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nitrierte Lunte 6 bis 8mm Durchmesser

nitrierte Lunte 6 bis 8mm Durchmesser
nitrierte Lunte 6 bis 8mm Durchmesser

nitrierte Lunte 6 bis 8mm Durchmesser
nitrierte Lunte 6 bis 8mm Durchmesser
Ausverkauft

Frei ab 18 Jahren, ein Altersnachweis ist erforderlich.

Im Moment nicht lieferbar
Artikelnummer: 2101021
Artikelname: nitrierte Lunte 6 bis 8mm Durchmesser
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Die Lunte dient zum Anzünden der Zündschnur oder zum Anzünden des Pfannenpulvers. An Kanonen wird dazu die Lunte an einem Luntenstab befestigt. 

1 Stück gleich

1m

Abbrandgeschwindigkeit ca. 5mm/60s (von Windverhältnissen abhängig)

Hinweis zu nitrierte Lunte 6 bis 8mm Durchmesser

Ich biete auch Pulverlehrgänge  an verschiedenen Standorten  an.
Für die Teilnehmer an meinen Pulverkursen  habe ich ein kostenloses Lernquiz  programmieren lassen. Damit kann man sich nahezu spielerisch auf die Prüfung zum Sprengstofflehrgang (Pulverschein) vorbereiten.
Auch für meine Waffensachkundeschulung  und für die Unterweisung für Standaufsichten , habe ich entsprechende Lernquizze. Die Zugangsdaten bekommen die Teilnehmer nach der Anmeldung .

Verfügbarkeit
Im Moment nicht lieferbar.

Anonymes Quiz mit verschiedenen Gewinnaussichten
Hier finden Sie beispielhafte "Quizfragen" aus dem offiziellen >> Fragenkatalog << zur Waffensachkundeprüfung und Sie können verschiedene Dinge gewinnen. Mein Wissenstest ist kostenlos, kann über Stichwortsuche als Nachschlagewerk dienen, Unterhaltung bieten und soll den >> Schulungserfolg << optimieren. Hier geht es >> zur gratis Vollversion <<.

K1 2.110 Welche Waffen dürfen ohne Beschusszeichen einem anderen zum Schießen überlassen werden?

a) alle Schusswaffen

b) Grundsätzlich keine Schusswaffen, außer diejenigen, die vor dem 1. Januar 1891 hergestellt wurden oder für die von einem Beschussamt eine Bescheinigung darüber ausgestellt wurde, dass der Beschuss der Waffe nicht durchgeführt werden kann.

c) Doppelflinten


K1 2.133 Ist das nichtgewerbliche Wiederladen von Patronenhülsen erlaubt?

a) Ja, für Inhaber einer Munitionserwerbserlaubnis.

b) Ja, nur mit einer Erlaubnis nach § 27 Sprengstoffgesetz.

c) Nein


K1 2.15 Kann die zuständige Behörde die Vorlage von erlaubnispflichtigen Schusswaffen, Munition und Erlaubnisscheinen zur Prüfung verlangen?

a) Nein, solange Waffenbesitzkarte und Munitionserwerbschein gültig sind.

b) Ja, nur im Rahmen eines Strafverfahrens.

c) Ja, aus begründetem Anlass.


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