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Zündhütchen RWS VI Nr. 7002

Zündhütchen RWS VI Nr. 7002
Zündhütchen RWS VI Nr. 7002

Zündhütchen RWS VI Nr. 7002
Zündhütchen RWS VI Nr. 7002 finden beispielsweise in den Kartuschen von Hinterlader- Böllerkanonen Verwendung.
RWS VI Diameter .223 / 5,68mm

Frei ab 18 Jahren, ein Altersnachweis ist erforderlich.

Im Moment nicht lieferbar
Artikelnummer: 2203125
Artikelname: Zündhütchen RWS VI Nr. 7002
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Zündhütchen RWS VI Nr. 7002

Solche Zündhütchen finden beispielsweise in den Kartuschen von Hinterlader- Böllerkanonen Verwendung.

RWS VI Diameter .223 / 5,68mm

In der Schweiz nutzt die Zündhütchen RWS VI Nr. 7002 auch für Adapter und verschießt somit passende Luftgewehrgeschosse aus Militärwaffen Kaliber .223 Rem oder 5,6x45

Hinweis zu Zündhütchen RWS VI Nr. 7002

Ich biete auch Pulverlehrgänge  an verschiedenen Standorten  an.
Für die Teilnehmer an meinen Pulverkursen  habe ich ein kostenloses Lernquiz  programmieren lassen. Damit kann man sich nahezu spielerisch auf die Prüfung zum Sprengstofflehrgang (Pulverschein) vorbereiten.
Auch für meine Waffensachkundeschulung  und für die Unterweisung für Standaufsichten , habe ich entsprechende Lernquizze. Die Zugangsdaten bekommen die Teilnehmer nach der Anmeldung .

Verfügbarkeit
Im Moment nicht lieferbar.

Anonymes Waffen-Quiz mit verschiedenen Gewinnaussichten
Hier finden Sie beispielhafte "Quizfragen" aus dem offiziellen >> Fragenkatalog << zur Waffensachkundeprüfung und Sie können verschiedene Dinge gewinnen. Mein Wissenstest ist kostenlos, kann über Stichwortsuche als Nachschlagewerk dienen, Unterhaltung bieten und soll den >> Schulungserfolg << optimieren. Hier geht es >> zur gratis Vollversion <<.

K1 1.15 Bei welchen der aufgeführten Beispiele handelt es sich um „verbotene Waffen“?

a) Schusswaffen mit Schalldämpfer

b) Schusswaffen, die Reihenfeuer (Dauerfeuer) schießen.

c) Für Schusswaffen bestimmte Vorrichtungen, die das Ziel beleuchten.

d) Vorderschaftrepetierflinten deren Gesamtlänge in der kürzesten Verwendungsform weniger als 95 cm beträgt.


K1 2.140 Sie brauchen eine behördliche Erlaubnis...

a) zum Austausch eines Trainingsabzuges.

b) zur Verwendung eines 10 Schuss- anstelle eines 5 Schuss- Magazins.

c) zur Änderung des Patronenlagers / Laufinneren auf ein größeres Kaliber.


K1 2.56 Sie wollen eine Waffe mit einem anderen Berechtigten dauerhaft tauschen, was müssen Sie berücksichtigen?

a) Ein Waffentausch ist gesetzlich nicht vorgesehen, jeder muss für die angestrebte Waffe erwerbsberechtigt sein und den Erwerb, sowie das Überlassen der anderen Waffe seiner zuständigen Behörde fristgerecht melden.

b) Ein Waffentausch ist nur dann waffenrechtlich zulässig, wenn die Waffenart und das Kaliber gleich bleiben Anschließend ist die zuständige Behörde binnen von 14 Tagen zu informieren.

c) Ein Waffentausch darf nur zwischen den Inhabern zweier gleichartiger Erlaubnisse im Rahmen des von ihrem Bedürfnis umfassten Zweckes erfolgen (z.B. nur zwei Sportschützen).


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