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Montageringe für Ruger Mini 14 mit 1 Zoll Rohrdurchmesser (25,4mm), S100RH

Montageringe für Ruger Mini 14 mit 1 Zoll Rohrdurchmesser (25,4mm), S100RH
Montageringe für Ruger Mini 14 mit 1 Zoll Rohrdurchmesser (25,4mm)
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Artikelnummer: 1130637
Artikelname: Montageringe für Ruger Mini 14 mit 1 Zoll Rohrdurchmesser (25,4mm), S100RH
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Montageringe für Ruger Mini 14 mit 1 Zoll Rohrdurchmesser (25,4mm)


Diese Montageringe passen nur auf entsprechende Waffen der Marke Ruger.Material: StahlFarbe: schwarz

Verfügbarkeit
Im Moment nicht lieferbar.

Anonymes Waffen-Quiz mit verschiedenen Gewinnaussichten
Hier finden Sie beispielhafte "Quizfragen" aus dem offiziellen >> Fragenkatalog << zur Waffensachkundeprüfung und Sie können verschiedene Dinge gewinnen. Mein Wissenstest ist kostenlos, kann über Stichwortsuche als Nachschlagewerk dienen, Unterhaltung bieten und soll den >> Schulungserfolg << optimieren. Hier geht es >> zur gratis Vollversion <<.

K1 1.04 Welche der hier genannten Gegenstände sind Schusswaffen im Sinne des Waffengesetzes?

a) Armbrust

b) Druckluftgewehr mit Zulassungszeichen „F im Fünfeck“

c) Doppelflinte


K1 1.46 „Führen“ im Sinne des Waffengesetzes bedeutet Ausübung der tatsächlichen Gewalt...

a) in der eigenen Wohnung.

b) außerhalb des eigenen befriedeten Besitztums.

c) durch den Waffenhändler im Geschäftsraum.


K1 2.01 Was muss der Erwerbsberechtigte nach dem Kauf einer Schusswaffe von einer Privatperson/Händler veranlassen?

a) Er muss einen lizenzierten Waffenhändler einschalten.

b) Er muss den Kauf der zuständigen Behörde unter Vorlage des Kaufvertrages mitteilen.

c) Er muss innerhalb von zwei Wochen bei der zuständigen Behörde den Erwerb schriftlich oder elektronisch anzeigen und seine Waffenbesitzkarte zur Eintragung vorlegen.


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