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Schulungsmaterial zu Lehrgängen bei Fa. Schlottmann


Schulungsmaterial zu Lehrgängen bei Fa. SchlottmannDas Schulungsmaterial für meine behördlich und staatlich anerkannten Lehrgänge wurde 2023 zuletzt überarbeitet. Entsprechend dem gebuchten Schulungsumfang versenden wir es nach Eingang der Lehrgangsgebühr mit der Briefpost. Das Schulungsmaterial ist im Lehrgangspreis enthalten und enthält QR Codes mit Verweisen auf zusätzliche Infos. Wenn Sie diese bei Bedarf mit dem Fotohandy scannen, gelangen Sie direkt dorthin. 
Es wäre optimal, wenn sich Interessenten direkt auf meiner Webseite Anmelden. Fragen zu den Schulungen könnten Sie ggf. kurz in meinem Kontaktformular (auf meiner Webseite Links) senden. Unter Tel. 0385 5509399 erreichen Sie mich nicht immer. Aber meine Mitarbeiterinnen helfen Ihnen gerne weiter.
Mit dem Schulungsmaterial versenden wir auch einen sehr ansprechendes Webeblatt (Flyer) mit der Bitte, dieses vielleicht im Verein an die Pinnwand zu heften oder an Interessenten weiterzureichen. Den >>Flyer<< können Sie hier anschauen und ggf. ausdrucken. Als Fahrgemeinschaft mit weiteren Teilnehmern kann die Veranstaltung für Sie noch angenehmer sein.
Falls Sie mehr Flyer möchten und im Verein was organisieren möchten, melden Sie sich bitte bei uns. 
Als kostenlose Unterstützung der Vorbereitung auf eine Waffensachkundeprüfung, möchte ich Ihnen ein spezielles >>Lern- Quiz<< auf meiner Webseite anbieten. Diesen Wissenstest finden Sie unter dem Reiter >>Schulungen<<. Darin können Sie die Themen wählen, die Anzahl der Fragen bestimmen und sogar nach Stichworten Fragen aufrufen. Für angemeldete Teilnehmer, gibt es dort auch einen Login zu einer besonders optimierten Version mit vielen Hinweisen und Erläuterungen. Gleiches wird auch für die Teilnehmer an Pulverkursen für die Erlaubnis nach §27 Sprengstoffgesetzt bereitgestellt.

Das Beispiel zeigt eine Seite vom Schulungsmaterial zur Waffensachkunde. In meinen Vorträgen sehen Sie sehr viele Bilder und zahlreiche kurze Videos. Sportschützen, die an meiner Waffensachkundeschulung teilnehmen, bekommen als Abschussgeschenk ein wertiges Schießbuch.

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Häufig gestellte Fragen zu den Lehrgängen laut Sprengstoffgesetz (FAQ)

Ich möchte eine Schulung nach dem Sprengstoffgesetz absolvieren. Meine Unbedenklichkeitsbescheinigung wird zum gewünschten Termin möglicherweise nicht mehr fertig. Kann ich die Unbedenklichkeitsbescheinigung auch nachreichen?
Nein, laut Sprengstoffgesetz muss eine gültige UB bei Lehrgangsbeginn im Original vorlegen.
 
Ich bin Inhaber von einem gültigen Jagdschein. Kann ich damit meine Zuverlässigkeit zum Wiederladerlehrgang nachweisen?
Nein. Auch wenn klar ist, dass Jäger und Sportschützen in Intervallen auf ihre Zuverlässigkeit geprüft werden, muss es für die Teilnahme am Wiederladerlehrgang eine gültige Unbedenklichkeitsbescheinigung nach Sprengstoffgesetz sein.
 
Ich habe die Erlaubnis nach Paragraph 27 schon zum Schwarzpulverschießen und möchte nun den Böllerlehrgang absolvieren. Brauche ich hierfür eine neue Unbedenklichkeitsbescheinigung?
Leider ja. Laut Sprengstoffgesetz ist es eine neue Schulung und die Unbedenklichkeitsbescheinigung muss wieder vorgelegt werden.

Wir möchten Gefechtsdarstellungen mit Vorderladerwaffen durchführen. Welche Berechtigung brauche ich?
Im Regel Fall haben die verwendeten Schließgeräte alle den scharfen Beschuss. Und damit zu schießen braucht man die Berechtigung nach Sprengstoffgesetz für den Umgang mit Schwarzpulver zum Vorderladerschießen. Das könnte reichen, aber die zuständigen Behörden legen großen Wert darauf, dass sie Schützen auch hinsichtlich Sicherheitsabständen bei Auftritten in der Öffentlichkeit ausreichende Kenntnisse haben. Die werden speziell im Böllerlehrgang vermittelt. Ich empfehle daher immer beide Schulungen als Gefechtsdarsteller zu absolvieren. Besonders, wenn mit Vorderladerkanonen geschossen werden soll.

Zum Waffengesetz sollte man auch wissen, dass Vorderlader Waffen mit Lunten- oder Funkenzündung keine Berechtigung zum Führen solcher Waffen in der Öffentlichkeit erfordern. Diese sind laut Waffengesetz freigestellt. Die Regelung passt perfekt für Musketen mit Steinschloss oder Luntenschloss. Diese Ausnahme gilt jedoch nicht, für Vorderladerwaffen mit Perkussionszündung.
 
 
Wir möchten Papierpatronen für Gefechtsdarstellungen laden. Brauchen wir dafür eine Berechtigung zum Laden und Wiederladen von Patronen?
Nein. Papierpatronen für Gefechtsdarstellung werden mit Schwarzpulver gefüllt und dafür brauchen Sie die Berechtigung nach Sprengstoffgesetz zum Umgang mit Schwarzpulver. Ach wenn Sie mit Zündnadelgewehren schießen und dafür Papierpatronen brauchen, fallen diese nicht in die Definition von Munition laut Waffengesetz. Die Wiederlader füllen Patronenhülsen aus Metall mit Nitrozellulose Pulver.
 
 
Brauche ich für das Schießen mit Vorderladerwaffen zwecks historischer Gefechtsdarstellung eine Schießerlaubnis laut Waffengesetz (zum schießen außerhalb von Schießständen?
Nein. Denn schießen ist im Waffengesetz so definiert, dass man dazu Geschosse durch einen Lauf treibt, Patronenmunition abschießt, Kartuschenmunition abschießt oder pyrotechnische Munition abschießt. Der Gefechtsdarsteller verwendet in seinem Vorderlader loses Pulver. Das gilt auch dann, wenn es in Umhüllungen aus Papier portioniert ist (wie vor 200 Jahren).