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Termine für Schulungen


Lehrgangstermine
Für Ihre Teilnahme an "Pulverkursen" ist neben der verbindlichen Anmeldung eine spezielle Unbedenklichkeitsbescheinigung nach dem Sprengstoffgesetz erforderlich !
In der Regel sind die Schulungen schon Wochen vor Beginn ausgebucht. Freie Plätze finden Sie, wenn Sie bei den Onlineanmeldungen schauen.
Zusätzliche Termine planen wir nach Bedarf und Möglichkeit.

Die Teilnehmerzahl bei solchen Schulungen ist begrenzt. Wir belegen die Kurse entsprechend dem Eingang der vollständigen Lehrgangsgebühr und versenden danach das Schulungsmaterial.

Waffensachkundeprüfung mit Wochenendschulung bei Jan Schlottmann

Waffensachkunde für Sportschützen

 kaum Vorbedingungen
 bundesweite, behördliche  Anerkennung
 mit sofortiger Zeugnisübergabe  

22.03. bis 24.03.2024 Waffensachkundeschulung für Sportschützen mit behördlich anerkannter Prüfung in 19372 Garwitz (bei 19370 Parchim), Beginn Fr. 8:00 Uhr, Ende So. ca. 18:00 Uhr
Weitere Informationen   /zur Anmeldung


butt1 Laden- und Wiederladen von Patronenhülsen  
6.4. bis 7.4. 2024 
 21382 Brietlingen bei Lüneburg
Interessenten müssten sich für den Lehrgang bitte rechtzeitig anmelden
Zur Teilnahme müssen Sie bei Lehrgangsbeginn eine Unbedenklichkeitsbescheinigung  nach dem Sprengstoffgesetz im Original vorlegen. Diese muss frühzeitig bei Ihrer zuständigen Behörde beantragt werden. Zum Beispiel ein gültiger Jagdschein kann diese nicht ersetzen.


Lehrgänge nach SprengstoffG mit Kombinationsmöglichkeit
 Vorderladerschießen 
 Wiederladen v. Patronen und 
 Böllern mit den verschiedenen Böllerarten

vom 19.04.2024 bis 21.04.2024 
Pulverkurse Vorderladerschießen, Böllerschießen und der Lehrgang Wiederladen v. P. im Alpincenter Hamburg-Wittenburg 19243 Wittenburg
Beginn Fr. 13:00 Uhr (mit den Vorderladerschützen) Ende So. ca. 15:30
Weitere Informationen / zur Anmeldung

Lehrgang mit Kombinationsmöglichkeit Vorderlader, Wiederladen v. Patronen

Lehrgang mit Kombinationsmöglichkeit der Lehrgänge Vorderladerschießen mit Schwarzpulver und Wiederladen v. Patronen in 18507 Grimmen 

vom 27. bis 28. April 2024  

Sie könnten sich für den Lehrgang gerne anmelden. Wenn Sie noch keine Unbedenklichkeitsbescheinigung nach dem Sprengstoffgesetz haben, müssten Sie sich zeitnah darum kümmern. Diese muss bei Kursbeginn vorgelegt werden.



Waffensachkunde für Sportschützen

 kaum Vorbedingungen
 bundesweite, behördliche  Anerkennung
 mit sofortiger Zeugnisübergabe  

06.09.2024 bis 08.09.2024 Waffensachkundeschulung für Sportschützen mit behördlich anerkannter Prüfung in 19372 Garwitz (bei 19370 Parchim), Beginn Fr. 8:00 Uhr, Ende So. ca. 18:00 Uhr
Weitere Informationen   /zur Anmeldung


Lehrgänge nach SprengstoffG mit Kombinationsmöglichkeit
 Vorderladerschießen 
 Wiederladen v. Patronen und 
 Böllern mit den verschiedenen Böllerarten

27.09. bis 29.09.2024 Pulverkurse und Wiederladen in 19372 Garwitz
Beginn Fr. 13:00 Uhr (mit den Vorderladerschützen) Ende So. ca. 15:30
Weitere Informationen / zur Anmeldung

Lehrgänge nach SprengstoffG mit Kombinationsmöglichkeit
 Vorderladerschießen 
 Wiederladen v. Patronen und 
 Böllern mit den verschiedenen Böllerarten

08.11. bis 10.11.2024 Pulverkurse und Wiederladen in 19372 Garwitz
Beginn Fr. 13:00 Uhr (mit den Vorderladerschützen) Ende So. ca. 15:30
Weitere Informationen / zur Anmeldung

In Vorbereitung

Schulungswochenende mit Kombinationsmöglichkeit der Lehrgänge 
Vorderladerschießen mit Schwarzpulver und Wiederladen v. Patronen in
59602 Rüthen.  


Häufig gestellte Fragen zu den Lehrgängen laut Sprengstoffgesetz (FAQ)

Meine Unbedenklichkeitsbescheinigung wird zum gewünschten Termin möglicherweise nicht mehr fertig. Kann ich die Unbedenklichkeitsbescheinigung auch nachreichen?
Nein, laut Stoffgesetz muss eine gültige UB bei Lehrgangsbeginn im Original vorlegen.
 
Ich bin Inhaber von einem gültigen Jagdschein. Kann ich damit meine Zuverlässigkeit zum Wiederladerlehrgang nachweisen.?
Nein. Auch wenn dabei klar ist, dass Jäger und Sportschützen in Intervallen auf ihre Zuverlässigkeit geprüft werden, muss es für die Teilnahme am Wiederladerlehrgang eine gültige Unbedenklichkeitsbescheinigung nach Sprengstoffgesetz sein.
 
Ich habe die Erlaubnis nach Paragraph 27 schon zum Schwarzpulverschießen und möchte nun den Böllerlehrgang absolvieren. Brauche ich hierfür eine neue Unbedenklichkeitsbescheinigung?
Leider ja. Laut Sprengstoffgesetz ist es eine neue Schulung und die Unbedenklichkeitsbescheinigung muss wieder vorgelegt werden.

Wir möchten Gefechtsdarstellungen mit Vorderladerwaffen durchführen. Welche Berechtigung brauche ich?
Im Regel Fall haben die verwendeten Schließgeräte alle den scharfen Beschuss. Und damit zu schießen braucht man die Berechtigung nach Sprengstoffgesetz für den Umgang mit Schwarzpulver zum Vorderladerschießen. Das könnte reichen, aber die zuständigen Behörden legen großen Wert darauf, dass sie Schützen auch hinsichtlich Sicherheitsabständen bei Auftritten in der Öffentlichkeit ausreichende Kenntnisse haben. Die werden speziell im Böllerlehrgang vermittelt. Ich empfehle daher immer beide Schulungen als Gefechtsdarsteller zu absolvieren. Besonders, wenn mit Vorderladerkanonen geschossen werden soll.

Zum Waffengesetz sollte man auch wissen, dass Vorderladerwaffen mit Lunten- oder Funkenzündung, keine Berechtigung zum Führen solcher Waffen in der Öffentlichkeit erfordern. Diese sind da laut Waffengesetz freigestellt. Die Regelung passt perfekt für Musketen mit Steinschloss oder Luntenschloss. Diese Ausnahme gilt jedoch nicht, für Vorderladerwaffen mit Perkussionszündung.
 
 
Wir möchten Papierpatronen für Gefechtsdarstellungen laden. Brauchen wir dafür eine Berechtigung zum Laden und Wiederladen von Patronen?
Nein. Papierpatronen für Gefechtsdarstellung werden mit Schwarzpulver gefüllt und dafür brauchen Sie die Berechtigung nach Sprengstoffgesetz zum Umgang mit Schwarzpulver. Also die Schulungen Vorderladerschießen und am besten auch Böllerschießen. Die "Wiederlader" befüllen Patronenhülsen aus Metall mit Nitrozellulose Pulver.
 
 
Brauche ich für das Schießen mit Vorderladerwaffen zwecks historischer Gefechtsdarstellung eine Schießerlaubnis laut Waffengesetz (zum schießen außerhalb von Schießständen?
Nein. Denn das Schießen ist im Waffengesetz so definiert, dass man dazu Geschosse durch einen Lauf treibt, Patronenmunition abschließt, Kartuschenmunition abschießt oder pyrotechnische Munition abschießt. Der Gefechtsdarsteller verwendet in seinem Vorderlader loses Pulver. Das gilt auch dann, wenn es in Umhüllungen aus Papier portioniert ist (wie vor 200 Jahren).