Hilfe zum Web-Angebot Zurück zur Homepage Suche über alle Seiten email an Jan Schlottmann

Platzpatronen für Gas- und Schreckschusswaffen


Diese Artikel(Munition, Gefahrenklasse 1.4S ) versende ich nicht, weil diese Artikel als Gefahrgut gelten. Den Verkauf dieser Munition werden wir einstellen um uns intensiver den Druckluftwaffen zu widmen. Die Abholung bestellter Ware, ist zuletzt am 22.12.2023 möglich.

Listen-Ansicht

Die Preise enthalten die gültige Mehrwertsteuer und sind zuzüglich Frachtkosten.

Artikel mit grünem Warenkorb sind sofort lieferbar. Bei gelbem Warenkorb ist der Artikel leider gerade im Rückstand und in der Regel von uns schon vor sehr langer Zeit bestellt. Solche Artikel können Sie über das Bestellsystem unverbindlich vormerken und wären damit sozusagen in der Wartereihe. Leider kann es bei rückständigen Artikeln zu Preiserhöhung kommen. Wo das zutrifft, erhalten Sie bei Eintreffen der Ware ein Angebot mit dem dann gültigen Preis.

Kein Versand


Das Abschießen von pyrotechnischer Munition vom eigenen befriedeten Besitztum oder vom befriedeten Besitztum eines anderen und mit Zustimmung des Inhabers des Hausrechtes, ist frei von waffenrechtlichen Erlaubnispflichten zulässig, wenn es den Vorgaben der Verwendersicherheit  entspricht (also beispielsweise Schießen senkrecht nach oben, nicht in der Nähe von leicht brennbaren Objekten usw.) und wenn andere nicht belästigt werden. Letzteres sollte an Silvester kein Problem darstellen.Weiterhin ist der Transport der Gas- und Schreckschusswaffe von Ort zu Ort erlaubnisfrei, also ohne den Kleinen Waffenschein zulässig, wenn die Waffe nicht schuss- und/oder zugriffsbereit transportiert wird.