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Zoraki 918 titan look

Zoraki 918 titan look
Zoraki 918 Schreckschuss-Pistole 9mm P.A. titan

Zoraki 918 Schreckschuss-Pistole 9mm P.A. titan
Zoraki 918 Schreckschuss-Pistole 9mm P.A. titan
Zoraki 918 Schreckschuss-Pistole 9mm P.A. titan
Zoraki 918 Schreckschuss-Pistole 9mm P.A. titan
Montagebeispiel der Zoraki 918 (titan) Schreckschuss-Pistole mit einer  <a href=1130663.htm> Universalmontage </a>  und einem  <a href=1130221.htm> Red Dot</a> . Da keine Geschosse zum Einsatz kommen, braucht man keine solche Optik. Aber es sieht gut (nach mehr) aus.
Als passendes Zubehör kann ich Ihnen solch <a href=1260111.htm> ein Holster für Rechts- und Linksträger </a> anbieten.
Solche <a href=1200901-25.htm>passende Munition (Beispiel)</a>darf ich leider nicht versenden, weil das Gefahrgut ist. Sowas müsste abgehollt werden.  Die Waffe ohne Munition kann verschickt werden.
<a href=pyromuni.htm>Passende pyrotechnische Artikel </a>darf ich leider nicht versenden, weil das Gefahrgut ist. Sowas und Munition müsste abgehollt werden. Die Waffe selbst kann verschickt werden.

Im Moment nicht lieferbar
Artikelnummer: 1040892
Artikelname: Zoraki 918 titan look
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Zoraki 918 Schreckschuss-Pistole 9mm P.A. titan look


Kaliber: 9mm P.A

Munition: Knall/Platzpatronen, CS- und Pfeffergas, Signalmunition

Magazin-Kapazität: 18 + 1 Schuss

Abzug: Single- und Double-Action

Gesamtlänge: ca. 219 mm

Lauflänge: ca. 132 mm

Gewicht: ca. 870 g

Farbe: titan

Hinweis zu Zoraki 918 titan look

Deutsches Waffengesetz / bitte beachten !
Seit dem 01.04.2003 gibt es den kleinen Waffenschein für Gas- und Schreckschusswaffen. Sie benötigen diesen kleinen Waffenschein nur dann, wenn Sie beabsichtigen eine Gas- oder Schreckschusswaffen in der Öffentlichkeit geladen und zugriffsbereit bei sich zu tragen.
Wenn Sie die gleiche Waffe ungeladen und verpackt transportieren, brauchen Sie diesen kleinen Waffenschein nicht! Zum Kauf von diesen Gas- und Schreckschusswaffen braucht man ebenfalls keine Berechtigung. Der Verkauf erfolgt gegen Altersnachweis ab 18 Jahren.
Einen Antrag auf den kleinen Waffenschein können Sie bei Ihrer zuständigen Behörde stellen.  Zuständig ist dafür in den meisten Bundesländern das Landratsamt und in den Städten meist das Ordnungsamt.

Verfügbarkeit
Im Moment nicht lieferbar.

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K1 1.07 Ein Double-Action-Revolver ist im Sinne des Waffenrechts...

a) eine vollautomatische Waffe.

b) keine halbautomatische Waffe.

c) eine halbautomatische Waffe.


K1 2.11 Was ist zu tun, wenn erlaubnispflichtige Waffen oder Munition abhanden kommen?

a) Unverzüglich den Verlust der zuständigen Waffenbehörde melden.

b) Innerhalb eines Monats den Verlust der zuständigen Behörde melden.

c) Eine Verlustanzeige bei der zuständigen Polizeidienststelle aufgeben.


K3 05. Welche Munition dürfen Sie aus Ihrer Waffe verschießen?

a) Alles, was ins Patronenlager passt.

b) Munition, für die diese Waffe konstruiert und zugelassen ist.

c) Nur Zentralfeuermunition


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