Gaspistolen, Gasrevolver, Zubehör für Gaswaffen, Schreckschusswaffen, Signalwaffen und Signalgeräte

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Holster und Pistolentaschen für Gaspistolen und Gasrevolver
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Verkauf nur an Personen ab 18 Jahren gegen Altersnachweis  Waffenrecht

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 Gasrevolver  ,  Gaswaffen frei ab 18 jahren gegen Altersnachweis
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Gasrevolver 
freie Revolver / Gasrevolver, Schreckschussrevolver

 

Kein Waffenschein zum Erwerb erforderlich, 
aber zum Führen in der Öffentlichkeit.

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Salutgewehre, umgebaute Originale
freie Salutwaffen / Salutgewehre

Ohne Altersnachweis kein Verkauf !
Wichtige Hinweise zum Waffengesetz Wichtige Hinweise zum Wafengesetz / bitte unbedingt lesen !

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Halfter / Gürteltaschen und Futterale für Gaspistolen und Gasrevolver
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Waffen 1x1
Hinweise und Vorschriften zum Umgang mit Waffen / Schulungsangebote zur Waffensachkunde

Freie Gaswaffen / Gasrevolver, Gaspistolen und Signalwaffen
Zu Silvester 2010 bitten wir um rechtzeitige Bestellungen bis spätestens 2 Wochen vor Jahresende.  Wegen Überlastung können vor Silvester kurzfristige Aufträge zum Teil nicht mehr rechtzeitig angeliefert werden.

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Zu Schreckschuss-, bzw. Signalwaffen mit PTB-Kennzeichen 

Jeder Bürger, der älter als 18 Jahre ist. darf eine solche Waffe ohne Erlaubnis erwerben und besitzen. Siehe auch im Abschnitt " Führen einer erlaubnisfreien Waffe"!

Führen einer erlaubnisfreien Waffe:
Unter „Führen" versteht der Gesetzgeber das Mitführen einer Schusswaffe in geladenem und/oder zugriffsbereitem Zustand. Zum Führen von Schreckschusswaffen ist seit dem 01.04.03 der "kleine Waffenschein" erforderlich. Einen Musterantrag auf den kleinen Waffenschein finden Sie hier . Der kleine Waffenschein wird von Ihrem zuständigen Landratsamt ausgestellt und kostet dort 50.- € . Bei Antragstallung müssen Sie ein Führungszeugnis vorlegen.

Der Transport von Waffen erfolgt ungeladen und verpackt z.B. in einem Waffenkoffer oder Futteral. Das ist dann kein Führen im Sinne des Waffengesetzes und dafür ist kein kleiner Waffenschein erforderlich.

Das Schießen mit einer erlaubnisfreien Waffe: Grundsätzlich ist das Schießen mit jeder Art von Schusswaffen außerhalb genehmigter Schießstände oder befriedeter Besitztümer verboten. Dies gilt auch für das Verschießen von pyrotechnischer Munition (Leuchtraketen, Pfeifraketen, Knallpatronen usw.). Auf einem umzäunten Privatgrundstück dürfen Sie mit freien Waffen schießen, wenn die Geschosse das Grundstück nicht verlassen

Mit Gas-, Schreckschuss-, bzw. Signalwaffen mit dem PTB-Kennzeichen darf grundsätzlich nur in folgenden Ausnahmefällen geschossen werden:

a) Im Falle der Notwehr (Abwendung einer gegenwärtigen Gefahr von sich selbst oder einer anderen Person),

b) im Falle einer akuten Gefahr (Bergnot, Seenot) mit Signalraketen,

c) als Startzeichen bei Sportveranstaltungen (Platzpatronen)

d) bei der Ausbildung z.B. von Hunden auf einem offiziellen Übungsplatz (Platzpatronen).

In allen anderen Fällen ist das Schießen mit solchen Waffen grundsätzlich verboten (auch in der Silvesternacht ist das Schießen mit Platzpatronen oder pyrotechnischer Munition nach § 45 des Waffen-Gesetzes grundsätzlich nicht erlaubt, wird in der Regel von der zuständigen Behörde geduldet, da es sich um einen traditionellen Brauch handelt).

 

Sie dürfen an Silvester wieder schießen
das Abschießen von pyrotechnischer Munition zu Silvester vom eigenen befriedeten Besitztum oder vom befriedeten Besitztum eines anderen mit Zustimmung des Inhabers des Hausrechtes ist frei von waffenrechtlichen Erlaubnispflichten zulässig, wenn es den Vorgaben der Verwendersicherheit (also Schießen senkrecht nach oben, nicht in der Nähe von leicht brennbaren Objekten usw.) entspricht. 
Weiterhin ist der Transport der Gas- und Schreckschusswaffe von Ort zu Ort erlaubnisfrei, also ohne Kleine Waffenschein, zulässig wenn die Waffe nicht schuss- und zugriffsbereit transportiert wird.


Unsere Firma wurde bewertet:
Viktor K. am 31.08.2010
Bewertung: (sehr gut)
Kommentar:Schnelle Lieferung,Top Ware!Danke für netter Kontakt!Alles Gute! Gerne Wieder!!!

Matthias D. am 27.08.2010
Bewertung: (sehr gut)
Kommentar:Super Geschäft. Schnell, präzise und zuverlässig wie die erworbene HW 77 mit dem Walther ZF4-12x50.
Lob an Waffen Schlottmann.

M R. am 24.08.2010
Bewertung: (sehr gut)
Kommentar:Wieder top schnelle Lieferung! Sehr netter und professioneller Kontakt! (Haben mich sogar auf einen Fehler in meiner Bestellung aufmerksam gemacht, und ganz unbürokratisch meinen Fehler korrigiert, und den passenden Artikel versandt!)
Sehr gerne wieder!

Edgar B. am 22.08.2010
Bewertung: (sehr gut)
Kommentar:auch persönlich vor Ort , weil ein Tausch von der HW 30 auf HW 77 vorgesehen war, eine gute Beratung und Servic. Werde Fa. Schlottmann immer weiter empfehlen und wenn eine neue Waffe dann auch nur dort.

Nona+Ruslan L. am 18.08.2010
Bewertung: (sehr gut)
Kommentar:Super schnelle lieferung! top ware, top preis!

T.H. W. am 14.08.2010
Bewertung: (sehr gut)
Kommentar:Wieder unkompliziert und zuverlässig - gerne wieder !

Ladislau s. am 29.07.2010
Bewertung: (sehr gut)
Kommentar:SUPER
Netter kontakt, super schnelle lieferung und 1A Ware.
Danke

horst z. am 28.07.2010
Bewertung: (sehr gut)
Kommentar:seit 8 monaten teste ich den Schußapp. für
Wühlmäuse u. konsorten . es ist die ultimative waffe gegen diese nager .gut zu wissen wo man kauft .

Torsten S. am 28.07.2010
Bewertung: (sehr gut)
Kommentar:Bin sehr zufrieden. Ausführliche Infos und interessante Videos. Lieferung schnell und in neutraler Verpackung.
Alles Gute. Gerne wieder!

Ernst W. am 27.07.2010
Bewertung: > (mangelhaft)
Kommentar:Ich würde aufpassen... :D
Irgendwie haben die nur sehr gute bewertungen oder gute Bewertungen. Das kommt mir etwas spanisch vor...