Gaspistolen, Gasrevolver, Zubehör für Gaswaffen, Schreckschusswaffen, Signalwaffen und Signalgeräte

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Verkauf nur an Personen ab 18 Jahren gegen Altersnachweis  Waffenrecht

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 Gasrevolver  ,  Gaswaffen frei ab 18 jahren gegen Altersnachweis
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freie Revolver / Gasrevolver, Schreckschussrevolver

 

Kein Waffenschein zum Erwerb erforderlich, 
aber zum Führen in der Öffentlichkeit.

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Salutgewehre, umgebaute Originale
freie Salutwaffen / Salutgewehre

Ohne Altersnachweis kein Verkauf !
Wichtige Hinweise zum Waffengesetz Wichtige Hinweise zum Wafengesetz / bitte unbedingt lesen !

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Hinweise und Vorschriften zum Umgang mit Waffen / Schulungsangebote zur Waffensachkunde

Freie Gaswaffen / Gasrevolver, Gaspistolen und Signalwaffen
Zu Silvester 200
9 bitten wir um rechtzeitige Bestellungen bis spätestens 2 Wochen vor Jahresende.  Wegen Überlastung können vor Silvester kurzfristige Aufträge zum Teil nicht mehr rechtzeitig angeliefert werden.

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Zu Schreckschuss-, bzw. Signalwaffen mit PTB-Kennzeichen 

Jeder Bürger, der älter als 18 Jahre ist. darf eine solche Waffe ohne Erlaubnis erwerben und besitzen. Siehe auch im Abschnitt " Führen einer erlaubnisfreien Waffe"!

Führen einer erlaubnisfreien Waffe:
Unter „Führen" versteht der Gesetzgeber das Mitführen einer Schusswaffe in geladenem und/oder zugriffsbereitem Zustand. Zum Führen von Schreckschusswaffen ist seit dem 01.04.03 der "kleine Waffenschein" erforderlich. Einen Musterantrag auf den kleinen Waffenschein finden Sie hier . Der kleine Waffenschein wird von Ihrem zuständigen Landratsamt ausgestellt und kostet dort 50.- € . Bei Antragstallung müssen Sie ein Führungszeugnis vorlegen.

Der Transport von Waffen erfolgt ungeladen und verpackt z.B. in einem Waffenkoffer oder Futteral. Das ist dann kein Führen im Sinne des Waffengesetzes und dafür ist kein kleiner Waffenschein erforderlich.

Das Schießen mit einer erlaubnisfreien Waffe: Grundsätzlich ist das Schießen mit jeder Art von Schusswaffen außerhalb genehmigter Schießstände oder befriedeter Besitztümer verboten. Dies gilt auch für das Verschießen von pyrotechnischer Munition (Leuchtraketen, Pfeifraketen, Knallpatronen usw.). Auf einem umzäunten Privatgrundstück dürfen Sie mit freien Waffen schießen, wenn die Geschosse das Grundstück nicht verlassen

Mit Gas-, Schreckschuss-, bzw. Signalwaffen mit dem PTB-Kennzeichen darf grundsätzlich nur in folgenden Ausnahmefällen geschossen werden:

a) Im Falle der Notwehr (Abwendung einer gegenwärtigen Gefahr von sich selbst oder einer anderen Person),

b) im Falle einer akuten Gefahr (Bergnot, Seenot) mit Signalraketen,

c) als Startzeichen bei Sportveranstaltungen (Platzpatronen)

d) bei der Ausbildung z.B. von Hunden auf einem offiziellen Übungsplatz (Platzpatronen).

In allen anderen Fällen ist das Schießen mit solchen Waffen grundsätzlich verboten (auch in der Silvesternacht ist das Schießen mit Platzpatronen oder pyrotechnischer Munition nach § 45 des Waffen-Gesetzes grundsätzlich nicht erlaubt, wird in der Regel von der zuständigen Behörde geduldet, da es sich um einen traditionellen Brauch handelt).

 

Sie dürfen an Silvester wieder schießen
das Abschießen von pyrotechnischer Munition zu Silvester vom eigenen befriedeten Besitztum oder vom befriedeten Besitztum eines anderen mit Zustimmung des Inhabers des Hausrechtes ist frei von waffenrechtlichen Erlaubnispflichten zulässig, wenn es den Vorgaben der Verwendersicherheit (also Schießen senkrecht nach oben, nicht in der Nähe von leicht brennbaren Objekten usw.) entspricht. 
Weiterhin ist der Transport der Gas- und Schreckschusswaffe von Ort zu Ort erlaubnisfrei, also ohne Kleine Waffenschein, zulässig wenn die Waffe nicht schuss- und zugriffsbereit transportiert wird.


Unsere Firma wurde bewertet:
jürgen m. am 06.03.2010
Bewertung: (sehr gut)
Kommentar:die artikel die ich bestellt habe wurden sehr schnell geliefert.danke auf ein baldiges.

Peter D. am 17.02.2010
Bewertung: (sehr gut)
Kommentar:Habe das HW77 K mit ZF erstanden. Sehr gute Waffe. Erste Schußergebnisse absolut Klasse.
Bestellung, Lieferung alles problemlos und gut gelaufen. Alles in allem empfehlenswert!

Hilmar K. am 16.02.2010
Bewertung: (sehr gut)
Kommentar:Habe mir im November ein CO² Luftgewehr gekauft und bin total zufrieden. auch der Service ist Klasse. Problem werden promt behandelt und soweit möglich beseitigt. Einfach Klasse. Ich bin sehr zufrieden.
Toll sind auch die kurze Lieferzeiten. Vielen Dank.

Tobias L. am 15.02.2010
Bewertung: (sehr gut)
Kommentar:Habe die P99 Pistole mit Munition und Pyrotechnik heute erhalten. Verpackung 1A, schneller Versand.
Sehr zu empfehlen.

Harald F. am 13.02.2010
Bewertung: (sehr gut)
Kommentar:Habe meine Lieferung superschnell bekommen - alles war vollständig und gut verpackt -
Auf Eurer Internetseite wird man sehr gut beraten nur, der Ton der Videos ist manchmal nicht so gut.
kurz Fa. Schlottmann hat einen Neukunden gewonnen

Wolfgang T. am 11.02.2010
Bewertung: (sehr gut)
Kommentar:Ich bin sehr zufrieden mit der HW40,
schnelle Lieferung,top Qualität!
Grüße

Hans T. am 28.01.2010
Bewertung: (sehr gut)
Kommentar:Habe mir bei Euch Munition bestellt und erhalten.Natürlich hatte ich verkehrt bestellt.Nach einem Anruf bekam ich die richtige Munition.Ohne langes hin und her, einfach super!Danke.

Anton R. am 24.01.2010
Bewertung: (sehr gut)
Kommentar:Nach kompetenter Beratung wurde das Luftdruckgewehr HW77 wie vereinbart
zur vollsten Zufriedenheit geliefert.

Die Fa. Schlottmann möchte ich auf diesem Wege weiter empfehlen.

Mit lieben Grüssen aus Österreich.

Karl R. am 22.01.2010
Bewertung: (sehr gut)
Kommentar:von der Bestellung bis zur Lieferung alles korreckt u.bestens gelaufen sehr gute firma.

Donny O. am 20.01.2010
Bewertung: (sehr gut)
Kommentar:Habe den Revolver heute erhalten, hat alles sehr gut geklappt, vielen Dank!