Hilfe zum Web-Angebot Zurück zur Homepage Suche über alle Seiten email an Jan Schlottmann

enforcer - Pfeffer Gel 40 ml

enforcer - Pfeffer Gel 40 ml
Pfefferspray zur Abwehr von Tieren

Pfefferspray zur Abwehr von Tieren
enforcer - Pfeffer Gel 40 ml

Frei ab 18 Jahren, ein Altersnachweis ist erforderlich.

Im Moment nicht lieferbar
Artikelnummer: 1030125
Artikelname: enforcer - Pfeffer Gel 40 ml
Warengruppe: alle Produkte anzeigen
Artikel vormerken


Pfefferspray

ist in Deutschland
 zur Abwehr von Tieren zugelassen. 
Solche Geräte werden in anderen Ländern mit großem Erfolg
 zur Abwehr von berauschten Angreifern eingesetzt.
Die Polizei setzt einen ähnlichen Wirkstoff ein, unterliegt dabei aber anderen Vorschriften.

   

Das Gerät ist nicht nachfüllbar.



 

       
       
  
        


 

Verfügbarkeit
Im Moment nicht lieferbar.

Anonymes Quiz mit verschiedenen Gewinnaussichten
Hier finden Sie beispielhafte "Quizfragen" aus dem offiziellen >> Fragenkatalog << zur Waffensachkundeprüfung und Sie können verschiedene Dinge gewinnen. Mein Wissenstest ist kostenlos, kann über Stichwortsuche als Nachschlagewerk dienen, Unterhaltung bieten und soll den >> Schulungserfolg << optimieren. Hier geht es >> zur gratis Vollversion <<.

K1 1.14 Welcher der nebenstehend aufgeführten Gegenstände ist eine verbotene Waffe?

a) Samuraischwert

b) feststehendes Messer mit einer Klinge von mehr als 8,5 cm

c) Vorderschaftrepetierflinte mit einer Lauflänge unter 45 cm


K1 2.62 Wem dürfen Sie während Ihres 3-wöchigen Urlaubs ihre erlaubnispflichtigen Schusswaffen zur Aufbewahrung überlassen?

a) befreundeten Polizeibeamten

b) Inhabern einer Waffenbesitzkarte

c) besonders vertrauenswürdigen Personen (z.B. Notar, Pfarrer)


K1 3.32 Werden in Deutschland auch Beschusszeichen anderer Staaten anerkannt?

a) Ja, aller Staaten, die eine Sicherheitsprüfung vorschreiben.

b) Ja, aber nur Staaten, die dem Übereinkommen über die gegenseitige Anerkennung von Beschusszeichen und Prüfzeichen beigetreten sind (C.I.P.).

c) Nein, alle Schusswaffen müssen vor ihrem Gebrauch von deutschen Beschussämtern geprüft sein.


Bewertungen




Waffen-Schlottmann.de verwendet Cookies. Durch die Nutzung dieser Website stimmen Sie der Verwendung von Cookies zu. » OK