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Ein Vorderladerschütze benötigt in D eine Erlaubnis nach §27 Sprengstoffgesetz. Das scharfe Schießen mit Vorderladern, ist nur auf genehmigten Schießständen zulässig.


Fachkundelehrgang
Der Vorderladerschütze benötigt eine Erlaubnis nach §27 Sprengstoffgesetz zum Umgang mit Schwarzpulver. Ich veranstalte  staatlich anerkannte Lehrgänge mit modernster Technik seit über 30 Jahren. So ein Fachkundekehrgang ist eine der Voraussetzungen für die Erteilung der Erlaubnis.

Bevor es losgeht muss man dafür sorgen das der Zündkanal frei von Feuchtigkeit, Öl oder Fett ist. Der Zündung mittels (An-) Zündhütchen werden dazu 1-2 Zündhütchen leer abgeschossen.
Zuerst soll Hahn in die Sicherheitsrast.
Beim Einfüllen von Schwarzpulver vermeidet ein Trichter mit Verlängerung, dass das Pulver am Lauf anbackt. Die jeweils richtigen Lademengen und Körnungen sind zu beachten.
Eventuell einen Filz als Zwischenmittel setzen
Das Schusspflaster ist beim Schießen mit Rundkugeln sehr empfehlenswert. Pflasterstärke und Kugeldurchmesser müssen zusammen passen.
Das Pflaster wird z.B. mit Spucke nass gemacht und zentrisch auf die Laufmündung gelegt. Dann  wird die Kugel darauf gedrückt
Ein Schlag mit dem Gummihammer erleichtert das setzen vom Geschoss. Mit dem Kugelstarter wird das Geschoss ein Stückchen in den Lauf geschoben.
Geschoss mit Ladestock bis hinten auf das Pulver schieben

Dieser Ladestock besitzt einen Mündungsschoner. 

Das Zündhütchen wird erst aufgesetzt, wenn die Waffen in Schussrichtung zeigt.
Zuletzt den Hahn ganz spannen, zielen und schießen.

Bei Zündversagern eine Minute in Anschlag bleiben, weil der Schuss mit Verzögerung noch losgehen kann.


Allerdings darf auch nichts anderes als Schwarzpulver eingefüllt werden, weil die Waffen sonst durch Überdruck gesprengt werden, so wie diese.

Schießen mit einer BöllerkanoneWer mit einer Böllerkanone schießen möchte, braucht ebenfalls eine Erlaubnis nach § 27 Sprengstoffgesetz  und eine entsprechende Fachkundeschulung.