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Pyroknallpatrone / Vogelschreck

Pyroknallpatrone   / Vogelschreck
Diese Seite beinhaltet kein Angebot, sondern soll der Information zum Thema Pyro- Knallpatronen dienen.

Frei ab 18 Jahren, ein Altersnachweis ist erforderlich.

Artikelnummer: 1190901
Artikelname: Pyroknallpatrone / Vogelschreck
Warengruppe: alle Produkte anzeigen


Nur gegen Erwerbsberechtigung
Vogelschreck ist in Deutschland pyrotechnische Munition der Klasse 
BAM - PMII.
Diese pyrotechnische Munition mit einem Durchmesser von ca. 15mm wird mit Hilfe von Platzpatronen aus Signal- und Schreckschusswaffen mit einem entsprechenden Aufsatz verschossen.

Pyro- Knallpatronen, genannt Vogelschreck 
 (Bird Banger) sind erwerbsscheinpflichtig. Der Kleine Waffenschein, eine WBK oder selbst ein Jagdschein sind dafür keine gültigen Erwerbsberechtigungen. Es muss ein Munitionserwerbsschein vorgelegt werden, welcher entweder auf Munition aller Art oder Pyro- Knallpatronen ausgestellt ist.
 Solche Munitionserwerbsscheine erhalten üblicher Weise Plantagenbesitzer oder Landwirte zur Schädlingsbekämpfung. Die dafür zustände Behörde ist im Regelfall das Landratsamt.
         
An Leute ohne dafür gültigen Munitionserwerbsschein dürfen die nicht verkauft werden.




FAQ Antworten auf häufige Fragen

Ich habe einen gültigen Jagdschein und möchte bei Ihnen Vogelschreck kaufen. Können sie mir welche verkaufen?
Das darf ich nicht, weil ein Jagdschein dafür keine gültige Erwerbsberechtigung ist. Es muss ein Munitionserwerbsschein vorgelegt werden.

Verfügbarkeit
Im Moment nicht lieferbar.

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K1 1.31 Welche Munitionsarten sind vom Waffengesetz erfasst?

a) Patronenmunition

b) hülsenlose Munition

c) pyrotechnische Munition


K1 1.40 Wann wird eine Schusswaffe im Sinne des Gesetzes erworben?

a) Bei unrechtmäßiger Aneignung.

b) Waffenrechtlicher Erwerb liegt erst bei behördlichem Eintrag der Waffe in die WBK vor.

c) Wenn der Waffenhändler dem Schützen die Waffe im Geschäft übergibt.


K3 29. Mit welchen Schusswaffen darf im befriedeten Besitztum außerhalb von Schießstätten ohne Schießerlaubnis geschossen werden?

a) Nur mit schallgedämpften Waffen (Immissionsschutz).

b) Mit allen, vorausgesetzt es ist ein ausreichender Kugelfang vorhanden, so dass die Geschosse das Besitztum nicht verlassen können.

c) Mit bauartzugelassenen Schusswaffen, deren Geschossen eine Energie von max. 7,5 Joule erteilt wird und die Geschosse das Besitztum nicht verlassen können.


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