Möchten Sie als Sportschützeaktiv werden und eigene Waffen erwerben? Hier gibt es Infos über Ihre Möglichkeiten.
Der behördlich auf Zuverlässigkeitim Sinne des Waffengesetzes geprüfte Sportschütze kann eine Erlaubnis(Waffenbesitzkarte) zum Erwerb eigener Sportwaffen bei seiner zuständigen Behördebeantragen, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt werden:
- mindestens 1 Jahr regelmäßiges Schießtrainingals Mitglied im Schützenverein. Vom Schützenverband kannund muss das Bedürfnis bescheinigt werden. - Waffensachkundeschulung mit behördlich anerkannter Prüfung , hier 183.- € - Mindestalter 18 Jahre (bzw. 21 Jahre bei großkalibrigen Waffen) - Körperliche Eignung - Zuverlässigkeit (wird durch Ihre zuständigen Behörde vor Erlaubniserteilung geprüft)
Hinweis: Die beantragten Waffen müssen den Regeln des schießsportlichen Verbandes entsprechen. Die Einzelheiten sind im dessen Sporthandbuch geregelt. Danach fallen in der Regel kleine Kurzwaffen, wie zum Beispiel die Walther PP, schon wegen deren zu kurzem Lauf raus. Zum Beispiel Bund Deutscher Sportschützen muss bei Kurzwaffen entweder die Lauf-Mindestlänge 100mm betragen oder der Visierlinie mindestens 145mm lang sein.