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Zündhütchen für Vorderlader Nr. 1218

Zündhütchen für Vorderlader Nr. 1218
Zündhütchen für Vorderlader Nr. 1218

Zündhütchen für Vorderlader Nr. 1218
Die Zündhütchen Nr. 1218 haben Flügel

Frei ab 18 Jahren, ein Altersnachweis ist erforderlich.

Kein Versand, der Artikel kann bei uns nur abgeholt werden.
Artikelnummer: 2203103
Artikelname: Zündhütchen für Vorderlader Nr. 1218
Preis: 19,95 € inkl. 19% MwSt.
Warengruppe: alle Produkte anzeigen
kein Versand


Zündhütchen für Vorderlader Nr. 1218

Die Zündhütchen haben 6 Flügel und können somit bequem gehandhabt werden.

RWS1281 sind 6-flügelige Vorderlader Zündhütchen für Musketen und Sharps

Solche Zündhütchen gelten als Gefahrgut und solche Artikel kann ich leider nicht versenden.

Wenn Abholung in Betracht kommt, können Sie gerne in meinem Versandhandel  bestellen und Ware dort ggf. nach Terminvereinbarung abholen. Im Webshop auf der Bestellseite kann man dafür die Option Abholung auswählen.


Für die Produktgruppen Munition (1.4S/1.4G), Anzündhütchen, Abwehrsprays und Pflegeöle
muss ich nach geltendem Recht folgende Hinweise anzeigen:

SICHERHEITSHINWEISE

  • Vor dem Gebrauch besondere Anweisungen einholen.
  • Vor dem Gebrauch alle Sicherheitsratschläge lesen und verstehen.
  • Vor Hintze, heißen Oberflächen, Funken, offenen Flammen sowie anderen Zündquellen fernhalten.
  • Nicht rauchen.
  • Schutzhandschuhe / Schutzkleidung / Augenschutz / Gesichtsschutz tragen.
  • Explosionsgefahr bei Brand.

Die Stoffe können, auch ohne Beteiligung von Luftsauerstoff, mit Wärmeentwicklung und unter schneller Entwicklung von Gasen reagieren. Sie explodieren leicht und verpuffen schnell. Achtung Explosionsgefahr!





Verfügbarkeit

Anonymes Quiz mit verschiedenen Gewinnaussichten
Hier finden Sie beispielhafte "Quizfragen" aus dem offiziellen >> Fragenkatalog << zur Waffensachkundeprüfung und Sie können verschiedene Dinge gewinnen. Mein Wissenstest ist kostenlos, kann über Stichwortsuche als Nachschlagewerk dienen, Unterhaltung bieten und soll den >> Schulungserfolg << optimieren. Hier geht es >> zur gratis Vollversion <<.

K1 1.50 Wer ist im Sinne des Waffengesetzes nicht geeignet?

a) Jeder, bei dem Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass er abhängig von berauschenden Mitteln ist.

b) Jeder, der aus einem anerkannten Schießsportverband ausgeschlossen wurde.

c) Jeder, bei dem Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass er aufgrund in der Person liegender Umstände mit Waffen oder Munition unsachgemäß umgehen wird.


K1 2.133 Ist das nichtgewerbliche Wiederladen von Patronenhülsen erlaubt?

a) Ja, für Inhaber einer Munitionserwerbserlaubnis.

b) Ja, nur mit einer Erlaubnis nach § 27 Sprengstoffgesetz.

c) Nein


K2 32. Woran erkennt man die für eine Waffe zugelassene Munition?

a) Wenn die Angaben auf der kleinsten Verpackungseinheit mit den Angaben auf der Waffe übereinstimmen.

b) Wenn man die Munition von einem Sportwaffenhändler hat.

c) Wenn sie ins Patronenlager eingeführt werden kann.


Bewertungen

Roland H. am 09.11.2011
Bewertung: (sehr gut)
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