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Befiederungsgerät für Pfeile

Befiederungsgerät für Pfeile
Befiederungsgerät für Pfeile

Befiederungsgerät für Pfeile
Befiederungsgerät für Pfeile

Artikelnummer: 1640122
Artikelname: Befiederungsgerät für Pfeile
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Befiederungsgerät mit und ohne Drall für Pfeile und Bolzen von Bögen- und Armbrüsten

Mit dieser Vorrichtung könne Sie als Bogen- oder Armbrustschütze die Federn in der für Sie richtigen Teilung (3er, 4er oder 6er) am Pfeilschaft ankleben.

Sie haben hiermit auch die Möglichkeit, die Federn mit Rechts- oder Linksdrall anzukleben. Durch einen Drall wird ein Pfeil oder Armbrustbolzen schneller stabilisiert. Hierdurch kann das Trefferbild verbessert werden.

Der Adapter für Armbrustbolzen (ohne Nockenkerbe) ist für Peile oder Bolzen von ca. 8mm Durchmesser optimal. Pfeile mit Durchmesser 8,7mm sitzen zwar etwas strammer, aber auch das funktioniert.

Die Halteklammer für die Feder wird durch eine Magnetplatte gehalten und kann dadurch sehr gut positioniert werden.


Besonderheiten zu Befiederungsgerät für Pfeile

Der Unterschied zu anderen Geräten besteht in der Möglichkeit auch Armbrustbolzen (ohne Nockenkerbe) zu befiedern und auch darin, die Federn mit Drall anzukleben.

Anleitung zu Befiederungsgerät für Pfeile

Die Beschreibung des Herstellers ist in Deutsch und sehr anschaulich.

Verfügbarkeit
Im Moment nicht lieferbar.

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K1 1.14 Welcher der nebenstehend aufgeführten Gegenstände ist eine verbotene Waffe?

a) Samuraischwert

b) feststehendes Messer mit einer Klinge von mehr als 8,5 cm

c) Vorderschaftrepetierflinte mit einer Lauflänge unter 45 cm


K1 1.37 Was bedeutet „erwerben“ einer Schusswaffe im Sinne des Waffengesetzes?

a) Abschluss eines Kaufvertrages

b) Einsetzen als Erbe im Testament

c) Erlangen der tatsächlichen Gewalt über die Waffe


K1 3.32 Werden in Deutschland auch Beschusszeichen anderer Staaten anerkannt?

a) Ja, aller Staaten, die eine Sicherheitsprüfung vorschreiben.

b) Ja, aber nur Staaten, die dem Übereinkommen über die gegenseitige Anerkennung von Beschusszeichen und Prüfzeichen beigetreten sind (C.I.P.).

c) Nein, alle Schusswaffen müssen vor ihrem Gebrauch von deutschen Beschussämtern geprüft sein.


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