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Patronenmunition für Sport- und Jagdwaffen
Munition selber legal herstellen
Wer Patronenmunition als Sportschütze braucht, hat meist einen größeren Bedarf. Da könnte eine Erlaubnis zum nichtgewerblichen Herstellen von Munition interessant werden. Das nennt sich Wiederladen von Patronen und ist besonders für Schützen interessant, die höchsten Wert auf Präzision legen oder einfach bei größeren Mengen Geld sparen möchten. Bei Jägern liegt die Motivation eher bei speziellen Konfigurationsmöglichkeiten ihrer Munition. Interessenten müssen einen Fachkundelehrgang mit Prüfung absolvieren. Machen Sie sich schlau! Ich veranstalte solche Schulungen an verschiedenen Standorten.
Während man alle anderen Komponenten zum Wiederladen von Patronen sowie zum Vorderladerschießen und Böllern frei erwerben kann, benötigt man zum zum Umgang mit dem Pulver eine Berechtigung nach dem Sprengstoffgesetz. Voraussetzung ist dafür neben der Zuverlässigkeit und dem Bedürfnis, so ein Fachkundelehrgang mit erfolgreich abgeschlossener Prüfung. Das Prüfungszeugnis ersetzt nicht die Erlaubnis. Eine Erlaubnis nach §27 Sprengstoffgesetz, wird den Antragsteller von dessen zuständiger Behörde erteilt. Diese Lehrgänge haben bundesweit Gültigkeit.
Wer Patronenmunition als Sportschütze braucht, hat meist einen größeren Bedarf. Da könnte eine Erlaubnis zum nichtgewerblichen Herstellen von Munition interessant werden. Das nennt sich Wiederladen von Patronen und ist besonders für Schützen interessant, die höchsten Wert auf Präzision legen oder einfach bei größeren Mengen Geld sparen möchten. Bei Jägern liegt die Motivation eher bei speziellen Konfigurationsmöglichkeiten ihrer Munition. Interessenten müssen einen Fachkundelehrgang mit Prüfung absolvieren. Machen Sie sich schlau! Ich veranstalte solche Schulungen an verschiedenen Standorten.
Während man alle anderen Komponenten zum Wiederladen von Patronen sowie zum Vorderladerschießen und Böllern frei erwerben kann, benötigt man zum zum Umgang mit dem Pulver eine Berechtigung nach dem Sprengstoffgesetz. Voraussetzung ist dafür neben der Zuverlässigkeit und dem Bedürfnis, so ein Fachkundelehrgang mit erfolgreich abgeschlossener Prüfung. Das Prüfungszeugnis ersetzt nicht die Erlaubnis. Eine Erlaubnis nach §27 Sprengstoffgesetz, wird den Antragsteller von dessen zuständiger Behörde erteilt. Diese Lehrgänge haben bundesweit Gültigkeit.












