Hilfe zum Web-Angebot Zurück zur Homepage Suche über alle Seiten email an Jan Schlottmann

Wiederladerlehrgang: Staatlich anerkannte Lehrgänge zum Laden und Wiederladen von Patronen an verschiedenen Standorten und mit bundesweiter Anerkennung

Machen Sie es wie viele Sportschützen und Jäger. Laden Sie Ihre Patronen selber.

Jäger und Großkaliberschützen erweitern durch das Laden und Wiederladen von Patronen ihr Hobby um ein interessantes Gebiet, erreichen eine bessere Präzision und sparen bei den Munitionspreisen. Als vielfacher Landesmeister im BDS-Kurzwaffenschießen (Mecklenburg / Vorpommern) und vielfacher Pokalsieger verdanke ich meine Erfolge auch meiner von Hand geladenen Munition. Den Kursteilnehmern kann ich persönliche Erfahrungen vermitteln und Empfehlungen geben. Jeder Sportfreund führt den Ladevorgang beim Lehrgang selbst aus.

Mit dem Schulungsmaterial versenden wir auch einen sehr ansprechendes Werbeblatt (Flyer) mit der Bitte, dieses vielleicht im Verein an die Pinnwand zu heften oder an Interessenten weiterzureichen. Den Flyer können Sie hier anschauen und ggf. ausdrucken. Als Fahrgemeinschaft mit weiteren Teilnehmern kann die Veranstaltung für Sie noch angenehmer sein.
Falls Sie mehr Flyer möchten und im Verein was organisieren wollen, melden Sie sich bitte bei uns. 
Als Abschlussgeschenk erhalten alle Schulungsteilnehmer ein 20seitiges Schießbuch im Format A6.
Weitere Informationen 


Eine entsprechende Erlaubnis nach §27 Sprengstoff-Gesetz berechtigt zum Umgang mit Treibladungspulver zum Laden und Wiederladen von Patronen. Der staatlich anerkannte Lehrgang mit Prüfungszeugnis bildet eine der Voraussetzungen zum Erhalt dieser Erlaubnis für "Wiederlader". Das Mindestalter für die Erlaubnis nach §27 Sprengstoffgesetz beträgt 21 Jahre, wobei Ausnahmen ab 18 gemacht werden können. Für Schützen im Alter von 18-21 Jahren könnte der Verein eine formlose Befürwortung schreiben, das man die Erlaubnis (beispielsweise zur Leistungsverbesserung) ausnahmsweise schon früher, als mit 21 Jahren, erhalten möge.

Teilnahmebedingung ist eine gültige Unbedenklichkeitsbescheinigung nach dem Sprengstoffgesetz. Diese Unbedenklichkeitsbescheinigung  erhalten Sie in der Regel vom zuständigen Amt für Arbeitsschutz bzw. Gewerbeaufsichtsamt auf Antrag. Die Unbedenklichkeitsbescheinigung gilt ab Ausstellungsdatum ein Jahr lang. Während  dieser Gültigkeitsdauer müssten Sie Ihren Kurz absolvieren.

Online- Anmeldung & Antrag auf eine UB für "Pulverkurse" hier  

Einen Antrag auf die UB können Sie hier ausdrucken. Nutzen Sie bitte die oben genannte Online- Anmeldung.
Termine, hier klicken !