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Magazine für 850 Airmagnum und Dominator im Kaliber 5,5mm

Magazine für 850 Airmagnum und Dominator im Kaliber 5,5mm
Magazin aus Plastik für 850 Airmagnum und Dominator im Kaliber 5,5mm

Magazin aus Plastik für 850 Airmagnum und Dominator im Kaliber 5,5mm
Magazin aus Plastik für 850 Airmagnum und Dominator im Kaliber 5,5mm
Die Abbildung zeigt das Magazin mit Gummiringen, welche als Ersatzteil verfügbar wären.
Hier sehen Sie ein CO2 Gewehr 850 Airmagnum Classik im Kaliber 5,5mm mit passendem Trommelmagazin

Frei ab 18 Jahren, ein Altersnachweis ist erforderlich.

Sofort lieferbar.
Artikelnummer: 1050136-55
Artikelname: Magazine für 850 Airmagnum und Dominator im Kaliber 5,5mm
Preis: 17,95 € inkl. 19% MwSt.
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2er Pack Trommelmagazine für 850 Airmagnum und Dominator Kaliber 5,5mm

Maximale Geschosslänge: ca. 10mm  

Das Magazin fasst 8 Schuss im Kaliber 5,5mm

Nach meiner Erfahrung lassen sich Geschosse Baracuda der Marke H&N wegen dem runden Kopf sehr gut laden.
Solche Geschosse sind auch hinsichtlich Präzision und Durchschlagskraft sehr gut.

Die Geschosse werden durch einen Gummiring gehalten. Die Ringe halten eigentlich sehr lange, vertragen aber nicht jedes Öl. Bei Bedarf hätten wir die Gummiringe für das Magazin als Ersatzteil unter der Nummer 1165552E-850-1


Verfügbarkeit
Sofort lieferbar.

Anonymes Quiz mit verschiedenen Gewinnaussichten
Hier finden Sie beispielhafte "Quizfragen" aus dem offiziellen >> Fragenkatalog << zur Waffensachkundeprüfung und Sie können verschiedene Dinge gewinnen. Mein Wissenstest ist kostenlos, kann über Stichwortsuche als Nachschlagewerk dienen, Unterhaltung bieten und soll den >> Schulungserfolg << optimieren. Hier geht es >> zur gratis Vollversion <<.

K1 1.34 Welcher der hier genannten Gegenstände ist keine Munition im Sinne des Waffengesetzes?

a) Geschosse für Druckluftgewehre (Diabolos)

b) Platzpatronen für Schreckschusswaffen

c) Zündhütchen für Vorderladerwaffen mit Zündhütchenzündung (Perkussion)


K1 2.31 Wie viele Schusswaffen dürfen Sie als Sportschütze maximal innerhalb von sechs Monaten bei entsprechendem Bedürfnis erwerben?

a) Zwei

b) Eine

c) Drei


K1 2.56 Sie wollen eine Waffe mit einem anderen Berechtigten dauerhaft tauschen, was müssen Sie berücksichtigen?

a) Ein Waffentausch ist gesetzlich nicht vorgesehen, jeder muss für die angestrebte Waffe erwerbsberechtigt sein und den Erwerb, sowie das Überlassen der anderen Waffe seiner zuständigen Behörde fristgerecht melden.

b) Ein Waffentausch ist nur dann waffenrechtlich zulässig, wenn die Waffenart und das Kaliber gleich bleiben Anschließend ist die zuständige Behörde binnen von 14 Tagen zu informieren.

c) Ein Waffentausch darf nur zwischen den Inhabern zweier gleichartiger Erlaubnisse im Rahmen des von ihrem Bedürfnis umfassten Zweckes erfolgen (z.B. nur zwei Sportschützen).


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