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Doppel Gewehrtasche für Gewehre bis 1,15

Doppel Gewehrtasche für Gewehre bis 1,15
Doppel Gewehrtasche für Gewehre bis 1,15

Doppel Gewehrtasche für Gewehre bis 1,15
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Doppel Gewehrtasche für Gewehre bis 1,15

Im Moment nicht lieferbar
Artikelnummer: 1340180
Artikelname: Doppel Gewehrtasche für Gewehre bis 1,15
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Doppel Futteral für Gewehre mit Zielfernrohr
 

Gewehrtasche mit Trageriemen und praktischer Außentasche für Ihr Zubehör. Fad Futteral ist gut passend für Gewehre mit Zielfernrohr und Schalldämpfer. Das Futteral ist Abschließbar. Ein Vorhängeschloss gehört jedoch nicht zum Lieferumfang.

Nr. 1340180 
Länge ca. 1,28m /
maximale Waffenlänge ca. 1,20m

Knapp passend für 1 Stück Sondermodell HW77 mit aufgeschraubtem Schalldämpfer und z.B. einem 850 Airmagnum

Verfügbarkeit
Im Moment nicht lieferbar.

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K1 2.24 Wer benötigt als Sportschütze ein amts- oder fachärztliches oder fachpsychologisches Gutachten?

a) Sportschützen, die das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben und erstmalig eine erlaubnis- und bedürfnispflichtige Großkaliberwaffe erwerben wollen.

b) Sportschützen, die das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben und erstmalig eine Einzellader-Flinten bis Kaliber 12 erwerben wollen.

c) Sportschützen, die das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben und erstmalig eine Schusswaffe bis Kaliber .22lr (mit Randzündung) erwerben wollen.


K1 2.56 Sie wollen eine Waffe mit einem anderen Berechtigten dauerhaft tauschen, was müssen Sie berücksichtigen?

a) Ein Waffentausch ist gesetzlich nicht vorgesehen, jeder muss für die angestrebte Waffe erwerbsberechtigt sein und den Erwerb, sowie das Überlassen der anderen Waffe seiner zuständigen Behörde fristgerecht melden.

b) Ein Waffentausch ist nur dann waffenrechtlich zulässig, wenn die Waffenart und das Kaliber gleich bleiben Anschließend ist die zuständige Behörde binnen von 14 Tagen zu informieren.

c) Ein Waffentausch darf nur zwischen den Inhabern zweier gleichartiger Erlaubnisse im Rahmen des von ihrem Bedürfnis umfassten Zweckes erfolgen (z.B. nur zwei Sportschützen).


K2 12. Was versteht man unter dem Begriff „halbautomatische Waffe“?

a) Eine Waffe, die nach Abgabe eines Schusses selbsttätig erneut schussbereit wird und bei der durch nochmalige Betätigung des Abzuges ein weiterer Schuss aus demselben Lauf abgegeben werden kann.

b) Eine Waffe, die nach Abgabe eines Schusses durch manuelles Vor- und Zurückziehen des Verschlusshebels die leere Patronenhülse auswirft und eine neue Patrone aus dem Magazin zuführt.

c) Eine Waffe, bei der nach Abgabe eines Schusses die leere Patronenhülse automatisch ausgeworfen wird, eine neue Patrone aber manuell per Hand geladen werden muss.


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