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enforcer - Pfeffer Gel 40 ml

enforcer - Pfeffer Gel 40 ml
Pfefferspray zur Abwehr von Tieren

Pfefferspray zur Abwehr von Tieren
enforcer - Pfeffer Gel 40 ml

Frei ab 18 Jahren, ein Altersnachweis ist erforderlich.

Im Moment nicht lieferbar
Artikelnummer: 1030125
Artikelname: enforcer - Pfeffer Gel 40 ml
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Pfefferspray

ist in Deutschland
 zur Abwehr von Tieren zugelassen. 
Solche Geräte werden in anderen Ländern mit großem Erfolg
 zur Abwehr von berauschten Angreifern eingesetzt.
Die Polizei setzt einen ähnlichen Wirkstoff ein, unterliegt dabei aber anderen Vorschriften.

   

Das Gerät ist nicht nachfüllbar.



 

       
       
  
        


 

Verfügbarkeit
Im Moment nicht lieferbar.

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K1 2.13 Was ist nach Verlust einer erlaubnispflichtigen Schusswaffe oder einer Waffenbesitzkarte zu veranlassen?

a) Der Verlust ist unverzüglich der zuständigen Behörde mitzuteilen.

b) Die Versicherung ist umgehend in Kenntnis zu setzen, damit diese die Polizei verständigen und alle weiteren Maßnahmen einleiten kann.

c) Sämtliche denkbaren Maßnahmen zur Wiedererlangung der Schusswaffe und der WBK sind einzuleiten.


K1 2.62 Wem dürfen Sie während Ihres 3-wöchigen Urlaubs ihre erlaubnispflichtigen Schusswaffen zur Aufbewahrung überlassen?

a) befreundeten Polizeibeamten

b) Inhabern einer Waffenbesitzkarte

c) besonders vertrauenswürdigen Personen (z.B. Notar, Pfarrer)


K1 5.10 Ist ein Schusswaffengebrauch in Notwehr zulässig, wenn der Angegriffene dem Angriff ausweichen kann?

a) Nein, niemals

b) Ist der Einsatz eines milderen Mittels zur Abwehr des Angriffs möglich, ist der Schusswaffengebrauch nicht zulässig.

c) Grundsätzlich ist dem Angegriffenen ein Ausweichen nicht zumutbar, da dies seine Ehre verletzt.


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