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Abzugssystem -Rekord- für Luftgewehre der Marke Weihrauch


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Im Film werden ( ca. ab 0:1:08) Funktion und Einstellmöglichkeiten vom Modell Rekord gezeigt

Abzugssystem Rekord, für Luftgewehr, zum Beispiel für HW 77
Zusätzlich kann ich Ihnen die passenden Haltestifte anbieten. Die beiden verbauten Stifte haben verschiedene Längen. <a href=116593-9152.htm>Artikelnummer: 116593-9152 </a>und <a href=116593-8906.htm>Artikelnummer: 116593-8906</a>

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Artikelnummer: 116593-9152
Artikelname: Abzugssystem -Rekord- für Luftgewehre der Marke

Weihrauch

Preis: 110,95 € inkl. 19% MwSt.
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Abzugssystem Rekord als Ersatzteil für Luftgewehre z.B. HW 77 und HW 97 von Weihrauch 

Das einstellbare Abzugssystem Rekord ist Standard in Luftgewehren der Marke Weihrauch und ein wichtiges Element für die Qualität und Präzision dieser Waffen. Allerdings gibt es beispielsweise die Luftgewehre HW 30 und HW 50 auch mit preislich günstigerem Druckpunktabzug. Da erkennt man in dem Zusatz S in der Modellbezeichnung, ob das Gewehr einen Rekord Abzug enthält (Beispiel HW 30S).
Das Gehäuse vom Abzugssystem Rekord ist vernietet und es wäre schwierig, einzelne Teile im Abzugssystem ohne Hilfsvorrichtungen zu tauschen. Daher biete ich den Abzug Rekord nur als komplette Baugruppe an. Im Video wird unter anderem die Funktionsweise gezeigt.

Das Funktionsprinzip ähnelt dem einer Mausefalle.
 

           
           
            

 

Verfügbarkeit
Sofort lieferbar.

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K1 1.37 Was bedeutet „erwerben“ einer Schusswaffe im Sinne des Waffengesetzes?

a) Abschluss eines Kaufvertrages

b) Einsetzen als Erbe im Testament

c) Erlangen der tatsächlichen Gewalt über die Waffe


K1 2.112 Wann ist eine Waffe erneut zu beschießen?

a) Neuwaffen nach 15 Jahren, bei Gebrauchtwaffen nach 10 Jahren.

b) Ein Beschuss ist unter anderem dann erforderlich, wenn eine Waffe von einem gewerblichen Waffenhändler an einen Kunden verkauft wird.

c) Ein erneuter Beschuss muss immer dann erfolgen, wenn wesentliche Teile der Waffe verändert oder instand gesetzt wurden.


K1 2.56 Sie wollen eine Waffe mit einem anderen Berechtigten dauerhaft tauschen, was müssen Sie berücksichtigen?

a) Ein Waffentausch ist gesetzlich nicht vorgesehen, jeder muss für die angestrebte Waffe erwerbsberechtigt sein und den Erwerb, sowie das Überlassen der anderen Waffe seiner zuständigen Behörde fristgerecht melden.

b) Ein Waffentausch ist nur dann waffenrechtlich zulässig, wenn die Waffenart und das Kaliber gleich bleiben Anschließend ist die zuständige Behörde binnen von 14 Tagen zu informieren.

c) Ein Waffentausch darf nur zwischen den Inhabern zweier gleichartiger Erlaubnisse im Rahmen des von ihrem Bedürfnis umfassten Zweckes erfolgen (z.B. nur zwei Sportschützen).


Bewertungen

Mario W. am 19.07.2020
Bewertung: (sehr gut)
Schnelle und kompetente Auftragserledigung.
Danke
Gern wieder.
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