Hilfe zum Web-Angebot Zurück zur Homepage Suche über alle Seiten email an Jan Schlottmann

Schalldämpferadapter für CO2-Pistole CP88 4"


Empfohlener externer Inhalt - YouTube Video

YouTube immer anzeigen

Wir benötigen Ihre Einwilligung, um das eingebundene YouTube-Video anzuzeigen.
Sie können Videos mit einem Klick anzeigen lassen und in den Datenschutz-Einstellungen wieder deaktivieren.
Im Film taucht der Adapter nur am Rande auf, aber es werdeen Tipps zum Anbauen gegeben.
Diesen Artikel habe ich aus dem Sortiment genommen.

Artikelnummer: 1165831
Artikelname: Schalldämpferadapter für CO2-Pistole CP88 4"
Warengruppe: alle Produkte anzeigen



Schalldämpferadapter zur Befestigung von einem Schalldämpfer an der CO2-Pistole CP88 4"


  
 
 

 In Deutschland sind Schalldämpfer nur für Freie Luftgewehre frei zu erwerben und müssen entsprechend gekennzeichnet sein.
  

 

 
Gewinde 0,5 " UNF
        

               

 

 

 

 

Verfügbarkeit
Im Moment nicht lieferbar.

Anonymes Quiz mit verschiedenen Gewinnaussichten
Hier finden Sie beispielhafte "Quizfragen" aus dem offiziellen >> Fragenkatalog << zur Waffensachkundeprüfung und Sie können verschiedene Dinge gewinnen. Mein Wissenstest ist kostenlos, kann über Stichwortsuche als Nachschlagewerk dienen, Unterhaltung bieten und soll den >> Schulungserfolg << optimieren. Hier geht es >> zur gratis Vollversion <<.

K1 1.16 Welche der nachfolgend genannten Gegenstände sind gemäß Waffengesetz verboten?

a) Schalldämpfer

b) Distanz-Elektroimpulsgeräte

c) für Schusswaffen bestimmte Zielscheinwerfer

d) Kleinkaliberpatronen mit Leuchtspurgeschossen

e) Teleskopschlagstöcke

f) Büchsenpatronen mit Treibspiegelgeschossen


K1 1.20 Was ist ein Schalldämpfer waffenrechtlich gesehen?

a) Der Schalldämpfer ist ein verbotener Gegenstand.

b) Der Schalldämpfer ist immer erlaubnisfreies Zubehör.

c) Der Schalldämpfer für eine erlaubnispflichtige Schusswaffe steht waffenrechtlich der Schusswaffe gleich für die sie bestimmt ist.


K1 3.32 Werden in Deutschland auch Beschusszeichen anderer Staaten anerkannt?

a) Ja, aller Staaten, die eine Sicherheitsprüfung vorschreiben.

b) Ja, aber nur Staaten, die dem Übereinkommen über die gegenseitige Anerkennung von Beschusszeichen und Prüfzeichen beigetreten sind (C.I.P.).

c) Nein, alle Schusswaffen müssen vor ihrem Gebrauch von deutschen Beschussämtern geprüft sein.


Bewertungen




Waffen-Schlottmann.de verwendet Cookies. Durch die Nutzung dieser Website stimmen Sie der Verwendung von Cookies zu. » OK