|
Waffensachkunde, Schulungen & Pulverlehrgänge für Schützen
Staatlich und behördlich anerkannt und bundesweit gültig
Weil die Plätze je Schulung begrenzt sind, ist eine Onlineanmeldung vorteilhaft und geht sofort ins System. Dabei sehen Sie die Schulungstermine mit freien Plätzen und alle wichtigen Hinweise. Besonders für die Schulung Wiederladen von Patronen, möchte ich bedarfsgerecht zusätzliche Schulungstermine organisieren.
Die Schulungspreise auf einen Blick
(dazu bekommen Sie als Teilnehmer beim Präsenzlehrgang jeweils ein kostenloses und effizientes Lern- Quiz)
- Waffensachkunde für Sportschützen 183,- €
- Waffensachkunde für Standaufsichten 45,- €
- Laden und Wiederladen von Patronen 105,- € zzgl. Prüfungsgebühr ab 49,- €
- Vorderladerschießen 95,- € zzgl. Prüfungsgebühr ab 49,- €
- Böllerschießen 95,- € zzgl. Prüfungsgebühr ab 49,- €
Die separate Prüfungsgebühr ab 49,- €, fällt pro Teilnehmer nur einmal an und auch nur bei den Pulverkursen.
Alle Kurse werden mit moderner Technik dargeboten. Es werden je Lehrgang hunderte Farbfolien mit technischen Details und selbst erstellte Videos in Großformat gezeigt. Der Vortrag ist anschaulich und einprägsam.
Die Schulung bietet auch Anregungen zur sportlichen Ausrichtung und im Gespräch mit anderen Teilnehmern ergeben sich oft interessante Kontakte zu Vereinen und Möglichkeiten. Zur Unterkunft kann ich bei Bedarf mit einer Auflistung von Quartieren gerne helfen. Ideal ist i. d. R. die Übernachtung im Schulungshaus (wo dies möglich ist).
Bei den Schulungen nach Sprengstoffgesetz (Pulverkurs) fällt zusätzlich zum Lehrgangspreis eine einmalige Prüfungsgebühr von (i. d. R.) 49,- € an. Diese brauchen wir, um die Mitwirkung der zuständigen Behörde bei der Prüfung abzudecken. Wer also gleich 2 oder 3 dieser "Pulverkurse" mitmacht, spart da ein wenig, weil die Prüfungsgebühr nur einmal erhoben wird.


Termine finden Sie hier


Preis 45,- €
Viele Vereinsvorstände möchten etwas "Schriftliches" sehen, bevor sie einen Kandidaten zur Aufsicht bestellen. Deshalb haben Sie im Rahmen unserer Waffensachkundeausbildung bei mir die Möglichkeit, an einem Zusatzmodul "Standaufsicht" (verantwortliche Aufsichtsperson) teilzunehmen. Dort werden Sie über die Aufgaben, Tätigkeiten, Rechte und Pflichten einer Standaufsicht umfassend informiert. Der Lehrgang schließt mit einer kleinen Wissenskontrolle ab. Die erfolgreiche Teilnahme wird in einem separaten Zertifikat ausdrücklich dokumentiert und bestätigt. Auch für den Lehrgang "Standaufsicht" habe ich ein kostenloses Lernquiz.
Leider beinhaltet das aktuelle Waffenrecht keine verbindliche Ausbildung oder Prüfung zur Standaufsicht. Deshalb gibt es auch keine behördliche Zulassung für entsprechende Lehrgänge. Immerhin sind die Verbände für Sportschützen und Jäger autorisiert, ihre Mitglieder entsprechend zu schulen. Ein Schießstandbetreiber beurteilt selbst, ob die Sachkunde seiner Aufsichten genügt, bevor er diese als solche bestellt.


Termine finden Sie hier

Während man alle anderen Komponenten zum Wiederladen von Patronen sowie zum Vorderladerschießen und Böllern frei erwerben kann, benötigt man zum zum Umgang mit dem Pulver eine Berechtigung nach dem Sprengstoffgesetz. Voraussetzung ist dafür neben der Zuverlässigkeit und dem Bedürfnis, so ein Fachkundelehrgang mit erfolgreich abgeschlossener Prüfung. Das Prüfungszeugnis ersetzt nicht die Erlaubnis. Eine Erlaubnis nach §27 Sprengstoffgesetz wird den Antragsteller von dessen zuständiger Behörde erteilt. Diese Lehrgänge haben bundesweit Gültigkeit.
Die hier aufgeführten Lehrgänge nach dem Sprengstoffgesetz (Laden und Wiederladen von Patronen, Vorderladerschießen und Böllerschießen), biete ich i. d. R. an einem langen Wochenende mit Kombinationsmöglichkeit an. Man kann also einen, zwei, oder alle drei Kurse absolvieren. Dabei fällt zusätzlich zum Lehrgangspreis eine einmalige Prüfungsgebühr von (i. d. R.) 49,- € an. Die brauchen wir, um die Mitwirkung der zuständigen Behörde bei der Prüfung abzudecken. Wer also gleich 2 oder 3 dieser "Pulverkurse" mitmacht, spart da ein wenig.


Termine finden Sie hier

Lehrgang für einen Pulverschein zum Umgang mit Schwarzpulver



Termine finden Sie hier



Die Terminfindung erfordert eine Teilnehmerzahl von wenigsten 10 Personen.

Nein, laut Stoffgesetz muss eine gültige UB bei Lehrgangsbeginn im Original vorlegen.
Leider ja. Laut Sprengstoffgesetz ist es eine neue Schulung und die Unbedenklichkeitsbescheinigung muss wieder vorgelegt werden.
Wir möchten Geschäftsausstellungen mit Vorderladerwaffen durchführen. Welche Berechtigung brauche ich?
Nein. Papierpatronen für Gefechtsdarstellung werden mit Schwarzpulver gefüllt und dafür brauchen Sie die Berechtigung nach Sprengstoffgesetz zum Umgang mit Schwarzpulver. Also die Schulung Vorderladerschießen und am besten auch Böllerschießen. Die Wiederlader füllen Patronenhülsen aus Metall mit Nitrozellulose Pulver und sind meist Jäger oder Sportschützen mit modernen Waffen.