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Ersatzlauf für HW 35 mit Laufgewinde für Schalldämpfer

Ersatzlauf für HW 35 mit Laufgewinde für Schalldämpfer
Ersatzlauf für HW 35 mit Laufgewinde für Schalldämpfer. Wir verkaufen diese Läufe mit F-Zeichen für Freie Druckluftwaffen

Ersatzlauf für HW 35 mit Laufgewinde für Schalldämpfer. Wir verkaufen diese Läufe mit F-Zeichen für Freie Druckluftwaffen
Ersatzlauf HW 35 mit Laufgewinde. Der Lieferumfang beinhaltet die montierte Laufdichtung und den Riegel ohne Feder.
Ersatzlauf mit Laufgewinde 0,5 Zoll UNF-20  für Schalldämpfer
Ich kann als Zubehör so ein Korn in Verbindung mit passender Lochkimme anbieten. Zur normalen Kimme würde diesen Korn in der Höhe aber nicht passen.

Im Moment nicht lieferbar
Artikelnummer: 1165951-3345
Artikelname: Ersatzlauf für HW 35 mit Laufgewinde für Schalldämpfer
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Ersatzlauf im Kaliber 4,5mm für HW 35 mit Laufgewinde für Schalldämpfer


Das Laufgewinde ist Halbzoll UNF20 und die Lauflänge 41 cm. Der Lieferumfang beinhaltet die montierte Laufdichtung und den Riegel ohne Feder.


 

 
                 
 

Verfügbarkeit
Im Moment nicht lieferbar.

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K1 1.39 Sie wollen ihren Revolver mit dem Ihres Schützenkameraden dauerhaft tauschen, was müssen sie dabei beachten?

a) Beide haben eine Erlaubnis zum Erwerb (Voreintrag) der jeweiligen Waffe zu beantragen.

b) Die Waffen können getauscht werden. Dies ist aber der zuständigen Behörde innerhalb von 14 Tagen anzuzeigen.

c) Es handelt sich um ein gegenseitiges Überlassen und Erwerben.


K1 2.24 Wer benötigt als Sportschütze ein amts- oder fachärztliches oder fachpsychologisches Gutachten?

a) Sportschützen, die das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben und erstmalig eine erlaubnis- und bedürfnispflichtige Großkaliberwaffe erwerben wollen.

b) Sportschützen, die das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben und erstmalig eine Einzellader-Flinten bis Kaliber 12 erwerben wollen.

c) Sportschützen, die das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben und erstmalig eine Schusswaffe bis Kaliber .22lr (mit Randzündung) erwerben wollen.


K1 2.56 Sie wollen eine Waffe mit einem anderen Berechtigten dauerhaft tauschen, was müssen Sie berücksichtigen?

a) Ein Waffentausch ist gesetzlich nicht vorgesehen, jeder muss für die angestrebte Waffe erwerbsberechtigt sein und den Erwerb, sowie das Überlassen der anderen Waffe seiner zuständigen Behörde fristgerecht melden.

b) Ein Waffentausch ist nur dann waffenrechtlich zulässig, wenn die Waffenart und das Kaliber gleich bleiben Anschließend ist die zuständige Behörde binnen von 14 Tagen zu informieren.

c) Ein Waffentausch darf nur zwischen den Inhabern zweier gleichartiger Erlaubnisse im Rahmen des von ihrem Bedürfnis umfassten Zweckes erfolgen (z.B. nur zwei Sportschützen).


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