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gewickelte Strohscheibe


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In diesem Video werden Bogenzielscheiben vorgeführt.

Gewickelte Strohscheibe für Kinderbögen
Kindergeburtstag mit Bogenschießstand. Solch ein Fangnetz verhindert Schäden hinter der Zielscheibe und schont die Pfeile.
Zusätzlich kann ich Ihnen so einen <a href=1690201.htm>Ständer </a>für so eine Bogenscheibe anbieten. Der wäre zerlegbar und gut zu transportieren.
Diese gewickelte Strohscheibe für Kinderbögen kann mit Bögen bis zu 20 lbs Zuggewicht beschossen werden.

Sofort lieferbar.
Artikelnummer: 1690108
Artikelname: gewickelte Strohscheibe
Preis: 39,95 € inkl. 19% MwSt.
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Gewickelte Strohscheibe

Diese gewickelte Strohscheibe für Kinderbögen mit Lasche zum aufhängen kann mit Bögen bis zu 20 lbs Zuggewicht beschossen werden.

(Angebot ohne Papierauflage und Ständer)
Durchmesser ca. 65 cm.
Stärke ca.  6 cm

Gewicht ca.  2kg

Diese Bogenscheibe hält etwa 700 Schuss aus. Das bedeutet, durch die vielen Einschüsse zerfleddert die Scheibe. Für den Beschuss mit Jagdspitzen (mit gekreuzten Klingen) ist diese Scheibe nicht geeignet.

Wir können Ihnen auch den passenden Ständer aus Holz anbieten.

Verfügbarkeit
Sofort lieferbar.

Anonymes Quiz mit verschiedenen Gewinnaussichten
Hier finden Sie beispielhafte "Quizfragen" aus dem offiziellen >> Fragenkatalog << zur Waffensachkundeprüfung und Sie können verschiedene Dinge gewinnen. Mein Wissenstest ist kostenlos, kann über Stichwortsuche als Nachschlagewerk dienen, Unterhaltung bieten und soll den >> Schulungserfolg << optimieren. Hier geht es >> zur gratis Vollversion <<.

K1 1.21 Mit welchen Gegenständen (in Verbindung mit einer Schusswaffe) ist der Umgang verboten?

a) Zielscheinwerfer

b) Leuchtpunktvisiere für Kurzwaffen

c) Nachtzielgeräte


K1 2.15 Kann die zuständige Behörde die Vorlage von erlaubnispflichtigen Schusswaffen, Munition und Erlaubnisscheinen zur Prüfung verlangen?

a) Nein, solange Waffenbesitzkarte und Munitionserwerbschein gültig sind.

b) Ja, nur im Rahmen eines Strafverfahrens.

c) Ja, aus begründetem Anlass.


K1 5.10 Ist ein Schusswaffengebrauch in Notwehr zulässig, wenn der Angegriffene dem Angriff ausweichen kann?

a) Nein, niemals

b) Ist der Einsatz eines milderen Mittels zur Abwehr des Angriffs möglich, ist der Schusswaffengebrauch nicht zulässig.

c) Grundsätzlich ist dem Angegriffenen ein Ausweichen nicht zumutbar, da dies seine Ehre verletzt.


Bewertungen

Roland+ Ute D. am 07.03.2012
Bewertung: (sehr gut)
Haben diese für unsere Kinder gekauft. Zitat: "Wir sind sehr zufrieden."
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