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Jet Protector JPX 2 GEN1 zum Verschießen von Verteitigungswirkstoff gegen Tiere


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Präsentationsvideo zum Tierabwehrgerät Jet Protector

Jet Protector JPX mit Laservisier  zum Verschießen von Verteitigungswirkstoff gegen Tiere
Jet Protector JPX mit Laservisier zum Verschießen von Verteitigungswirkstoff gegen Tiere
Hier sehen Sie ein Griffstück getrennt vom Laufbündel. <a href=1030093.htm>Zusätzliche Laufbündel als Zubehör und zur Reserve finden Sie hier</a>
Hier sehen Sie <a href=1260280-RH.htm>das passende Gürtelholster mit Magazintasche als Zubehör</a>
Der Laser wird durch einen Schalter im Abzugsbügel eingeschaltet.
Das Bild zeigt ein <a href=1260283-RH.htm>neues Lederholster </a> in Rechtsausführung. Das gäbe es auch für Linkshänder.
Dieses Bild zeigt einen Auszug aus dem Schreiben des BKA vom 28.11.2017
Optinales Zubehör: <a href=1260125.htm>Das abgebildete Schulterholster</a>ist für Pistolen konzipiert und besteht aus schwarzem Cordura. Im Beispiel wird das Tierabwehrgerät JPX im Holster gezeigt und in den Magazintaschen können Ersatzlaufpaare gut untergebracht werden.

Frei ab 18 Jahren, ein Altersnachweis ist erforderlich.

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Artikelnummer: 1030091
Artikelname: Jet Protector

JPX

2 GEN1 zum Verschießen von Verteitigungswirkstoff gegen Tiere
Preis: 289,00 € inkl. 19% MwSt.
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Jet Protector

JPX 2 GEN1

 ist in Deutschland zur Abwehr von Tieren zugelassen. Das Gerät wird in anderen Ländern und bei Behörden mit großem Erfolg zur Abwehr von berauschten Angreifern eingesetzt.


Jet Protector JPX  heißt dieses Abschussgerät für den Pfefferwirkstoff. Es beinhaltet zwei Schuss mit einer Reichweite bis ca. 7m. Das Gerät ist nachladbar, indem das Oberteil mit dem Laufbündel gewechselt wird.

Dank der einzigartigen Jet Protector Technologie, welche den flüssigen Pfefferwirkstoff (10% Oleoresin Capsicum) mit Hilfe einer pyrotechnischen Treibladung durch die spezielle Düse als flüssiges Geschoss ausschießt, hat dieses Gerät gegenüber dem herkömmlichen Pfefferspray schlagende Vorteile.



Das Gerät wird zur Tierabwehr angeboten und kann bzw. darf  für diesen Zweck am Mann mitgeführt werden.

- Kein Druckverlust (pyrotechnischer Antrieb)
-
Funktioniert in jeder Lage zuverlässig
- Keine Temperaturabhängigkeit
- Höchste Zuverlässigkeit
- Gelartiges Geschoss
- Große Reichweite (7m)
- Hohe Stoppwirkung


Optionales Zubehör gegen Berechnung:    

- passendes Gürtelholster (Rechts)
- passendes Gürtelholster (Links)
- geeignetes Schulterholster
-
Link zu Ersatzpatronen



Hinweis: Dass Nachrüsten älterer Geräte auf die Laservisierung ist leider nicht möglich, weil darauf die Zulassungsbeschriftung für den Laser fehlen würde.

Technische Daten zu Jet Protector JPX 2 GEN1 zum Verschießen von Verteitigungswirkstoff gegen Tiere

  • KAPAZITÄT 2 Schuss je 10 ml 
  • REICHWEITE 1,5 m - 7 m 
  • SICHERHEITSDISTANZ 1,5 m 
  • STRAHLGESCHW. 80 m/s (290 km/h) nach 1,5 m 
  • WIRKSTOFF 10% OC (Oleoresin Capsicum) mit 2% Capsaicinoiden 
  • TEMPERATURBEREICH -20°C bis +60°C 
  • ABZUGSWIDERSTAND 8500 g MASSE (LxBxH) 195 x 37 x 92 mm 
  • GEWICHT 355 g 

Hinweis zu Jet Protector JPX 2 GEN1 zum Verschießen von Verteitigungswirkstoff gegen Tiere

Das Gerät wird zur Tierabwehr angeboten und kann bzw. darf  für diesen Zweck am Mann mitgeführt werden.

Verfügbarkeit
Jet Protector JPX 2 GEN1 zum Verschießen von Verteitigungswirkstoff gegen Tiere kann unverbindlich vorgemerkt werden und wäre damit sozusagen in der Wartereihe. Leider kann es bei rückständigen Artikeln zu Preiserhöhung kommen. Wo das zutrifft, erhalten Sie bei Eintreffen der Ware ein Angebot mit dem dann gültigen Preis.

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K1 1.25 Welche der hier genannten Gegenstände sind keine „wesentlichen Teile“ von Schusswaffen im Sinne des Waffengesetzes?

a) Wechseltrommel für Revolver

b) Klappschaft für Flinten

c) Ersatzmagazin für Büchsen


K2 44. Warum ist z.B. die Munitionsbezeichnung „9 mm“ nicht ausreichend?

a) Weil es verschiedene 9 mm-Patronen gibt.

b) Weil die Kaliberangabe in der Regel nie ganz exakt ist, sondern auf gerundeten Werten beruht.

c) Weil die Kaliberangabe keine Information über die zulässigen Treibladungsmittel (Schwarz- oder Nitrozellulosepulver) enthält.


K3 33. Wie sind Schusswaffen und Munition während des Aufenthaltes auf Schießstätten außerhalb des Schießens aufzubewahren?

a) Auf Schießstätten ist eine Aufbewahrung nicht zu beachten.

b) Ungeladen und getrennt von der Munition.

c) So, dass sie nicht in den Besitz Unberechtigter gelangen können.


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