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Flaschenkracher- Füllstutzen

Flaschenkracher- Füllstutzen
Dieses spaßige Sonderziel ist ein richtiger Kracher

Dieses spaßige Sonderziel ist ein richtiger Kracher
Der Flaschenkracher- Füllstutzen ist aus Edelstahl und sehr haltbar. Die Flasche ist nach dem Beschuss natürlich hinüber.
Hinweis: Aus Sicherheitsgründen Schutzbrille tragen!

Im Moment nicht lieferbar
Artikelnummer: 1310690
Artikelname: Flaschenkracher- Füllstutzen
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Flaschenkracher- Füllstutzen
Dieses spaßige Sonderziel ist ein richtiger "Kracher". Mittels dem angebotenen "Flaschenkracher- Füllstutzen" können robuste PE-Flaschen, wie z.B. Fantaflaschen oder Sprite auf 8 bar Druck mit Luft gefüllt werden.

Beim zerschießen mittels Luftgewehr zerplatzt die Flasche mit lautem Knall. Der "Flaschenkracher- Füllstutzen" ist aus Edelstahl und sehr haltbar. Die Flasche ist nach dem Beschuss natürlich hinüber.

Wichtiger Hinweis:
Aus Sicherheitsgründen beim befüllen Gehörschutz, Schutzbrille und Handschuhe tragen!

Beim Schießen Schutzbrille tragen!

Hinweis zu Flaschenkracher- Füllstutzen

Hinweis: Aus Sicherheitsgründen Schutzbrille tragen!

Verfügbarkeit
Im Moment nicht lieferbar.

Anonymes Waffen-Quiz mit verschiedenen Gewinnaussichten
Hier finden Sie beispielhafte "Quizfragen" aus dem offiziellen >> Fragenkatalog << zur Waffensachkundeprüfung und Sie können verschiedene Dinge gewinnen. Mein Wissenstest ist kostenlos, kann über Stichwortsuche als Nachschlagewerk dienen, Unterhaltung bieten und soll den >> Schulungserfolg << optimieren. Hier geht es >> zur gratis Vollversion <<.

K1 1.04 Welche der hier genannten Gegenstände sind Schusswaffen im Sinne des Waffengesetzes?

a) Armbrust

b) Druckluftgewehr mit Zulassungszeichen „F im Fünfeck“

c) Doppelflinte


K1 1.20 Was ist ein Schalldämpfer waffenrechtlich gesehen?

a) Der Schalldämpfer ist ein verbotener Gegenstand.

b) Der Schalldämpfer ist immer erlaubnisfreies Zubehör.

c) Der Schalldämpfer für eine erlaubnispflichtige Schusswaffe steht waffenrechtlich der Schusswaffe gleich für die sie bestimmt ist.


K1 3.32 Werden in Deutschland auch Beschusszeichen anderer Staaten anerkannt?

a) Ja, aller Staaten, die eine Sicherheitsprüfung vorschreiben.

b) Ja, aber nur Staaten, die dem Übereinkommen über die gegenseitige Anerkennung von Beschusszeichen und Prüfzeichen beigetreten sind (C.I.P.).

c) Nein, alle Schusswaffen müssen vor ihrem Gebrauch von deutschen Beschussämtern geprüft sein.


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