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50 Stück Pyro- Cracklings

50 Stück Pyro- Cracklings
Das Bild ist abweichend. 50er Packung mit Ratterpatronen / freie Vogelschreck genannt
Den Verkauf werden wir einstellen und Restposten bis 23.12. nach vorheriger Bestellung und Bezahlung per Vorkasse an Abholer abgeben.

Frei ab 18 Jahren, ein Altersnachweis ist erforderlich.

Kein Versand, der Artikel kann bei uns nur abgeholt werden.
Artikelnummer: 1190304
Artikelname: 50 Stück Pyro- Cracklings
Preis: 28,90 € inkl. 19% MwSt.
Warengruppe: alle Produkte anzeigen
kein Versand


 50er Schachtel mit Pyro- Cracklings von Firma Umarex

Kein Versand solcher Artikel! Nur Abholung im Laden möglich.

Solche Munition gilt als Gefahrgut und solche Artikel kann ich leider nicht versenden.

Wenn Abholung in Betracht kommt, können Sie gerne in meinem Versandhandel  bestellen und Ware dort ggf. nach Terminvereinbarung abholen. Im Webshop auf der Bestellseite kann man dafür die Option Abholung auswählen.



50 Stück Pyro- Cracklings 
          

Das Abschießen von pyrotechnischer Munition zu Silvester vom eigenen befriedeten Besitztum oder vom befriedeten Besitztum eines anderen mit Zustimmung des Inhabers des Hausrechtes ist frei von waffenrechtlichen Erlaubnispflichten zulässig , wenn es den Vorgaben der Verwendersicherheit (also Schießen senkrecht nach oben, nicht in der Nähe von leicht brennbaren Objekten usw.) entspricht. 
Weiterhin ist der Transport der Gas- und Schreckschusswaffe von Ort zu Ort erlaubnisfrei, also ohne Kleine Waffenschein, zulässig wenn die Waffe nicht schuss- und zugriffsbereit transportiert wird.

 

 

Für die Produktgruppen Munition (1.4S/1.4G), Anzündhütchen, Abwehrsprays und Pflegeöle
muss ich nach geltendem Recht folgende Hinweise anzeigen:

Sicherheitshinweise

  • Vor dem Gebrauch besondere Anweisungen einholen.
  • Vor dem Gebrauch alle Sicherheitsratschläge lesen und verstehen.
  • Vor Hintze, heißen Oberflächen, Funken, offenen Flammen sowie anderen Zündquellen fernhalten.
  • Nicht rauchen.
  • Schutzhandschuhe / Schutzkleidung / Augenschutz / Gesichtsschutz tragen.
  • Explosionsgefahr bei Brand.

Die Stoffe können, auch ohne Beteiligung von Luftsauerstoff, mit Wärmeentwicklung und unter schneller Entwicklung von Gasen reagieren. Sie explodieren leicht und verpuffen schnell. Achtung Explosionsgefahr!

 

 

 

                  
          
         
        



Diese pyrotechnischen Geschosse werden mittels Platzpatronen aus Schreckschusswaffen abgeschossen. Dazu benutzt man den Abschussbecher an der Schreckschusswaffe.

Hinweis:
Die Abschussbecher von Gaswaffen der heutigen Generation tragen jeweils das Zulassungszeichen der  "PTB" und sind damit für Pyrotechnik aller Art zugelassen. Dies gilt auch für 9mm Gas- und Schreckschusswaffen obwohl dies aus den kleingedruckten Packungsaufdrucken nicht hervorgeht.


Verfügbarkeit

Anonymes Quiz mit verschiedenen Gewinnaussichten
Hier finden Sie beispielhafte "Quizfragen" aus dem offiziellen >> Fragenkatalog << zur Waffensachkundeprüfung und Sie können verschiedene Dinge gewinnen. Mein Wissenstest ist kostenlos, kann über Stichwortsuche als Nachschlagewerk dienen, Unterhaltung bieten und soll den >> Schulungserfolg << optimieren. Hier geht es >> zur gratis Vollversion <<.

K1 1.47 „Führen“ im Sinne des Waffengesetzes liegt vor, wenn die Waffe...

a) in der eigenen Wohnung im Holster getragen wird.

b) im Treppenhaus eines fremden Mehrfamilienhauses im Holster getragen wird.

c) im eigenen PKW in der offenen Seitenablage transportiert wird.


K1 1.50 Wer ist im Sinne des Waffengesetzes nicht geeignet?

a) Jeder, bei dem Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass er abhängig von berauschenden Mitteln ist.

b) Jeder, der aus einem anerkannten Schießsportverband ausgeschlossen wurde.

c) Jeder, bei dem Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass er aufgrund in der Person liegender Umstände mit Waffen oder Munition unsachgemäß umgehen wird.


K1 1.69 Wann wird in der Regel eine waffenrechtliche Erlaubnis von der Erlaubnisbehörde widerrufen?

a) Wenn der Inhaber nicht mehr zuverlässig im Sinne des Waffengesetzes ist.

b) Wenn der Inhaber kein Bedürfnis mehr nachweisen kann.

c) Wenn der Inhaber seinen Wohnort in ein anderes Bundesland verlegt.


Bewertungen

Adrian H. am 04.01.2010
Bewertung: (befriedigend)
hatte ich mir anders vorgestellt, zu Pfeifparonen kein Unterschied
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Rolf W. am 01.01.2010
Bewertung: (gut)
klar ist es kein Ersatz für Vogelschreck, aber nicht schlecht. Man kann sie schon gebrauchen.
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Sven K. am 09.12.2009
Bewertung: (ausreichend)
Wer DIE Vogelschreck kennt wird von diesen hier sehr enttäuscht sein, es sind lediglich Ratterpatronen ohne den beliebten Knall...
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Michael E. am 28.12.2008
Bewertung: (gut)
der die Vogelschreck geliebt hat wird auch diese lieben
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