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universelle Schiessauflage zum anklemmen, orange

universelle Schiessauflage zum anklemmen, orange
Diese universelle Schiessauflage zum anklemmen gehört zu den guten Ideen, die ich so schätze.

Diese universelle Schiessauflage zum anklemmen gehört zu den guten Ideen, die ich so schätze.
Die universelle Schiessauflage zum anklemmen wirtd praktisch mit einem Haken an einem dünnen Stamm oder Pfosten befestigt.
Anwendungsbeispiele mit der grünen Version: Mittels weniger Utensilien aus dem Baumarkt wird diese Schießauflage für den eigenen Schießstand gute Dienste leisten.
Diese universelle Schiessauflage zum anklemmen gehört zu den guten Ideen, die ich so schätze.

Im Moment nicht lieferbar
Artikelnummer: 1280131
Artikelname: universelle Schiessauflage zum anklemmen, orange
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Diese universelle Schiessauflage zum anklemmen gehört zu den guten Ideen, die ich so schätze.

Auf meinem Schießstand nutze ich sowas, weil sich die Höhe leicht und schnell dem Schützen anpassen lässt. Im Revier wird sich bei Bedarf leicht ein Ast oder Stab finden, an welche die Auflage befestigt werden kann.


Verfügbarkeit
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K1 1.10 Was ist die Schließfeder der großkalibrigen Pistole waffenrechtlich gesehen?

a) Ein Zubehörteil der Schusswaffe ohne waffenrechtliche Bedeutung.

b) Ein wesentlicher, erlaubnispflichtiger Teil der Schusswaffe.

c) Ein wesentlicher, beschusspflichtiger Teil der Schusswaffe.


K1 4.21 Wem dürfen Sie während Ihres Urlaubs eine erlaubnispflichtige Waffe vorübergehend zur sicheren Aufbewahrung überlassen?

a) Waffenhändler

b) Dem Nachbarn, der die Waffe in seiner Werkbank im Hobbyraum lagert.

c) Einem Inhaber einer Waffenbesitzkarte


K9 115 Ist es statthaft, in einem Revolver Kaliber .357 Magnum auch Patronen mit der Bezeichnung .38 Spezial zu verschießen?


a) Ja. Hier haben wir einen Ausnahmefall von der Regel, dass die Munitionsbezeichnung übereinstimmen müsste. Aus dieser (für Magnumladungen zugelassenen) Waffe, können auch schwächere und etwas kürzere Patronen mit der Bezeichnung .38 Spezial verschossen werden.

b) Nein, es darf nur die Munition aus einer Woche verschossen werden, deren Bezeichnung auf der Waffe draufsteht.

c) Nein, denn Patronen .38 und .357 Magnum haben ganz verschiedene Geschossdurchmesser.


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