Hilfe zum Web-Angebot Zurück zur Homepage Suche über alle Seiten email an Jan Schlottmann

Termine für Schulungen (Pulverlehrgänge und Waffensachkunde), Schulungsorte

Wo alle 3 Pulverlehrgänge kombiniert angeboten werden, können Sie auch einen einzelnen Kurs besuchen (z.B. nur Wiederladen). Die Kurse sind in ganz Deutschland staatlich und behördlich anerkannt.
Für Ihre Teilnahme an einem "Pulverlehrgang" ist neben der verbindlichen Anmeldung eine spezielle Unbedenklichkeitsbescheinigung ( kurz UB ) nach dem Sprengstoffgesetz erforderlich! Für die Schulungen zur Waffensachkunde brauch eine UB nicht.

Oft sind die Schulungen schon Wochen vor Beginn ausgebucht. Freie Plätze finden Sie, wenn Sie bei den Onlineanmeldungen schauen.
Zusätzliche Termine planen wir nach Bedarf und Möglichkeit.
Die Teilnehmerzahl bei solchen Schulungen nach WaffG oder SprengG ist begrenzt. Wir belegen die Kurse entsprechend dem Eingang der vollständigen Lehrgangsgebühr und versenden danach das Schulungsmaterial. Als zusätzliche Unterstützung habe ich 4 kostenlose Lernquiz für meine Teilnehmer.
3 Lehrgänge nach Sprengstoffgesetz mit Kombinationsmöglichkeit

3er Lehrgänge nach Sprengstoffgesetz mit Kombinationsmöglichkeit
 Vorderladerschießen 
 Wiederladen v. Patronen und 
 Böllern mit den verschiedenen Böllerarten

27.06. bis 29.06.2025 in 19372 Garwitz
01.08. bis 03.08.2025 im Alpincenter Hamburg- Wittenburg bei 19243 Wittenburg
19.09. bis 21.09.2025 im Alpincenter Hamburg-Wittenburg bei 19243 Wittenburg
07.11. bis 09.11.2025 iAlpincenter Hamburg-Wittenburg bei 19243 Wittenburg
Voraussichtlich Anfang 2026 veranstalte ich die verschiedenen Pulverkurse in Bielefeld und wieder in 19372 Garwitz.

Beginn jeweils Fr. 13:00 Uhr (mit den Vorderladerschützen) Ende So. ca. 15:30
Weitere Informationen / zur Anmeldung


Waffensachkunde für Sportschützen

Waffensachkunde für Sportschützen

 kaum Vorbedingungen
 bundesweite, behördliche  Anerkennung
 mit sofortiger Zeugnisübergabe  


12.09.2025 bis 14.09.2025 Waffensachkundeschulung iAlpincenter Hamburg-Wittenburg bei 19243 Wittenburg
14.11.2025 bis 16.11.2025 Waffensachkundeschulung im Alpincenter Hamburg- Wittenburg bei 19243 Wittenburg
Anfang 2026 auch wieder in 19372 Garwitz

Beginn jeweils Fr. 8:00 Uhr, Ende So. ca. 18:00 Uhr
Sie können hier zusätzlich eine Qualifizierung als Standaufsicht mitmachen.
Weitere Informationen   / zur Anmeldung

3 Lehrgänge nach Sprengstoffgesetz mit Kombinationsmöglichkeit

3 Lehrgänge nach SprengstoffG mit Kombinationsmöglichkeit
 Vorderladerschießen 
 Wiederladen v. Patronen und 
 Böllern mit den verschiedenen Böllerarten

Voraussichtlich im Februar 2026 veranstalte ich die verschiedenen Pulverkurse in Bielefeld.

Beginn Fr. 13:00 Uhr (mit den Vorderladerschützen) Ende So. ca. 15:30
Weitere Informationen / zur Anmeldung
Staatlich anerkannter Lehrgang zum Laden- und Wiederladen von Patronenhülsen Lehrgangstermine nur Wiederladen
Bei meinen anderen Pulverkursen ist Wiederladen auch immer dabei.
butt1 Laden- und Wiederladen von Patronenhülsen  

11. bis 12. April 2026 in 21382 Brietlingen (bei Lüneburg)
Interessenten sollten sich für den Lehrgang bitte rechtzeitig anmelden
Zur Teilnahme müssen Sie bei Lehrgangsbeginn eine Unbedenklichkeitsbescheinigung  nach dem Sprengstoffgesetz im Original vorlegen. Diese muss frühzeitig bei Ihrer zuständigen Behörde beantragt werden. Zum Beispiel ein gültiger Jagdschein kann diese nicht ersetzen.

.
Häufig gestellte Fragen zu den Lehrgängen laut Sprengstoffgesetz (FAQ)

Meine Unbedenklichkeitsbescheinigung wird zum gewünschten Termin möglicherweise nicht mehr fertig. Kann ich die Unbedenklichkeitsbescheinigung auch nachreichen?
Nein, laut Stoffgesetz muss eine gültige UB bei Lehrgangsbeginn im Original vorlegen.
 
Ich bin Inhaber von einem gültigen Jagdschein. Kann ich damit meine Zuverlässigkeit zum Wiederladerlehrgang nachweisen.?
Nein. Auch wenn dabei klar ist, dass Jäger und Sportschützen in Intervallen auf ihre Zuverlässigkeit geprüft werden, muss es für die Teilnahme am Wiederladerlehrgang eine gültige Unbedenklichkeitsbescheinigung nach Sprengstoffgesetz sein.
 
Ich habe die Erlaubnis nach Paragraph 27 schon zum Schwarzpulverschießen und möchte nun den Böllerlehrgang absolvieren. Brauche ich hierfür eine neue Unbedenklichkeitsbescheinigung?
Leider ja. Laut Sprengstoffgesetz ist es eine neue Schulung und die Unbedenklichkeitsbescheinigung muss wieder vorgelegt werden.

Wir möchten Gefechtsdarstellungen mit Vorderladerwaffen durchführen. Welche Berechtigung brauche ich?
Im Regel Fall haben die verwendeten Schließgeräte alle den scharfen Beschuss. Und damit zu schießen braucht man die Berechtigung nach Sprengstoffgesetz für den Umgang mit Schwarzpulver zum Vorderladerschießen. Das könnte reichen, aber die zuständigen Behörden legen großen Wert darauf, dass sie Schützen auch hinsichtlich Sicherheitsabständen bei Auftritten in der Öffentlichkeit ausreichende Kenntnisse haben. Die werden speziell im Böllerlehrgang vermittelt. Ich empfehle daher immer beide Schulungen als Gefechtsdarsteller zu absolvieren. Besonders, wenn mit Vorderladerkanonen geschossen werden soll.

Zum Waffengesetz sollte man auch wissen, dass Vorderladerwaffen mit Lunten- oder Funkenzündung, keine Berechtigung zum Führen solcher Waffen in der Öffentlichkeit erfordern. Diese sind da laut Waffengesetz freigestellt. Die Regelung passt perfekt für Musketen mit Steinschloss oder Luntenschloss. Diese Ausnahme gilt jedoch nicht, für Vorderladerwaffen mit Perkussionszündung.
 
 
Wir möchten Papierpatronen für Gefechtsdarstellungen laden. Brauchen wir dafür eine Berechtigung zum Laden und Wiederladen von Patronen?
Nein. Papierpatronen für Gefechtsdarstellung werden mit Schwarzpulver gefüllt und dafür brauchen Sie die Berechtigung nach Sprengstoffgesetz zum Umgang mit Schwarzpulver. Also die Schulungen Vorderladerschießen und am besten auch Böllerschießen. Die "Wiederlader" befüllen Patronenhülsen aus Metall mit Nitrozellulose Pulver.
 
 
Brauche ich für das Schießen mit Vorderladerwaffen zwecks historischer Gefechtsdarstellung eine Schießerlaubnis laut Waffengesetz (zum schießen außerhalb von Schießständen?
Nein. Denn das Schießen ist im Waffengesetz so definiert, dass man dazu Geschosse durch einen Lauf treibt, Patronenmunition abschließt, Kartuschenmunition abschießt oder pyrotechnische Munition abschießt. Der Gefechtsdarsteller verwendet in seinem Vorderlader loses Pulver. Das gilt auch dann, wenn es in Umhüllungen aus Papier portioniert ist (wie vor 200 Jahren).