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Guardian Angel in grau

Guardian Angel in grau
Der Schutzengel Guardian Angel hat zwei Schuss und ist nicht nachladbar. Das Gerät ist in Deutschland zur Abwehr von Tieren zugelassen

Der Schutzengel Guardian Angel  hat zwei Schuss und ist nicht nachladbar. Das Gerät ist in Deutschland zur Abwehr von Tieren zugelassen
Der Guardian Angel wird in einer Geschenkbox geliefert.
Die Geschenkbox vom Guardian Angel von außen.
Bei Bedarf möchte ich diese <a href=1260145.htm> Gürteltasche mit der Artikelnummer 1260286</a> vorschlagen.

Frei ab 18 Jahren, ein Altersnachweis ist erforderlich.

Im Moment nicht lieferbar
Artikelnummer: 1030096
Artikelname: Guardian Angel in grau
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Der Schutzengel "Guardian Angel"

ist in Deutschland zur Abwehr von Tieren zugelassen. Das Gerät wird in anderen Ländern  mit großem Erfolg zur Abwehr von berauschten Angreifern eingesetzt.
Die Polizei setzt den gleichen Wirkstoff ein, unterliegt dabei
 aber anderen Vorschriften.
 
 

Guardian Angel
heißt dieses Abschussgerät für den Pfefferwirkstoff. Es beinhaltet zwei Schuss mit einer Reichweite bis ca. 4m.

Das Gerät ist nicht nachladbar.

Dank der einzigartigen Guardian Angel Technologie, welche den flüssigen Pfefferwirkstoff (10% Oleoresin Capsicum) mit Hilfe einer pyrotechnischen Treibladung durch die spezielle Düse als flüssiges Geschoss ausschießt, hat dieses Gerät gegenüber dem herkömmlichen Pfefferspray schlagende Vorteile. Das Gerät hat keine Ähnlichkeit mit konventionellen Waffen.



Lieferung in einer Geschenkpackung

         

 

Kein Druckverlust (pyrotechnischer Antrieb)
Funktioniert in jeder Lage zuverlässig
Keine Temperaturabhängigkeit
Höchste Zuverlässigkeit
Gelartiges Geschoss
Grosse Reichweite (4m)
Höchste Stoppwirkung

 

Verfügbarkeit
Im Moment nicht lieferbar.

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K1 1.47 „Führen“ im Sinne des Waffengesetzes liegt vor, wenn die Waffe...

a) in der eigenen Wohnung im Holster getragen wird.

b) im Treppenhaus eines fremden Mehrfamilienhauses im Holster getragen wird.

c) im eigenen PKW in der offenen Seitenablage transportiert wird.


K1 4.09 Sind Sie in Bezug auf die sichere Verwahrung ihrer Waffe(n) oder Munition zur Auskunft gegenüber der Behörde verpflichtet?

a) Es besteht keine Pflicht zum Nachweis über die sichere Verwahrung.

b) Ja, wer Waffen oder Munition besitzt, hat der zuständigen Behörde die zur sicheren Verwahrung getroffenen Maßnahmen nachzuweisen.

c) Nein, nur wenn mehr als 10 Schusswaffen im Besitz sind.


K1 5.09 Schusswaffengebrauch als Notwehr kann als letztes Mittel zulässig sein,

a) wenn dem Angriff ausgewichen werden kann.

b) wenn der Angriff mit einem Messer erfolgt.

c) wenn der Angreifer mit der Faust droht.


Bewertungen

Norbert K. am 22.03.2012
Bewertung: (sehr gut)
Habe das Teil schon selbst ausprobiert, 1 A !
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