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Matrix Bogenset

Artikelnummer: 1600252
Artikelname: Matrix Bogenset
Warengruppe: alle Produkte anzeigen


Hinweis zu Matrix Bogenset

Antworten auf viele Fragen zum Thema Bogenschießen finden Sie unter Bogen 1x1 auf meinen Seiten. Vor einer Kaufentscheidung ist ja beispielsweise die Bestimmung der Bogengröße wichtig.

Ein Pfeil wird immer so eingenockt , dass die andersfarbene Feder (Leitfeder) 
nach außen (weg vom Griffstück) zeigt. Bei Bedarf sehen Sie bitte auf meiner Webseite unter  Bogen 1x1 nach.
Ab sofort habe ich auch für Pfeile aus stabilem Glasfieber die passenden Ersatzteile wie Pfeilspitzen , Federn und Nocken im Angebot. Auch den richtigen Kleber kann ich gerne liefern.

Verfügbarkeit
Im Moment nicht lieferbar.

Anonymes Waffen-Quiz mit verschiedenen Gewinnaussichten
Hier finden Sie beispielhafte "Quizfragen" aus dem offiziellen >> Fragenkatalog << zur Waffensachkundeprüfung und Sie können verschiedene Dinge gewinnen. Mein Wissenstest ist kostenlos, kann über Stichwortsuche als Nachschlagewerk dienen, Unterhaltung bieten und soll den >> Schulungserfolg << optimieren. Hier geht es >> zur gratis Vollversion <<.

K1 2.49 Darf man Schrotmunition in unbeschränkter Menge erwerben?

a) Ja, auf dem Schießstand zum sofortigen Verbrauch lediglich auf dieser Schießstätte.

b) Ja, mit Erwerbsberechtigung

c) Nein


K9 108 Ein Sportschütze möchte mit so einer Pistole (Walter PP, Kaliber 7,65 Browning) unter Ihrer Aufsicht am Schießen teilnehmen. Der Stand ist bis 1500 Joule zugelassen. Ist das zulässig?


a) Nein, das Kaliber ist zu groß.

b) Nein, die Energiegrenze wird überschritten.

c) Ja er darf damit schießen, weil der Stand dafür zugelassen ist.

d) Nein. Die Waffe entspricht nicht dem Regelwerk einer zugelassenen Schießsportordnung. Es wäre damit kein sportliches Schießen.


K9 114 Wie kann man angefallene Versagermunition vom Schießstand entsorgen?

a) Wenigstens 14 Tage in Wasser unbrauchbar machen und dann in den Hausmüll geben.

b) Munition kann durch einlegen im Ölbad unbrauchbar gemacht werden und dann als Sondermüll bei entsprechenden Annahmestellen abgegeben werden.

c) Ein Schützenkamerad mit gültiger Erlaubnis nach Paragraph 27 Sprengstoffgesetz, darf diese Munition delaborieren und das enthaltene Pulver fachgerecht vernichten.


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