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Zündhütchen RWS VI Nr. 7002

Zündhütchen RWS VI Nr. 7002
Zündhütchen RWS VI Nr. 7002

Zündhütchen RWS VI Nr. 7002
Zündhütchen RWS VI Nr. 7002 finden beispielsweise in den Kartuschen von Hinterlader- Böllerkanonen Verwendung.
RWS VI Diameter .223 / 5,68mm

Frei ab 18 Jahren, ein Altersnachweis ist erforderlich.

Kein Versand, der Artikel kann bei uns nur abgeholt werden.
Artikelnummer: 2203125
Artikelname: Zündhütchen RWS VI Nr. 7002
Preis: 32,95 € inkl. 19% MwSt.
Warengruppe: alle Produkte anzeigen
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Zündhütchen RWS VI Nr. 7002

Solche Zündhütchen finden beispielsweise in den Kartuschen von Hinterlader- Böllerkanonen Verwendung.

RWS VI Diameter .223 / 5,68mm

In der Schweiz nutzt die Zündhütchen RWS VI Nr. 7002 auch für Adapter und verschießt somit passende Luftgewehrgeschosse aus Militärwaffen Kaliber .223 Rem oder 5,6x45

Hinweis zu Zündhütchen RWS VI Nr. 7002

Für die Produktgruppen Munition (1.4S/1.4G), Anzündhütchen, Abwehrsprays und Pflegeöle
muss ich nach geltendem Recht folgende Hinweise anzeigen:

Sicherheitshinweise

  • Vor dem Gebrauch besondere Anweisungen einholen.
  • Vor dem Gebrauch alle Sicherheitsratschläge lesen und verstehen.
  • Vor Hintze, heißen Oberflächen, Funken, offenen Flammen sowie anderen Zündquellen fernhalten.
  • Nicht rauchen.
  • Schutzhandschuhe / Schutzkleidung / Augenschutz / Gesichtsschutz tragen.
  • Explosionsgefahr bei Brand.

Die Stoffe können, auch ohne Beteiligung von Luftsauerstoff, mit Wärmeentwicklung und unter schneller Entwicklung von Gasen reagieren. Sie explodieren leicht und verpuffen schnell. Achtung Explosionsgefahr!

Verfügbarkeit

Anonymes Quiz mit verschiedenen Gewinnaussichten
Hier finden Sie beispielhafte "Quizfragen" aus dem offiziellen >> Fragenkatalog << zur Waffensachkundeprüfung und Sie können verschiedene Dinge gewinnen. Mein Wissenstest ist kostenlos, kann über Stichwortsuche als Nachschlagewerk dienen, Unterhaltung bieten und soll den >> Schulungserfolg << optimieren. Hier geht es >> zur gratis Vollversion <<.

K1 1.34 Welcher der hier genannten Gegenstände ist keine Munition im Sinne des Waffengesetzes?

a) Geschosse für Druckluftgewehre (Diabolos)

b) Platzpatronen für Schreckschusswaffen

c) Zündhütchen für Vorderladerwaffen mit Zündhütchenzündung (Perkussion)


K1 2.139 Welche Änderungen an Schusswaffen dürfen nur von hierzu berechtigten Personen durchgeführt werden?

a) Verkürzung des Laufes

b) Die Schussfolge der Waffe wird ver-ändert.

c) Die Schusswaffe wird so geändert, dass andere Munition oder Geschosse mit anderem Kaliber aus ihr verschossen werden können.

d) Wesentliche Teile, zu deren Einpassung eine Nacharbeit erforderlich ist, werden ausgewechselt.

e) Der gesamte Schaft wird getauscht.


K2 68. Welche Höchstreichweite haben Geschosse der Patrone im Kaliber 9mmLuger?

a) 1500 m.

b) 2000 m.

c) 1000 m.


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