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Ersatzgummi für zwille, Schleuder, Katapult für Stahlkugeln, Power slingshot

Ersatzgummi für zwille, Schleuder, Katapult für Stahlkugeln, Power slingshot

Ersatzgummi für zwille, Schleuder, Katapult für Stahlkugeln, Power slingshot
Ersatzgummi für zwille, Schleuder, Katapult für Stahlkugeln, Power slingshot

Frei ab 18 Jahren, ein Altersnachweis ist erforderlich.

Sofort lieferbar.
Artikelnummer: 1800601
Artikelname: Ersatzgummi für zwille, Schleuder, Katapult für Stahlkugeln, Power slingshot
Preis: 5,90 € inkl. 19% MwSt. (6,90 €)
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Warengruppe:
Zwille, Schleuder


Ersatzgummi für Power- Zwille



Zuggewicht ca. 25 lbs bei normaler Auszugslänge.

Tipp:
Zum Wechseln der Sehnen befeuchtet man sie Enden der Zwille (wo das Gummi drüber muss) am Besten mit Spiritus, damit das Gummi gleitet. Danach muss es wieder ein paar Tage trocknen. Der Alkohol verdunstet dabei durch das Gefüge vom Gummi.

         
       

Als Geschosse werden Stahlkugeln empfohlen. Leichtere Geschosse verringern die Haltbarkeit (im Sinne der  Lebensdauer) vom Gummi deutlich. Leerschüsse sind zu vermeiden. Das Gummi ist Verschleißmaterial (so wie beispielsweise Bogensehnen) und unterliegt keiner Garantie.

 


Verfügbarkeit
Sofort lieferbar.

Anonymes Quiz mit verschiedenen Gewinnaussichten
Hier finden Sie beispielhafte "Quizfragen" aus dem offiziellen >> Fragenkatalog << zur Waffensachkundeprüfung und Sie können verschiedene Dinge gewinnen. Mein Wissenstest ist kostenlos, kann über Stichwortsuche als Nachschlagewerk dienen, Unterhaltung bieten und soll den >> Schulungserfolg << optimieren. Hier geht es >> zur gratis Vollversion <<.

K1 1.21 Mit welchen Gegenständen (in Verbindung mit einer Schusswaffe) ist der Umgang verboten?

a) Zielscheinwerfer

b) Leuchtpunktvisiere für Kurzwaffen

c) Nachtzielgeräte


K1 1.26 Welche der hier genannten Waffen ist ein Einzellader im Sinne des Waffengesetzes?

a) halbautomatische Pistole

b) Doppelflinte

c) Schreckschussrevolver


K1 1.50 Wer ist im Sinne des Waffengesetzes nicht geeignet?

a) Jeder, bei dem Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass er abhängig von berauschenden Mitteln ist.

b) Jeder, der aus einem anerkannten Schießsportverband ausgeschlossen wurde.

c) Jeder, bei dem Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass er aufgrund in der Person liegender Umstände mit Waffen oder Munition unsachgemäß umgehen wird.


Bewertungen

Wilhelm L. am 31.08.2020
Bewertung: (sehr gut)
Toller Service, seit vielen Jahren bestens zufrieden.
Danke Hr.Schlottmann.
LG Lohmüller
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