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enforcer - Pfeffer Gel 40 ml

enforcer - Pfeffer Gel 40 ml
Pfefferspray zur Abwehr von Tieren

Pfefferspray zur Abwehr von Tieren
enforcer - Pfeffer Gel 40 ml

Frei ab 18 Jahren, ein Altersnachweis ist erforderlich.

Im Moment nicht lieferbar
Artikelnummer: 1030125
Artikelname: enforcer - Pfeffer Gel 40 ml
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Pfefferspray

ist in Deutschland
 zur Abwehr von Tieren zugelassen. 
Solche Geräte werden in anderen Ländern mit großem Erfolg
 zur Abwehr von berauschten Angreifern eingesetzt.
Die Polizei setzt einen ähnlichen Wirkstoff ein, unterliegt dabei aber anderen Vorschriften.

   

Das Gerät ist nicht nachfüllbar.



 

       
       
  
        


 

Verfügbarkeit
Im Moment nicht lieferbar.

Anonymes Waffen-Quiz mit verschiedenen Gewinnaussichten
Hier finden Sie beispielhafte "Quizfragen" aus dem offiziellen >> Fragenkatalog << zur Waffensachkundeprüfung und Sie können verschiedene Dinge gewinnen. Mein Wissenstest ist kostenlos, kann über Stichwortsuche als Nachschlagewerk dienen, Unterhaltung bieten und soll den >> Schulungserfolg << optimieren. Hier geht es >> zur gratis Vollversion <<.

K1 1.14 Welcher der nebenstehend aufgeführten Gegenstände ist eine verbotene Waffe?

a) Samuraischwert

b) feststehendes Messer mit einer Klinge von mehr als 8,5 cm

c) Vorderschaftrepetierflinte mit einer Lauflänge unter 45 cm


K1 2.13 Was ist nach Verlust einer erlaubnispflichtigen Schusswaffe oder einer Waffenbesitzkarte zu veranlassen?

a) Der Verlust ist unverzüglich der zuständigen Behörde mitzuteilen.

b) Die Versicherung ist umgehend in Kenntnis zu setzen, damit diese die Polizei verständigen und alle weiteren Maßnahmen einleiten kann.

c) Sämtliche denkbaren Maßnahmen zur Wiedererlangung der Schusswaffe und der WBK sind einzuleiten.


K9 410 Warum muss die Standaufsicht einschreiten und das Schießen möglichst sofort auf geeignete Weise abbrechen?

a) Man darf zwischendurch die Anschlagsart nicht wechseln.

b) Beidhändiger Anschlag wäre Combatschießen und das ist in Deutschland als Verteidigungsschießen verboten.

c) Fehler in der Waffenhandhabung.

d) Wegen akuter Verletzungsgefahr.


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