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Reservemagazine für Gaspistolen und Schreckschusswaffen
Angebote mit Videopräsentationen

Galerie-Ansicht
Abbildung Artikel 1.St WK
Magazin für RG3
Nr. 1041010
Magazin für RG3
Modell Röhm RG3 im Kal. 6mm

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9,48 EURArtikel in den Warenkorb
Magazin GECO Mod. 225 schwarz
Nr. 1041101
Magazin GECO Mod. 225 schwarz
Modell GECO 225 im Kal. 9mm P.A.K.
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22,56 EURArtikel vorbestellen
Magazin Walther P99
Nr. 1041103
Magazin Walther P99
Magazin für Gaspistole Modell Walther P99 im Kal. 9mm PA
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Magazin Walther P22
Nr. 1041104
Magazin Walther P22
Modell Walther P22 im Kal. 9mm PA

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22,56 EURArtikel in den Warenkorb
Magazin für Schrckschusspistole, Reck PP
Nr. 1041106
Magazin für Schrckschusspistole, Reck PP
Modell Reck PP im Kal. 9mm PA

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19,95 EURArtikel in den Warenkorb
Magazin Röhm RG 96
Nr. 1041107
Magazin Röhm RG 96
Modell RG96 von Fa. Rhöm im Kal. 9mm PA
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24,51 EURArtikel in den Warenkorb
Magazin für ME PO8 und PO4
Nr. 1041109
Magazin für ME PO8 und PO4
Modell P08 von Fa. ME im Kal. 9mm PA
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44,95 EURArtikel in den Warenkorb
Magazin HK P30
Nr. 1041113
Magazin HK P30
Modell HK P30 im Kal. 9mm PA
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26.19 EUR
23,90 EUR
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18 Schuss Magazin für Zoraki 918
Nr. 1041117
18 Schuss Magazin für Zoraki 918
Modell Zoraki 918 im Kal. 9mm PAK
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21,95 EURArtikel in den Warenkorb
Magazin für Zoraki 914
Nr. 1041119
Magazin für Zoraki 914
Modell Zoraki 914 im Kal. 9mm PAK
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21,95 EURArtikel in den Warenkorb
Abschußbecher Umarex  I, PTB 762, 765 und 772
Nr. 1041204
Abschußbecher Umarex I, PTB 762, 765 und 772

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7,95 EURArtikel in den Warenkorb
Abschußbecher Umarex  K für Abschußbecher Umarex  K für verschiedene PTB Nummern
Nr. 1041205
Abschußbecher Umarex K für Abschußbecher Umarex K für verschiedene PTB Nummern
PTB 764, PTB 766, PTB 764, PTB 769, PTB 773, PTB 774, PTB 775, PTB 908
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7,95 EURArtikel in den Warenkorb
Zusatzlauf für RG 96, PTB 699
Nr. 1041210
Zusatzlauf für RG 96, PTB 699

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7,50 EURArtikel in den Warenkorb
Zusatzlauf für Revolver HW 88, PTB 888
Nr. 1041211
Zusatzlauf für Revolver HW 88, PTB 888

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Das Abschießen von pyrotechnischer Munition vom eigenen befriedeten Besitztum oder vom befriedeten Besitztum eines anderen und mit Zustimmung des Inhabers des Hausrechtes, ist frei von waffenrechtlichen Erlaubnispflichten zulässig, wenn es den Vorgaben der Verwendersicherheit  entspricht (also beispielsweise Schießen senkrecht nach oben, nicht in der Nähe von leicht brennbaren Objekten usw.) und wenn andere nicht belästigt werden. 
Letzteres sollte an Silvester kein Problem darstellen.
Weiterhin ist der Transport der Gas- und Schreckschusswaffe von Ort zu Ort erlaubnisfrei, also ohne den Kleinen Waffenschein zulässig, wenn die Waffe nicht schuss- und/oder zugriffsbereit transportiert wird.