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Schulungen & Lehrgänge für Schützen


Ihnen und Ihren Schützenkameraden biete ich seit über 30 Jahren staatlich und behördlich anerkannte Lehrgänge an.

Zum Jubiläum habe ich kostenlose Lernquizze auf meine Webseiten gestellt. Damit können Sie sich nahezu spielerisch auf die Schulungen vorbereiten. Das Passwort erhält man nach der Anmeldung. Weil die Plätze je Schulung begrenzt sind, ist eine Onlineanmeldung vorteilhaft und geht sofort ins System. Dabei sehen Sie die Schulungstermine mit freien Plätzen und alle wichtigen Hinweise. Es ist auch eine Warteliste für die Interessenten eingerichtet, denen noch kein Termin passt. Besonders für die Schulung Wiederladen von Patronen, möchte ich bedarfsgerecht zusätzliche Schulungstermine organisieren.

Die Schulungspreise auf einen Blick
(dazu bekommen Sie jeweils ein kostenloses und effizientes Lern- Quiz)


Alle Kurse werden mit moderner Technik dargeboten. Es werden je Lehrgang hunderte Farbfolien mit technischen Details und selbst erstellte Videos in Großformat gezeigt. Der Vortrag ist anschaulich und einprägsam.

Die Schulung bietet auch Anregungen zur sportlichen Ausrichtung und im Gespräch mit anderen Teilnehmern ergeben sich oft interessante Kontakte zu Vereinen und Möglichkeiten. Zur Unterkunft kann ich bei Bedarf mit einer Auflistung von Quartieren gerne helfen. Ideal ist i. d. R. die Übernachtung im Schulungshaus (wo dies möglich ist).

Bei den Schulungen nach Sprengstoffgesetz (Pulverkurs) fällt zusätzlich zum Lehrgangspreis eine einmalige Prüfungsgebühr von (i. d. R.) 49,- € an. Diese brauchen wir, um die Mitwirkung der zuständigen Behörde bei der Prüfung abzudecken. Wer also gleich 2 oder 3 dieser "Pulverkurse" mitmacht, spart da ein wenig, weil die Prüfungsgebühr nur einmal erhoben wird.

Waffensachkundeschulung mit behördlich anerkannter Prüfung Waffensachkunde für Sportschützen   i. d. R. von Fr bis So, 183,-€
Termine finden Sie hier Waffensachkundeprüfung für Berufswaffenträger und Sportschützen mit behördlicher Prüfungsabnahme

Die bestandene Waffensachkundeprüfung ist eine wichtige Voraussetzung zum Erwerb eigener Waffen, z.B. durch Sportschützen. Meine Schulung sehr umfangreich und praxisgerecht. Im Vortrag werden technische Begriffe und Zusammenhänge durch zahlreiche Videos und sehr viele Bilder einprägsam erklärt. 
Um das Prüfungsziel zu erreichen, sind allerdings gute Vorbereitung und Mitarbeit nötig. Nach Anmeldung erhält jeder Teilnehmer Schulungsmaterial und es wird sehr empfohlen, dass man sich mit dem Fragenkatalog zur Waffensachkundeprüfung vom Bundesverwaltungsamt beschäftigt und übt. Es hilft Ihnen bei der Prüfung sehr, wenn Sie mit der Systematik der Fragen schon vertraut sind. Als sofortige Unterstützung ihrer Vorbereitungen, möchte ich Ihnen ein spezielles Waffensachkunde- Quiz auf meiner Webseite anbieten. Darin können Sie die Themen wählen, die Anzahl der Fragen bestimmen und sogar nach Stichworten Fragen aufrufen. Für angemeldete Teilnehmer, gibt es dort auch ein Quiz-Login mit Passwort, zu einer besonders optimierten Version, mit vielen  Erläuterungen. Die letzte Neuheit ist ein kostenloses Lernquiz für die Standaufsicht als Bonus für Teilnehmer an der Waffensachkundeprüfung.

Spezielle Sachkunde für Standaufsichten
Preis 45,- €
Viele Vereinsvorstände möchten etwas "Schriftliches" sehen, bevor sie einen Kandidaten zur Aufsicht bestellen. Deshalb haben Sie im Rahmen unserer Waffensachkundeausbildung bei mir die Möglichkeit, an einem Zusatzmodul "Standaufsicht" (verantwortliche Aufsichtsperson)  teilzunehmen. Dort werden Sie über die Aufgaben, Tätigkeiten, Rechte und Pflichten einer Standaufsicht umfassend informiert. Der Lehrgang schließt mit einer kleinen Wissenskontrolle ab. Die erfolgreiche Teilnahme wird in einem separaten Zertifikat ausdrücklich dokumentiert und bestätigt. Auch für den Lehrgang "Standaufsicht" habe ich ein kostenloses Lernquiz.
Leider beinhaltet das aktuelle Waffenrecht keine verbindliche Ausbildung oder Prüfung zur Standaufsicht. Deshalb gibt es auch keine behördliche Zulassung für entsprechende  Lehrgänge. Immerhin sind die Verbände für Sportschützen und Jäger autorisiert, ihre Mitglieder entsprechend zu schulen. Ein Schießstandbetreiber beurteilt selbst, ob die Sachkunde seiner Aufsichten genügt, bevor er diese als solche bestellt. 

Wiederladen von Patronen, Berechtigung nach dem Sprengstoffgesetzbutt1 Laden- und Wiederladen von Patronenhülsen   i. d. R. von Sa bis So für 105,-€, zzgl. 49,- € Prüfungsgebühr
Termine finden Sie hier Waffensachkundeprüfung für Berufswaffenträger und Sportschützen mit behördlicher Prüfungsabnahme

Während man alle anderen Komponenten zum Wiederladen von Patronen sowie zum Vorderladerschießen und Böllern frei erwerben kann, benötigt man zum zum Umgang mit dem Pulver eine Berechtigung nach dem Sprengstoffgesetz. Voraussetzung ist dafür neben der Zuverlässigkeit und dem Bedürfnis, so ein Fachkundelehrgang mit erfolgreich abgeschlossener Prüfung. Das Prüfungszeugnis ersetzt nicht die Erlaubnis. Eine Erlaubnis nach §27 Sprengstoffgesetz wird den Antragsteller von dessen zuständiger Behörde erteilt. Diese Lehrgänge haben bundesweit Gültigkeit.
Die hier aufgeführten Lehrgänge nach dem Sprengstoffgesetz (Laden und Wiederladen von Patronen, Vorderladerschießen und Böllerschießen), biete ich i. d. R. an einem langen Wochenende mit Kombinationsmöglichkeit an.  Man kann also einen, zwei, oder alle drei Kurse absolvieren. Dabei fällt zusätzlich zum Lehrgangspreis eine einmalige Prüfungsgebühr von (i. d. R.) 49,- € an. Die brauchen wir, um die Mitwirkung der zuständigen Behörde bei der Prüfung abzudecken. Wer also gleich 2 oder 3 dieser "Pulverkurse" mitmacht, spart da ein wenig. 

Lehrgang für einen Pulverschein zum Umgang mit Schwarzpulvrbutt1 Vorderladerlehrgang   i. d. R. von Fr bis So, 95,-€ zzgl. 49,- € Prüfungsgebühr
Termine finden Sie hier Waffensachkundeprüfung für Berufswaffenträger und Sportschützen mit behördlicher Prüfungsabnahme

Lehrgang für einen Pulverschein zum Umgang mit Schwarzpulver
Zur Teilnahme an einem Lehrgang nach dem Sprengstoffgesetz benötigen Sie eine gültige Unbedenklichkeitsbescheinigung. Diese Unbedenklichkeitsbescheinigung müssen Sie bei Kursbeginn im Original vorlegen. Ohne dürfen Sie nicht an solchen Schulungen nach dem Sprengstoffgesetz teilnehmen. Einen Antrag darauf können Sie hier     herunterladen oder ausdrucken und müssten diesen dann bei Ihrem, für Sprengstoffrecht (nicht gewerblich) zuständigen Amt einreichen. In der Regel sind das ihr Amt für Arbeitsschutz (ehem. Gewerbeaufsichtsamt), Ordnungsamt oder Ladratsamt. Die Bearbeitungszeit beträgt meist einige Wochen.
Es fällt zusätzlich zum Lehrgangspreis eine einmalige Prüfungsgebühr von (i. d. R.) 49,- € an. Die brauchen wir, um die Mitwirkung der zuständigen Behörde bei der Prüfung abzudecken. Wer also gleich 2 oder 3 dieser "Pulverkurse" mitmacht, spart da ein wenig.

Lehrgang für einen Böllerschein oder Pulverscheinbutt1 Böllerschießen   i.d.R. von Sa bis So , 90,-€
Termine finden Sie hier Waffensachkundeprüfung für Berufswaffenträger und Sportschützen mit behördlicher Prüfungsabnahme

Die zuständigen Behörden legen großen Wert darauf, dass die Schützen z. B. auch zu den erforderlichen Sicherheitsabständen  fundierte Kenntnisse haben. Diese werden speziell im Böllerlehrgang vermittelt. Für Gefechtsdarsteller empfehle ich daher, beide Schulungen zu absolvieren.


 Waffensachkunde für Wachleute und berufliche Waffenträger i. d. R. von Di bis So, 400,-€

Die Terminfindung erfordert eine Teilnehmerzahl von wenigsten 10 Personen.












Anmeldeformular und Terminübersicht Anmeldeformular und Terminübersicht 

Hier finden Sie eine Auslistung meiner Schulungstermine mit der Möglichkeit, sich anzumelden.

Häufig gestellte Fragen zu den Lehrgängen laut Sprengstoffgesetz (FAQ)

Meine Unbedenklichkeitsbescheinigung wird zum gewünschten Termin möglicherweise nicht mehr fertig. Kann ich die Unbedenklichkeitsbescheinigung auch nachreichen?
Nein, laut Stoffgesetz muss eine gültige UB bei Lehrgangsbeginn im Original vorlegen.
 
Ich bin Inhaber von einem gültigen Jagdschein. Kann ich damit meine Zuverlässigkeit zum Wiederladerlehrgang nachweisen?
Nein. Auch wenn uns klar ist, dass Jäger und Sportschützen in Intervallen auf ihre Zuverlässigkeit geprüft werden, muss es für die Teilnahme am Wiederladerlehrgang eine gültige Unbedenklichkeitsbescheinigung nach Sprengstoffgesetz sein.

Ich möchte nur den Lehrgang Wiederladen von Patron besuchen. Wie kann ich bei den kombinierten Wochenendschulungen einen einzelnen Lehrgang auswählen?
Auf unserer Anmeldeseite wählen Sie zunächst das gewünschte Wochenende mit dem Schulungsangebot, öffne das und können dann die einzelnen Schulungen an- oder abwählen. Die Kombination kann man auch später noch ändern. Wichtig ist bei den Pulverkursen, dass man zu Schulungsbeginn eine gültige Unbedenklichkeitsbescheinigung hat.
 
Ich habe die Erlaubnis nach Paragraph 27 schon zum Schwarzpulverschießen und möchte nun den Böllerlehrgang absolvieren. Brauche ich hierfür eine neue Unbedenklichkeitsbescheinigung?
Leider ja. Laut Sprengstoffgesetz ist es eine neue Schulung und die Unbedenklichkeitsbescheinigung muss wieder vorgelegt werden.

Muss ich meine Unbedenklichkeitsbescheinigung im Original zum Lehrgang mitbringen, oder reicht eine Kopie?
Es muss das Original mitgebracht werden und wir legen das Dokument dem zuständigen Behördenvertreter bei der Prüfungsabnahme vor. Sie erhalten die UB danach wieder zurück.


Wir möchten Geschäftsausstellungen mit Vorderladerwaffen durchführen. Welche Berechtigung brauche ich?
Im Regelfall haben die verwendeten Waffen alle den scharfen Beschuss. Um damit zu schießen, braucht man die Berechtigung nach Sprengstoffgesetz für den Umgang mit Schwarzpulver zum Vorderladerschießen. Das könnte reichen, aber die zuständigen Behörden legen großen Wert darauf, dass die Schützen bei Auftritten in der Öffentlichkeit, z. B. auch ausreichende Kenntnisse hinsichtlich der Sicherheitsabstände haben. Die werden speziell im Böllerlehrgang vermittelt. Ich empfehle daher immer beide Schulungen als Gefechtsdarsteller zu absolvieren. Besonders, wenn mit Vorderladerkanonen geschossen werden soll.

Zum Waffengesetz sollte man auch wissen, dass Vorderladerwaffen mit Lunten- oder Funkenzündung, keine Berechtigung zum Führen solcher Waffen in der Öffentlichkeit erfordern. Diese sind da laut Waffengesetz freigestellt. Die Regelung passt perfekt für Musketen mit Steinschloss oder Luntenschloss. Diese Ausnahme gilt jedoch nicht, für Vorderladerwaffen mit Perkussionszündung.
 
 
Wir möchten Papierpatronen für Gefechtsdarstellungen laden. Brauchen wir dafür eine Berechtigung zum Laden und Wiederladen von Patronen?
Nein. Papierpatronen für Gefechtsdarstellung werden mit Schwarzpulver gefüllt und dafür brauchen Sie die Berechtigung nach Sprengstoffgesetz zum Umgang mit Schwarzpulver. Also die Schulung Vorderladerschießen und am besten auch Böllerschießen. Die Wiederlader füllen Patronenhülsen aus Metall mit Nitrozellulose Pulver und sind meist Jäger oder Sportschützen mit modernen Waffen.
 
 
Brauche ich für das Schießen mit Vorderladerwaffen, zwecks historischer Gefechtsdarstellung, eine Schießerlaubnis laut Waffengesetz (zum schießen außerhalb von Schießständen?
Nein. Denn schießen ist im Waffengesetz so definiert, dass man dabei Geschosse durch einen Lauf treibt, Patronenmunition verschießt, Karuschenmunition abschießt oder pyrotechnische Munition abschießt. Der Gefechtsdarsteller verwendet in seinem Vorderlader loses Pulver. Das gilt auch dann, wenn es in Umhüllungen aus Papier portioniert ist (wie vor rund 200 Jahren).