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Holster mit Magazintasche für mittelgroße Pistolen

Holster mit Magazintasche für mittelgroße Pistolen
Anwendungsbeispiel Pistolenholster für Rechts- und Linksträger z.B. für P99

Anwendungsbeispiel Pistolenholster für Rechts- und Linksträger z.B. für P99
Anwendungsbeispiel  Gürtelholster für Pistolen / Pistolentasche
Gürtelholster für Pistolen / Pistolentasche passend z.B. für P99

Sofort lieferbar.
Artikelnummer: 1260111
Artikelname: Holster mit Magazintasche für mittelgroße Pistolen
Preis: 14,90 € inkl. 19% MwSt.
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Sehr gutes Holster für Pistolen

Dies ist ein sehr praktisches Holster für  Pistolen (z.B. Walther P88 .
Das Holster kann Rechts oder Links gleichermaßen gut getragen werden.

Sehr praktisch ist auch die integrierte Magazintasche. Die Sicherungslasche ist mit Klettverschlüssen befestigt und kann dadurch in der Länge verstellt werden. Zum Verstellen dieser Lasche werden die Klettverschlüsse am besten gelöst, indem ein Lineal oder Kamm in die Klettverschlüsse geschoben wird.

                  
       
Angebot gilt ohne Waffe und Magazin

Verfügbarkeit
Sofort lieferbar.

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K1 1.12 Wie unterscheidet das Waffengesetz Langwaffen und Kurzwaffen?

a) Langwaffen sind Schusswaffen, deren Lauf und Verschluss in geschlossener Stellung insgesamt länger als 30 cm sind und deren kürzeste bestimmungsgemäß verwendbare Gesamtlänge 60 cm überschreitet.

b) Schusswaffen, die eine Gesamtmindestlänge von 60 cm unterschreiten oder bei denen die Lauflänge kleiner als 30 cm ist, werden als Kurzwaffe bezeichnet.

c) Kurzwaffen haben maximal eine Länge von 20 cm.


K1 1.64 Welche Voraussetzungen müssen gegeben sein, damit der Rechtsbegriff „sportliches Schießen“ erfüllt wird?

a) Sportliches Schießen liegt dann vor, wenn nach festen Regeln einer genehmigten Sportordnung geschossen wird.

b) Sportliches Schießen liegt dann vor, wenn nach einer nicht genehmigten Sportordnung geschossen wird.

c) Sportliches Schießen liegt dann vor, wenn man in einer Gruppe Paintball spielt.


K1 2.56 Sie wollen eine Waffe mit einem anderen Berechtigten dauerhaft tauschen, was müssen Sie berücksichtigen?

a) Ein Waffentausch ist gesetzlich nicht vorgesehen, jeder muss für die angestrebte Waffe erwerbsberechtigt sein und den Erwerb, sowie das Überlassen der anderen Waffe seiner zuständigen Behörde fristgerecht melden.

b) Ein Waffentausch ist nur dann waffenrechtlich zulässig, wenn die Waffenart und das Kaliber gleich bleiben Anschließend ist die zuständige Behörde binnen von 14 Tagen zu informieren.

c) Ein Waffentausch darf nur zwischen den Inhabern zweier gleichartiger Erlaubnisse im Rahmen des von ihrem Bedürfnis umfassten Zweckes erfolgen (z.B. nur zwei Sportschützen).


Bewertungen

Bettina J. am 22.05.2019
Bewertung: (sehr gut)
Qualität gut. Soweit zu beurteilen, gute Verarbeitung.
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