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9mm R Knall für Schreckschussrevolver

9mm R Knall  für Schreckschussrevolver
Platzpatronen Kaliber .380 für Schreckschuss- und Gasrevolver
Den Verkauf von Pyrotechnik werden wir einstellen und Reste bis 23.12. nach vorheriger Bestellung und Bezahlung per Vorkasse an Abholer abgeben.

Frei ab 18 Jahren, ein Altersnachweis ist erforderlich.

Im Moment nicht lieferbar
Artikelnummer: 1203806
Artikelname: 9mm R Knall für Schreckschussrevolver
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Munition im Kaliber 9mm R Knall = .380 R Blanc für Schreckschussrevolver

Schachtel mit 50 Schuss Kaliber 9mm R Knall für Schreckschussrevolver. 

Solche Munition gilt als Gefahrgut und solche Artikel kann ich leider nicht versenden.

Wenn Abholung in Betracht kommt, können Sie gerne in meinem Versandhandel  bestellen und Ware dort ggf. nach Terminvereinbarung abholen. Im Webshop auf der Bestellseite kann man dafür die Option Abholung auswählen.

Für die Produktgruppen Munition (1.4S/1.4G), Anzündhütchen, Abwehrsprays und Pflegeöle
muss ich nach geltendem Recht folgende Hinweise anzeigen:

Sicherheitshinweise

  • Vor dem Gebrauch besondere Anweisungen einholen.
  • Vor dem Gebrauch alle Sicherheitsratschläge lesen und verstehen.
  • Vor Hintze, heißen Oberflächen, Funken, offenen Flammen sowie anderen Zündquellen fernhalten.
  • Nicht rauchen.
  • Schutzhandschuhe / Schutzkleidung / Augenschutz / Gesichtsschutz tragen.
  • Explosionsgefahr bei Brand.


Die Stoffe können, auch ohne Beteiligung von Luftsauerstoff, mit Wärmeentwicklung und unter schneller Entwicklung von Gasen reagieren. Sie explodieren leicht und verpuffen schnell. Achtung Explosionsgefahr!








 

                 



Verfügbarkeit
Im Moment nicht lieferbar.

Anonymes Quiz mit verschiedenen Gewinnaussichten
Hier finden Sie beispielhafte "Quizfragen" aus dem offiziellen >> Fragenkatalog << zur Waffensachkundeprüfung und Sie können verschiedene Dinge gewinnen. Mein Wissenstest ist kostenlos, kann über Stichwortsuche als Nachschlagewerk dienen, Unterhaltung bieten und soll den >> Schulungserfolg << optimieren. Hier geht es >> zur gratis Vollversion <<.

K1 1.32 Zur Munition im Sinne des Waffengesetzes zählen:

a) Stahlkugeln für Präzisionsschleudern

b) Patronenmunition Kaliber .38 Special

c) .177 (4,5 mm) Rundkugeln


K1 1.90 Wann wird eine Schusswaffe im Sinne des Waffengesetzes „bearbeitet“?

a) Der Schaft eines Gewehres wird auf ein für den Schützen passendes Maß abgefräst.

b) Die gebrochene Schließfeder einer Pistole wird ausgetauscht.

c) Der Lauf eines Revolvers wird von einem befreundeten Schlosser auf 4 Zoll verkürzt.


K1 4.09 Sind Sie in Bezug auf die sichere Verwahrung ihrer Waffe(n) oder Munition zur Auskunft gegenüber der Behörde verpflichtet?

a) Es besteht keine Pflicht zum Nachweis über die sichere Verwahrung.

b) Ja, wer Waffen oder Munition besitzt, hat der zuständigen Behörde die zur sicheren Verwahrung getroffenen Maßnahmen nachzuweisen.

c) Nein, nur wenn mehr als 10 Schusswaffen im Besitz sind.


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