoraki 906 brüniert
Warengruppe: alle Produkte anzeigen


Schreckschusspistole Zoraki Mod. 906 im Kaliber 9mm P.A.K

Die Schreckschusspistole Zoraki 906 wird durch den namhaften Marken-Waffenherstellers Atak im Kaliber 9mm P.A.K.produziert.
Modelle der Marke Zoraki sind allgemein für ihre Zuverlässigkeit uind Haltbarkeit bekannt.

Mit einem Gewicht von 470 Gramm liegt sie relativ schwer in der Hand, ist dabei aber klein und sehr kompakt. Für diese Gaswaffe spricht das leistungsstarke Kaliber und die geringe Baugröße bei ergonomisch geformten Griff.
Die griffgünstig positionierte Sicherung wird manuell betätigt und blockiert den Abzug. Die wichtigen Funktionsteile (wie Schlittenfang, Laufsperre, Einlagen am Hammer, Stoßboden, u.s.w) sind aus Stahl gefertigt.

Diese Pistole ist mit wenigen Handgriffen zerlegbar und hat eine Magazinkapazität von 6 Schuss. Das Griffstück der Schreckschusspistole Zoraki 906 ist aus schlagfestem Polymer gefertigt.

Die Zoraki 906 wird zusammen mit einem Abschussbecher und einer Reinigungsbürste in einem schaumstoffgepolsterten Waffenkoffer geliefert.

Kaliber 9mm P.A.K.
Magazinkapazität: 6 Schuss
Gewicht: ca. 470g
Gesamtlänge: ca. 145mm
Gesamthöhe: ca. 100mm
Breite: ca. 25 mm
Lauflänge: 85 mm

Lieferumfang zu Zoraki 906 brüniert

Lieferumfang:
- Zoraki Schreckschusspistole 906 9mm P.A.K. brüniert
- Abschussbecher PTB 946
- Reinigungsbürste
- Bedienungsanleitung
- ein schaumstoffgepolsterter Waffenkoffer

Hinweis zu Zoraki 906 brüniert

Deutsches Waffengesetz / bitte beachten !
Seit dem 01.04.2003 gibt es den kleinen Waffenschein für Gas- und Schreckschusswaffen. Sie benötigen diesen kleinen Waffenschein nur dann, wenn Sie beabsichtigen eine Gas- oder Schreckschusswaffen in der Öffentlichkeit geladen und zugriffsbereit bei sich zu tragen.
Wenn Sie die gleiche Waffe ungeladen und verpackt transportieren, brauchen Sie diesen kleinen Waffenschein nicht! Zum Kauf von diesen Gas- und Schreckschusswaffen braucht man ebenfalls keine Berechtigung. Der Verkauf erfolgt gegen Altersnachweis ab 18 Jahren.
Einen Antrag auf den kleinen Waffenschein können Sie bei Ihrer zuständigen Behörde stellen.  Zuständig ist dafür in den meisten Bundesländern das Landratsamt und in den Städten meist das Ordnungsamt.

Verfügbarkeit
Im Moment nicht lieferbar.

Anonymes Quiz mit verschiedenen Gewinnaussichten
Hier finden Sie beispielhafte "Quizfragen" aus dem offiziellen >> Fragenkatalog << zur Waffensachkundeprüfung und Sie können verschiedene Dinge gewinnen. Mein Wissenstest ist kostenlos, kann über Stichwortsuche als Nachschlagewerk dienen, Unterhaltung bieten und soll den >> Schulungserfolg << optimieren. Hier geht es >> zur gratis Vollversion <<.

K1 1.13 Welcher der nebenstehend aufgeführten Gegenstände ist eine verbotene Waffe/ verbotener Gegenstand? (Hinweis: Vollständige Aufzählung s. Anlage 2 Abschnitt 1 Waffengesetz)

a) Blasrohr, Harpune, Armbrust

b) halbautomatisches Gewehr / halbautomatische Pistole

c) Schlagring, Stockdegen, Würgeholz (Nun-Chaku)

d) Wurfsterne, bestimmte Hartkernmunition, bestimmte Leuchtspurmunition


K1 1.32 Zur Munition im Sinne des Waffengesetzes zählen:

a) Stahlkugeln für Präzisionsschleudern

b) Patronenmunition Kaliber .38 Special

c) .177 (4,5 mm) Rundkugeln


K1 4.04 Darf die Erlaubnisbehörde gegen den Willen des Erlaubnisinhabers dessen Wohnräume betreten, um die ordnungsgemäße Waffenaufbewahrung zu überprüfen?

a) Ja, dies ist stets zulässig.

b) Ja, sofern eine dringende Gefahr für die öffentliche Sicherheit besteht.

c) Ja, aber nur mit einem richterlichen Durchsuchungsbefehl.


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