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Schreckschusswaffen



Zum Führen von Gas- und Schreckschusswaffen mit "PTB - Zeichen" benötigt man seit 01.04.2003 den so genannten Kleinen Waffenschein.

Zum Beispiel Schreckschusswaffen ohne PTB - Zeichen, Druckluft- Federdruck- oder CO2  Waffen dürfen in der Öffentlichkeit (auch von Leuten mit Kleinem Waffenschein)  nicht geladen und/oder zugriffsbereit mitgeführt werden. 

Den kleinen Waffenschein können Sie direkt bei Ihrem zuständigen Amt beantragen. Dazu müssen Sie ein polizeiliches Führungszeugnis vorlegen. Der Kleine Waffenschein erfordert keinen Lehrgang.