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Staatlich anerkannte Lehrgänge zum Vorderladerschießen an verschiedenen Standorten und mit bundesweiter Anerkennung

Meistern Sie als Sportschütze das direkte Hantieren mit Pulver, Blei und Zündmitteln und genießen sie die kultige Herausforderung.
Auf Einladung von Schützenvereinen, Behörden (z. B. LKA Mecklenburg / Vorpommern) und Künstlergruppen habe ich schon zahlreiche staatlich anerkannte Grundlehrgänge zum Umgang mit Treibladungspulver durchgeführt. Bisher war ich hauptsächlich für Sportfreunde in Mecklenburg Vorpommern, Brandenburg, Sachsen, Sachsen Anhalt und Thüringen aktiv. 
Weitere Informationen Pulverlehrgänge
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Online- Anmeldung & Antrag auf eine UB für "Pulverkurse" hier        

Für jeden Schwarzpulverschützen ist ein solcher "Vorderladerkurs" gesetzlich vorgeschrieben um die nötige Fachkunde zu erlangen. Die Freude am Schießen mit Vorderladerwaffen entsteht sicherlich zu einem großen Teil durch das direkte Hantieren mit Pulver und Blei. Schwarzpulverschießen gehört ja zum Ursprung des Schießens überhaupt. Das Salutschießen mit Schwarzpulverwaffen ist gerade bei Schützenfesten besonders publikumswirksam.

Eine entsprechende Erlaubnis nach §27 Sprengstoff-Gesetz berechtigt zum Umgang mit Schwarzpulver zum Vorderladerschießen. Der staatlich anerkannte Lehrgang mit Prüfungszeugnis bildet eine der Voraussetzungen zum Erhalt dieser Erlaubnis für den Vorderladerschützen. Das Mindestalter für die Erlaubnis nach §27 Sprengstoffgesetz beträgt 21 Jahre, wobei Ausnahmen ab 18 gemacht werden können. Für Schützen im Alter von 18-21 Jahren könnte der Verein eine formlose Befürwortung schreiben, das man die Erlaubnis (beispielsweise zur Leistungsverbesserung oder Teilnahme bei Wettkampfveranstaltungen) ausnahmsweise schon früher, als mit 21 Jahren, erhalten möge. 

Teilnahmebedingung ist eine gültige Unbedenklichkeitsbescheinigung nach dem Sprengstoffgesetz. Diese Unbedenklichkeitsbescheinigung  erhalten Sie in der Regel vom zuständigen Amt für Arbeitsschutz bzw. Gewerbeaufsichtsamt auf Antrag. (Die Bearbeitungszeit bis zur Ausstellung der UB beträgt in der Regel 4-8 Wochen) Die Unbedenklichkeitsbescheinigung gilt ab Ausstellungsdatum ein Jahr lang. Während  dieser Gültigkeitsdauer müssten Sie Ihren Kurs absolvieren.

Einen Antrag auf die UB können Sie hier ausdrucken. Nutzen Sie bitte die oben genannte Online- Anmeldung.

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Mit dem Schulungsmaterial versenden wir auch einen sehr ansprechendes Webeblatt (Flyer) mit der Bitte, dieses vielleicht im Verein an die Pinnwand zu heften oder an Interessenten weiterzureichen. Den Flyer können Sie hier anschauen und ggf. ausdrucken. Als Fahrgemeinschaft mit weiteren Teilnehmern kann die Veranstaltung für Sie noch angenehmer sein.
Falls Sie mehr Flyer möchten und im Verein was organisieren möchten, melden Sie sich bitte bei uns.
Für Anfragen könnten Sie bitte unser Kontaktformular nutzen,
oder Werktags zwischen 8:00 und 12:00 Uhr unter 0385/7605322 mit uns telefonieren.