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Schulungen & Lehrgänge für Schützen
Ihnen und Ihren Schützenkameraden biete ich seit über 30 Jahren staatlich und behördlich anerkannte Lehrgänge an.
Zum Jubiläum habe ich kostenlose Lernquizze auf meine Webseiten gestellt. Damit können Sie sich nahezu spielerisch auf die Schulungen vorbereiten. Das Passwort erhält man nach der Anmeldung. Weil die Plätze je Schulung begrenzt sind, ist eine Onlineanmeldung vorteilhaft und geht sofort ins System. Dabei sehen Sie die Schulungstermine mit freien Plätzen und alle wichtigen Hinweise. Es ist auch eine Warteliste für die Interessenten eingerichtet, denen noch kein Termin passt. Besonders für die Schulung Wiederladen von Patronen, möchte ich bedarfsgerecht zusätzliche Schulungstermine organisieren.
Die Schulungspreise auf einen Blick
(dazu bekommen Sie jeweils ein kostenloses und effizientes Lern- Quiz)
- Waffensachkunde für Sportschützen 183,- €
- Waffensachkunde für Standaufsichten 45,- €
- Laden und Wiederladen von Patronen 105,- € zzgl. 49,- € Prüfungsgebühr
- Vorderladerschießen 95,- € zzgl. 49,- € Prüfungsgebühr
- Böllerschießen 95,- € zzgl. 49,- € Prüfungsgebühr
Alle Kurse werden mit moderner Technik dargeboten. Es werden je Lehrgang hunderte Farbfolien mit technischen Details und selbst erstellte Videos in Großformat gezeigt. Der Vortrag ist anschaulich und einprägsam.
Die Schulung bietet auch Anregungen zur sportlichen Ausrichtung und im Gespräch mit anderen Teilnehmern ergeben sich oft interessante Kontakte zu Vereinen und Möglichkeiten. Zur Unterkunft kann ich bei Bedarf mit einer Auflistung von Quartieren gerne helfen. Ideal ist i. d. R. die Übernachtung im Schulungshaus (wo dies möglich ist).
Bei den Schulungen nach Sprengstoffgesetz (Pulverkurs) fällt zusätzlich zum Lehrgangspreis eine einmalige Prüfungsgebühr von (i. d. R.) 49,- € an. Diese brauchen wir, um die Mitwirkung der zuständigen Behörde bei der Prüfung abzudecken. Wer also gleich 2 oder 3 dieser "Pulverkurse" mitmacht, spart da ein wenig, weil die Prüfungsgebühr nur einmal erhoben wird.
Termine finden Sie hier
Preis 45,- €
Viele Vereinsvorstände möchten etwas "Schriftliches" sehen, bevor sie einen Kandidaten zur Aufsicht bestellen. Deshalb haben Sie im Rahmen unserer Waffensachkundeausbildung bei mir die Möglichkeit, an einem Zusatzmodul "Standaufsicht" (verantwortliche Aufsichtsperson) teilzunehmen. Dort werden Sie über die Aufgaben, Tätigkeiten, Rechte und Pflichten einer Standaufsicht umfassend informiert. Der Lehrgang schließt mit einer kleinen Wissenskontrolle ab. Die erfolgreiche Teilnahme wird in einem separaten Zertifikat ausdrücklich dokumentiert und bestätigt. Auch für den Lehrgang "Standaufsicht" habe ich ein kostenloses Lernquiz.
Leider beinhaltet das aktuelle Waffenrecht keine verbindliche Ausbildung oder Prüfung zur Standaufsicht. Deshalb gibt es auch keine behördliche Zulassung für entsprechende Lehrgänge. Immerhin sind die Verbände für Sportschützen und Jäger autorisiert, ihre Mitglieder entsprechend zu schulen. Ein Schießstandbetreiber beurteilt selbst, ob die Sachkunde seiner Aufsichten genügt, bevor er diese als solche bestellt.
Termine finden Sie hier
Während man alle anderen Komponenten zum Wiederladen von Patronen sowie zum Vorderladerschießen und Böllern frei erwerben kann, benötigt man zum zum Umgang mit dem Pulver eine Berechtigung nach dem Sprengstoffgesetz. Voraussetzung ist dafür neben der Zuverlässigkeit und dem Bedürfnis, so ein Fachkundelehrgang mit erfolgreich abgeschlossener Prüfung. Das Prüfungszeugnis ersetzt nicht die Erlaubnis. Eine Erlaubnis nach §27 Sprengstoffgesetz wird den Antragsteller von dessen zuständiger Behörde erteilt. Diese Lehrgänge haben bundesweit Gültigkeit.
Die hier aufgeführten Lehrgänge nach dem Sprengstoffgesetz (Laden und Wiederladen von Patronen, Vorderladerschießen und Böllerschießen), biete ich i. d. R. an einem langen Wochenende mit Kombinationsmöglichkeit an. Man kann also einen, zwei, oder alle drei Kurse absolvieren. Dabei fällt zusätzlich zum Lehrgangspreis eine einmalige Prüfungsgebühr von (i. d. R.) 49,- € an. Die brauchen wir, um die Mitwirkung der zuständigen Behörde bei der Prüfung abzudecken. Wer also gleich 2 oder 3 dieser "Pulverkurse" mitmacht, spart da ein wenig.
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Lehrgang für einen Pulverschein zum Umgang mit Schwarzpulver
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Die Terminfindung erfordert eine Teilnehmerzahl von wenigsten 10 Personen.
Nein, laut Stoffgesetz muss eine gültige UB bei Lehrgangsbeginn im Original vorlegen.
Leider ja. Laut Sprengstoffgesetz ist es eine neue Schulung und die Unbedenklichkeitsbescheinigung muss wieder vorgelegt werden.
Wir möchten Geschäftsausstellungen mit Vorderladerwaffen durchführen. Welche Berechtigung brauche ich?
Nein. Papierpatronen für Gefechtsdarstellung werden mit Schwarzpulver gefüllt und dafür brauchen Sie die Berechtigung nach Sprengstoffgesetz zum Umgang mit Schwarzpulver. Also die Schulung Vorderladerschießen und am besten auch Böllerschießen. Die Wiederlader füllen Patronenhülsen aus Metall mit Nitrozellulose Pulver und sind meist Jäger oder Sportschützen mit modernen Waffen.