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30 mm Montageringe mit Stift für 11 mm Schiene, H20

30 mm Montageringe mit Stift für 11 mm Schiene, H20
hohe, sehr stabile 30 mm Montageringe mit Stopperstift, Bild ähnlich

hohe, sehr stabile 30 mm Montageringe mit Stopperstift, Bild ähnlich
Bild ähnlich
Montagebeispiel Bild ähnlich / Diese flache, stabile Montage ist ideal, um an einem Luftgewehr HW 100 das Zielfernrohr UTG 3-12x44 zu befestigen. Jedenfalls werden solche Luftgewehre von mir damit komplettiert und für meine Kunden eingeschossen.

Im Moment nicht lieferbar
Artikelnummer: 1130605-H20
Artikelname: 30 mm Montageringe mit Stift für 11 mm Schiene, H20
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Montageringe für Zielfernrohre mit 30 mm Rohrdurchmesser

und Schienenbreite 11 mm / Bauhöhe ca. 15 mm   

Wenn man ständiges nachjustieren vermeiden möchte, müssen stabile Montageringe verwendet werden. Bei dieser Montage wird das verrutschen in Schussrichtung durch einen Ankerstift (Stopperstift) vermieden. Natürlich muss die Waffe dazu entsprechende Bohrungen aufweisen. Deshalb empfehlen wir Druckluftwaffen der Firma Weihrauch. 


 
       
       
             

Verfügbarkeit
Im Moment nicht lieferbar.

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K1 2.08 Welche Erlaubnis ist zum Erwerb einer halbautomatischen Pistole .32 S&W erforderlich?

a) Waffenschein

b) Waffenbesitzkarte für Sportschützen

c) Waffenbesitzkarte mit Erwerbsberechtigung (Voreintrag)


K1 2.56 Sie wollen eine Waffe mit einem anderen Berechtigten dauerhaft tauschen, was müssen Sie berücksichtigen?

a) Ein Waffentausch ist gesetzlich nicht vorgesehen, jeder muss für die angestrebte Waffe erwerbsberechtigt sein und den Erwerb, sowie das Überlassen der anderen Waffe seiner zuständigen Behörde fristgerecht melden.

b) Ein Waffentausch ist nur dann waffenrechtlich zulässig, wenn die Waffenart und das Kaliber gleich bleiben Anschließend ist die zuständige Behörde binnen von 14 Tagen zu informieren.

c) Ein Waffentausch darf nur zwischen den Inhabern zweier gleichartiger Erlaubnisse im Rahmen des von ihrem Bedürfnis umfassten Zweckes erfolgen (z.B. nur zwei Sportschützen).


K9 115 Ist es statthaft, in einem Revolver Kaliber .357 Magnum auch Patronen mit der Bezeichnung .38 Spezial zu verschießen?


a) Ja. Hier haben wir einen Ausnahmefall von der Regel, dass die Munitionsbezeichnung übereinstimmen müsste. Aus dieser (für Magnumladungen zugelassenen) Waffe, können auch schwächere und etwas kürzere Patronen mit der Bezeichnung .38 Spezial verschossen werden.

b) Nein, es darf nur die Munition aus einer Woche verschossen werden, deren Bezeichnung auf der Waffe draufsteht.

c) Nein, denn Patronen .38 und .357 Magnum haben ganz verschiedene Geschossdurchmesser.


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