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Prüfungsfragen aus dem Sprengstoffgesetz Lehrgang

Demo Wiederladen


🎧 SW 05) Geben Sie anhand Ihrer Ladetabelle die maximale Pulvermenge in Gramm oder Grains für die Patrone .38 Spezial an. Vorgaben: Bleigeschoss RK 10,24 g (= 158 grs), Pulversorte N 310, Zünder: RWS 4031

a) 0,22 g (= 3,4 grs)

b) 0,335 g (= 5,2 grs)

c) 10,24 g (= 158 grs)

d) 0,41 g (= 6,3 grs)



🎧 SR 24) Wer haftet für Fehler oder Schäden beim Umgang mit Treibladungspulver?

a) Der Erlaubnisinhaber, als die verantwortliche Person.

b) Die Schützengesellschaft

c) Eine Haftpflichtversicherung

d) Die Verwaltungs- Berufsgenossenschaft als Versicherer aller Vereine.



🎧 SR 23) Was gilt, wenn der unbewohnte Lagerraum kein Fenster im Sinne einer Druckentlastungsfläche hat?

a) Die Lagermenge bleibt gleich.

b) Die zulässige Höchstmenge halbiert sich.

c) Einen Raum ohne Druck- Entlassungsfläche darf ich generell nicht nutzen.


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🎧 SR 25) Darf ein Vertreter der zuständigen Behörde eine Wohnung zum Beispiel zur Kontrolle der Lagerstätte betreten?

a) Nur mit richterlichem Beschluss.

b) Nur im Beisein der Polizei.

c) Ja. Die Unverletzlichkeit der Wohnung ist dahingehend eingeschränkt.



🎧 SW 23) Welche wichtigen Informationen sollte ein unter anderem der Ladedatenzettel für die Beschriftung der wiedergeladenen Munition enthalten?

a) Anschrift des Wiederladers

b) Aufschrift - Wiedergeladene Munition -

c) Geschosslänge

d) Ladedatum

e) Gesamtgewicht der Patrone

f) ob es sich um eine Pressladung handelt

g) Pulversorte

h) Pulvermenge

i) verwendetes Zündhütchen