Schulungen & Lehrgänge für Schützen

Ihnen und Ihren Schützenkameraden biete ich seit 30 Jahren staatlich und behördlich anerkannte Lehrgänge an.
Weil die Plätze je Schulung begrenzt sind, ist eine Onlineanmeldung vorteilhaft und geht sofort ins System. Dabei sehen Sie die Schulungstermine mit freien Platzen und alle wichtigen Hinweise. Es ist auch eine Warteliste für die Interessenten eingerichtet, denen noch kein Termin passt. Besonders für die Schulung Wiederladen von Patronen, möchte ich bedarfsgerecht zusätzliche Schulungstermine organisieren.
Alle Kurse werden mit moderner Technik dargeboten. Es werden je Lehrgang hunderte Farbfolien mit technischen Details und selbst erstellte Videos in Großformat gezeigt. Der Vortrag ist anschaulich und einprägsam.
Die Schulung bietet auch Anregungen zur sportlichen Ausrichtung und im Gespräch mit anderen Teilnehmern ergeben sich oft interessante Kontakte zu Vereinen und Möglichkeiten. Zur Unterkunft kann ich bei Bedarf mit einer Auflistung von Quartieren gerne helfen. Ideal ist i. d. R. die Übernachtung im Schulungshaus (wo dies möglich ist).


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Die hier nachfolgend aufgeführten Lehrgänge nach dem Sprengstoffgesetz (Laden und Wiederladen von Patronen, Vorderladerschießen und Böllerschießen) biete ich i. d. R. an einem langen Wochenende mit Kombinationsmöglichkeit an. Man kann also einen, zwei, oder alle drei Kurse absolvieren. Dabei fällt zusätzlich zum Lehrgangspreis eine einmalige Prüfungsgebühr von (i. d. R.) 25,- € an. Die brauchen wir, um die Mitwirkung der zuständigen Behörde bei der Prüfung abzudecken. Wer also gleich 2 oder 3 dieser "Pulverkurse" mitmacht, spart da ein wenig.
Während man alle anderen Komponenten zum Wiederladen von Patronen sowie zum Vorderladerschießen und Böllern frei erwerben kann, benötigt man zum zum Umgang mit dem Pulver eine Berechtigung nach dem Sprengstoffgesetz. Voraussetzung ist dafür neben der Zuverlässigkeit und dem Bedürfnis, so ein Fachkundelehrgang mit erfolgreich abgeschlossener Prüfung. Das Prüfungszeugnis ersetzt nicht die Erlaubnis. Eine Erlaubnis nach §27 Sprengstoffgesetz wird den Antragsteller von dessen zuständiger Behörde erteilt. Diese Lehrgänge haben bundesweit Gültigkeit.


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Lehrgang für einen Pulverschein zum Umgang mit Schwarzpulver



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Die Terminfindung erfordert eine Teilnehmerzahl von wenigsten 10 Personen.
Nein, laut Stoffgesetz muss eine gültige UB bei Lehrgangsbeginn im Original vorlegen.
Leider ja. Laut Sprengstoffgesetz ist es eine neue Schulung und die Unbedenklichkeitsbescheinigung muss wieder vorgelegt werden.
Wir möchten Geschäftsausstellungen mit Vorderladerwaffen durchführen. Welche Berechtigung brauche ich?
Nein. Papierpatronen für Gefechtsdarstellung werden mit Schwarzpulver gefüllt und dafür brauchen Sie die Berechtigung nach Sprengstoffgesetz zum Umgang mit Schwarzpulver. Also die Schulung Vorderladerschießen und am besten auch Böllerschießen. Die Wiederlader füllen Patronenhülsen aus Metall mit Nitrozellulose Pulver und sind meist Jäger oder Sportschützen mit modernen Waffen.