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Vogelschreck


Vogelschreck Pyro- Knallpatronen sind erwerbsscheinpflichtig
Nur gegen Erwerbsberechtigung
Vogelschreck ist in Deutschland pyrotechnische Munition der Klasse 
BAM - PMII.
Diese pyrotechnische Munition mit einem Durchmesser von ca. 15 mm wird mit Hilfe von Platzpatronen aus Signal- und Schreckschusswaffen mit einem entsprechenden Aufsatz verschossen. 

Pyro- Knallpatronen, genannt Vogelschreck 
( Bird Banger) sind erwerbsscheinpflichtig. Der Kleine Waffenschein, eine WBK oder selbst ein Jagdschein sind dafür keine gültigen Erwerbsberechtigungen. Es muss ein Munitionserwerbsschein vorgelegt werden, welcher entweder auf Munition aller Art oder Pyro- Knallpatronen ausgestellt ist.
Solche Munitionserwerbsscheine erhalten üblicher Weise Plantagenbesitzer oder Landwirte zur Schädlingsbekämpfung. Die dafür zustände Behörde ist im Regelfall das Landratsamt.

An Leute ohne dafür gültigen Munitionserwerbsschein dürfen die nicht verkauft werden. Wir machen keine Ausnahmen.
freie Es gibt auch freie Versionen, welche jedoch im Knall deutlich schwächer sind. Die schwächeren "Vogelschreck" habe ich aber nicht mehr im Sortiment.


Die Abbildung zeigt 50 Stück Ratterpatronen mit dem Zusatz "Vogelschreck" .

Allerdings sind die "echten Vogelschreck" nicht im freien Handel erhältlich. Dafür ist eine spezielle Erlaubnis erforderlich. Kein seriöser Fachhändler kann es sich erlauben von den gesetzlichen Bestimmungen abzuweichen. Sonst wäre das Geschäft schnell zu.

Solchepyrotechnischen Geschosse werden mittels Platzpatronen aus Schreckschusswaffen abgeschossen. Dazu benutzt man den Abschussbecher an der Schreckschusswaffe.

Hinweis:
Die Abschussbecher von Gaswaffen der heutigen Generation tragen jeweils das Zulassungszeichen der  "PTB" und sind damit für Pyrotechnik aller Art zugelassen. Dies gilt auch für 9mm Gas- und Schreckschusswaffen obwohl dies aus den kleingedruckten Packungsaufdrucken nicht hervorgeht.