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Magazine für Gaspistolen

  Gasrevolver sind für den Selbstschutz, zur Signalgebung oder zum Abschießen von Pyrotechnik. Zum Selbstschutz können Patronen mit Gasladung (Gaspatronen) verschossen werden.  

Gasrevolver
Gasrevolver, Schreckschussrevolver

 
               
Holster
Holster und Pistolentaschen für Gaspistolen und Gasrevolver
  Gaspistolen sind für den Selbstschutz, zur Signalgebung oder zum Abschießen von Pyrotechnik Zum Selbstschutz können Patronen mit Gasladung (Gaspatronen) verschossen werden.  

Gaspistolen
Gaspistole, Schreckschusspistole

 
               

Knall- u. Gaspatronen  Munition für Gas- und Schreckschusswaffen Gas- und Pfefferpatronen

      Die angebotenen Salutgewehre sind umgebaute Originalwaffen. Die Läufe sind dauerhaft blockiert. Beachten Sie bei diesen Angeboten die Hinweise zum deutschen Waffengesetz.   

Salutgewehre

 
               
Pyrotechnische Munition
Signalmunition / Pyrotechnische Munition / Leuchtsterne
      Vergleich von Pistole und Revolver
Die Unterschiede und Besonderheiten werden in einem Video erklärt.
  Vergleich
 
               
Videos
 
Video   Video
 

   

Wer als Sportschütze erwerbsscheinpflichtige Waffen erwerben möchte, muss in der Regel eine Waffensachkundeprüfung absolvieren. Solche Schulungen mit behördlicher Anerkennung veranstalte ich seit 20 Jahren mit hoher Erfolgsquote.

     

Lehrgänge 
zum Waffenerwerb
Waffensachkundeschulung
(Waffensachkunde)

 

 

Freie Gaswaffen / Gasrevolver, Gaspistolen und Signalwaffen
Zu Silvester 2011 bitten wir um rechtzeitige Bestellungen bis spätestens 2 Wochen vor Jahresende.  Wegen Überlastung können vor Silvester kurzfristige Aufträge zum Teil nicht mehr rechtzeitig angeliefert werden.

 

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Zu Schreckschuss-, bzw. Signalwaffen mit PTB-Kennzeichen 

Jeder Bürger, der älter als 18 Jahre ist. darf eine solche Waffe ohne Erlaubnis erwerben und besitzen. Siehe auch im Abschnitt " Führen einer erlaubnisfreien Waffe"!

Führen einer erlaubnisfreien Waffe:
Unter „Führen" versteht der Gesetzgeber das Mitführen einer Schusswaffe in geladenem und/oder zugriffsbereitem Zustand. Zum Führen von Schreckschusswaffen ist seit dem 01.04.03 der "kleine Waffenschein" erforderlich. Einen Musterantrag auf den kleinen Waffenschein finden Sie hier   .   Der kleine Waffenschein wird von Ihrem zuständigen Landratsamt ausgestellt und kostet dort 50.- € . Bei Antragstallung müssen Sie ein Führungszeugnis vorlegen.

Der Transport von Waffen erfolgt ungeladen und verpackt z.B. in einem Waffenkoffer oder Futteral. Das ist dann kein Führen im Sinne des Waffengesetzes und dafür ist kein kleiner Waffenschein erforderlich.

Das Schießen mit einer erlaubnisfreien Waffe: Grundsätzlich ist das Schießen mit jeder Art von Schusswaffen außerhalb genehmigter Schießstände oder befriedeter Besitztümer verboten. Dies gilt auch für das Verschießen von pyrotechnischer Munition (Leuchtraketen, Pfeifraketen, Knallpatronen usw.). Auf einem umzäunten Privatgrundstück dürfen Sie mit freien Waffen schießen, wenn die Geschosse das Grundstück nicht verlassen

Mit Gas-, Schreckschuss-, bzw. Signalwaffen mit dem PTB-Kennzeichen darf grundsätzlich nur in folgenden Ausnahmefällen geschossen werden:

a) Im Falle der Notwehr (Abwendung einer gegenwärtigen Gefahr von sich selbst oder einer anderen Person),

b) im Falle einer akuten Gefahr (Bergnot, Seenot) mit Signalraketen,

c) als Startzeichen bei Sportveranstaltungen (Platzpatronen)

d) bei der Ausbildung z.B. von Hunden auf einem offiziellen Übungsplatz (Platzpatronen).

In allen anderen Fällen ist das Schießen mit solchen Waffen grundsätzlich verboten (auch in der Silvesternacht ist das Schießen mit Platzpatronen oder pyrotechnischer Munition nach § 45 des Waffen-Gesetzes grundsätzlich nicht erlaubt, wird in der Regel von der zuständigen Behörde geduldet, da es sich um einen traditionellen Brauch handelt).

 

Sie dürfen an Silvester wieder schießen
das Abschießen von pyrotechnischer Munition zu Silvester vom eigenen befriedeten Besitztum oder vom befriedeten Besitztum eines anderen mit Zustimmung des Inhabers des Hausrechtes ist frei von waffenrechtlichen Erlaubnispflichten zulässig, wenn es den Vorgaben der Verwendersicherheit (also Schießen senkrecht nach oben, nicht in der Nähe von leicht brennbaren Objekten usw.) entspricht. 
Weiterhin ist der Transport der Gas- und Schreckschusswaffe von Ort zu Ort erlaubnisfrei, also ohne Kleine Waffenschein, zulässig wenn die Waffe nicht schuss- und zugriffsbereit transportiert wird.


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