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Gasrevolver Röhm RG 59 nickel

Gasrevolver Röhm RG 59 nickel
Schreckschussrevolver RG59 vernickelt

Schreckschussrevolver RG59 vernickelt
vernickelter Schreckschussrevolver RG59
Gasrevolver Röhm RG 59 nickel
Gasrevolver Röhm RG 59 nickel

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Artikelnummer: 1043808
Artikelname: Gasrevolver Röhm RG 59 nickel
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Gas/Alarm-Revolver Röhm RG 59
„Le Petit" Kaliber 9 mm Knall/Gas

5-Schuss-Trommel, ausschwenkbar, versenkbare Trommelachse, weicher Abzug, mit Signalbecher Nr. 1.
Zuverlässige Trommelsperre vor und während des Schusses. Schnelles Entladen durch zentralem
Ausstoßer mit automatischer Rückfederung. Mehrfach gegen Unfall gesichert und gegen Aufprall.
Die Pistolen kann 15 mm Zusatzmunition (z.B. Signalsterne, Pfeif- und Knatterpatronen, Vogelschreck-Raketen) mittels Signalbecher verschießen.
Gesamtlänge: 155 mm
Gewicht: 510g

Mit Abschussbecher für Pyrotechnik

Trommel- Ladekapazität:
5 Schuss im Kal. .380 / 9x17
passende Munition Nr. 1203817

              
       
Dieser Revolver ist klein und handlich. In die Trommel passen 5 Schuss im Kaliber 9mm Knall oder Gas. 
Besonders wirkungsvoll sind Pfefferpatronen.
Der Revolver kann mit single oder double action- Abzug geschossen werden. Das heißt; entweder spannt man den Hahn vor oder man zieht nur am Abzug um weitere Schüsse abzugeben.

Hinweis zu Gasrevolver Röhm RG 59 nickel

In diesem Video werden generelle Hinweise zur Bedienung von Revolver gegeben.

Das Abschießen von pyrotechnischer Munition zu Silvester vom eigenen befriedeten Besitztum oder vom befriedeten Besitztum eines anderen mit Zustimmung des Inhabers des Hausrechtes ist frei von waffenrechtlichen Erlaubnispflichten zulässig , wenn es den Vorgaben der Verwendersicherheit (also Schießen senkrecht nach oben, nicht in der Nähe von leicht brennbaren Objekten usw.) entspricht. 
Weiterhin ist der Transport der Gas- und Schreckschusswaffe von Ort zu Ort erlaubnisfrei, also ohne Kleine Waffenschein, zulässig wenn die Waffe nicht schuss- und zugriffsbereit transportiert wird. N eues Waffengesetz / bitte beachten !
Seit dem 01.04.2003 gibt es den kleinen Waffenschein für Gas- und Schreckschusswaffen. Sie benötigen diesen kleinen Waffenschein nur dann, wenn Sie beabsichtigen eine Gas- oder Schreckschusswaffen in der Öffentlichkeit geladen und zugriffsbereit bei sich zu tragen.
Wenn Sie die gleiche Waffe ungeladen und verpackt transportieren, brauchen Sie diesen kleinen Waffenschein nicht! Zum Kauf von diesen Gas- und Schreckschusswaffen braucht man ebenfalls keine Berechtigung. Der Verkauf erfolgt gegen Altersnachweis ab 18 Jahren.
Einen Antrag auf den kleinen Waffenschein können Sie hier ausdrucken . Zuständig ist dafür in den meisten Bundesländern das Landratsamt.

Verfügbarkeit
Im Moment nicht lieferbar.

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K1 1.12 Wie unterscheidet das Waffengesetz Langwaffen und Kurzwaffen?

a) Langwaffen sind Schusswaffen, deren Lauf und Verschluss in geschlossener Stellung insgesamt länger als 30 cm sind und deren kürzeste bestimmungsgemäß verwendbare Gesamtlänge 60 cm überschreitet.

b) Schusswaffen, die eine Gesamtmindestlänge von 60 cm unterschreiten oder bei denen die Lauflänge kleiner als 30 cm ist, werden als Kurzwaffe bezeichnet.

c) Kurzwaffen haben maximal eine Länge von 20 cm.


K1 1.26 Welche der hier genannten Waffen ist ein Einzellader im Sinne des Waffengesetzes?

a) halbautomatische Pistole

b) Doppelflinte

c) Schreckschussrevolver


K1 2.134 Das nichtgewerbliche Wiederladen von Patronenmunition ist...

a) für jeden erlaubt, der eine Waffensachkundeprüfung bestanden hat.

b) für jeden erlaubt, der gefahrlos mit Schwarzpulver umgehen kann.

c) für jeden erlaubt, der die Fachkundeprüfung nach dem Sprengstoffgesetz nachgewiesen hat und dem durch die Behörde eine entsprechende Erlaubnis nach § 27 SprengG erteilt wurde.


Bewertungen

Arthur F. am 28.08.2019
Bewertung: (sehr gut)
Ich bin mit Ware absolut zufrieden.
Sehr gute Qualität.
Die Lieferung erfolgte sehr schnell und problemlos.
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