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Zoraki 2918 brüniert

Zoraki 2918 brüniert
Schreckschusspistole Zoraki Mod. 2918 im Kaliber 9mm P.A.K

Schreckschusspistole Zoraki Mod. 2918 im Kaliber 9mm P.A.K
Schreckschusspistole Zoraki Mod. 2918 im Kaliber 9mm P.A.K
Schreckschusspistole Zoraki Mod. 2918 im Kaliber 9mm P.A.K
Schreckschusspistole Zoraki Mod. 2918 im Kaliber 9mm P.A.K
Schreckschusspistole Zoraki Mod. 2918 wird in Plastikkoffer geliefert.
Schreckschusspistole Zoraki Mod. 2918 im Kaliber 9mm P.A.K
Als passendes Zubehör kann ich Ihnen solch <a href=1260111.htm> ein Holster für Rechts- und Linksträger </a> anbieten.
Solche <a href=1200901-25.htm>passende Munition (Beispiel)</a>darf ich leider nicht versenden, weil das Gefahrgut ist. Sowas müsste abgehollt werden.  Die Waffe ohne Munition kann verschickt werden.
<a href=pyromuni.htm>Passende pyrotechnische Artikel </a>darf ich leider nicht versenden, weil das Gefahrgut ist. Sowas und Munition müsste abgehollt werden. Die Waffe selbst kann verschickt werden.

Artikelnummer: 1040875
Artikelname: Zoraki 2918 brüniert
Warengruppe: alle Produkte anzeigen


Schreckschusspistole Zoraki Mod. 2918 im Kaliber 9mm P.A.K

-Kaliber: 9 mm P.A.K.

-Magazingröße: 18 Schuss
-Gesamtlänge: ca. 200mm
-Gewicht: ca. 895g
-Abzug: Single-Aktion, Double-Action
-ergonomisches Griffstück
-Stahlverstärkte Funktionsteile
-Farbe: schwarz

Hinweis zu Zoraki 2918 brüniert

Deutsches Waffengesetz / bitte beachten !
Seit dem 01.04.2003 gibt es den kleinen Waffenschein für Gas- und Schreckschusswaffen. Sie benötigen diesen kleinen Waffenschein nur dann, wenn Sie beabsichtigen eine Gas- oder Schreckschusswaffen in der Öffentlichkeit geladen und zugriffsbereit bei sich zu tragen.
Wenn Sie die gleiche Waffe ungeladen und verpackt transportieren, brauchen Sie diesen kleinen Waffenschein nicht! Zum Kauf von diesen Gas- und Schreckschusswaffen braucht man ebenfalls keine Berechtigung. Der Verkauf erfolgt gegen Altersnachweis ab 18 Jahren.
Einen Antrag auf den kleinen Waffenschein können Sie bei Ihrer zuständigen Behörde stellen.  Zuständig ist dafür in den meisten Bundesländern das Landratsamt und in den Städten meist das Ordnungsamt.

Verfügbarkeit
Im Moment nicht lieferbar.

Anonymes Quiz mit verschiedenen Gewinnaussichten
Hier finden Sie beispielhafte "Quizfragen" aus dem offiziellen >> Fragenkatalog << zur Waffensachkundeprüfung und Sie können verschiedene Dinge gewinnen. Mein Wissenstest ist kostenlos, kann über Stichwortsuche als Nachschlagewerk dienen, Unterhaltung bieten und soll den >> Schulungserfolg << optimieren. Hier geht es >> zur gratis Vollversion <<.

K1 1.14 Welcher der nebenstehend aufgeführten Gegenstände ist eine verbotene Waffe?

a) Samuraischwert

b) feststehendes Messer mit einer Klinge von mehr als 8,5 cm

c) Vorderschaftrepetierflinte mit einer Lauflänge unter 45 cm


K1 2.139 Welche Änderungen an Schusswaffen dürfen nur von hierzu berechtigten Personen durchgeführt werden?

a) Verkürzung des Laufes

b) Die Schussfolge der Waffe wird ver-ändert.

c) Die Schusswaffe wird so geändert, dass andere Munition oder Geschosse mit anderem Kaliber aus ihr verschossen werden können.

d) Wesentliche Teile, zu deren Einpassung eine Nacharbeit erforderlich ist, werden ausgewechselt.

e) Der gesamte Schaft wird getauscht.


K1 4.09 Sind Sie in Bezug auf die sichere Verwahrung ihrer Waffe(n) oder Munition zur Auskunft gegenüber der Behörde verpflichtet?

a) Es besteht keine Pflicht zum Nachweis über die sichere Verwahrung.

b) Ja, wer Waffen oder Munition besitzt, hat der zuständigen Behörde die zur sicheren Verwahrung getroffenen Maßnahmen nachzuweisen.

c) Nein, nur wenn mehr als 10 Schusswaffen im Besitz sind.


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