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Gewehrriemen Set mit Ösen für HW 77 und HW 97

Gewehrriemen Set mit Ösen für HW 77 und HW 97
Trageriemen- Set mit Befestigungs- Ösen

Trageriemen- Set mit Befestigungs- Ösen
Trageriemen- Set mit Befestigungs- Ösen
Montagebeispiel vom Trageriemen- Set mit Befestigungs- Ösen
Montagebeispiel vom Trageriemen- Set mit Befestigungs- Ösen
Montagebeispiel vom Trageriemen- Set mit Befestigungs- Ösen
Montagebeispiel vom Trageriemen- Set mit Befestigungs- Ösen
Montagebeispiel vom Trageriemen- Set mit Befestigungs- Ösen
Montagebeispiel vom Trageriemen- Set mit Befestigungs- Ösen
Montagebeispiel vom Trageriemen- Set mit Befestigungs- Ösen

Sofort lieferbar.
Artikelnummer: 1340520
Artikelname: Gewehrriemen Set mit Ösen für HW 77 und HW 97
Preis: 49,45 € inkl. 19% MwSt.
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Trageriemen- Set mit Befestigungs- Ösen z.B. für HW 77
 

Dieser Gewehrriemen ist aus gutem Leder und sehr solide verarbeitet. Mit dem hölzernen Knebel kann der Riemen leicht straff gezogen werden, damit der Riemen beim Wegstellen der Waffe nicht rumbaumelt.

Diese Ösen sind in dieser Kombination passend für Luftgewehre HW 77, HW 97, HW 50 und HW 35.


Die Schelle ist für Durchmesser 15mm



 

                 


Montagebeispiel


Mittels hölzernem Knebel kann der Riemen leicht eingekürzt werden.

Montagebeispiele am HW 77


 

Verfügbarkeit
Sofort lieferbar.

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K1 1.41 Wer erwirbt eine Waffe im Sinne des Waffengesetzes?

a) Jeder, der die tatsächliche Gewalt über die Waffe erlangt.

b) Jeder, der sich die Waffe für einen Zeitraum von weniger als 4 Wochen ausleiht.

c) Jeder, der die tatsächliche Gewalt über die Waffe ausübt.


K1 1.42 Wann „erwirbt“ der Käufer eine Waffe im Sinne des Waffengesetzes?

a) Bei dem Abschluss eines Kaufvertrages.

b) Bei der Vorlage der Waffenbesitzkarte des Käufers zum Eintrag der Waffe bei seiner zuständigen Behörde.

c) Bei der Aushändigung der Waffe durch den Verkäufer.


K1 2.56 Sie wollen eine Waffe mit einem anderen Berechtigten dauerhaft tauschen, was müssen Sie berücksichtigen?

a) Ein Waffentausch ist gesetzlich nicht vorgesehen, jeder muss für die angestrebte Waffe erwerbsberechtigt sein und den Erwerb, sowie das Überlassen der anderen Waffe seiner zuständigen Behörde fristgerecht melden.

b) Ein Waffentausch ist nur dann waffenrechtlich zulässig, wenn die Waffenart und das Kaliber gleich bleiben Anschließend ist die zuständige Behörde binnen von 14 Tagen zu informieren.

c) Ein Waffentausch darf nur zwischen den Inhabern zweier gleichartiger Erlaubnisse im Rahmen des von ihrem Bedürfnis umfassten Zweckes erfolgen (z.B. nur zwei Sportschützen).


Bewertungen

Daniël D. am 07.06.2023
Bewertung: (sehr gut)
Die kirsche auf die torte.
Top teil jetzt ist mein hw77 nach wunsch.
War diese Bewertung hilfreich für Sie?   ja (15)

A. am 24.03.2021
Bewertung: (sehr gut)
Gute Qualität. Echtes Leder
War diese Bewertung hilfreich für Sie?   ja (17)

Ronald H. am 16.10.2019
Bewertung: (sehr gut)
Alles super Danke
War diese Bewertung hilfreich für Sie?   ja (207)




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