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Walther PDP Sprühgerät in weiß

Walther PDP Sprühgerät in weiß
Walther PDP Sprühgerät in weiß

Walther PDP Sprühgerät in weiß
Walther PDP Sprühgerät in weiß
Walther PDP Sprühgerät in weiß
Das Oberteil wird zum Laden hochgeklappt und die Kartusche eingeführt.
Walther PDP Sprühgerät in weiß
Als Zubehör btw. Ersatz gibt es <a href=1030085.htm>Pfeffergelkartuschen</a> zur Verteidigung (z.B. gegen wilde Tiere) oder auch <a href=1030084.htm>Wasserkartuschen </a>zum Training

Frei ab 18 Jahren, ein Altersnachweis ist erforderlich.

Im Moment nicht lieferbar
Artikelnummer: 1030080
Artikelname: Walther PDP Sprühgerät in weiß
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Walther PDP Sprühgerät in weiß

Die Walther PDP („Personal Defense Pistol“) ist ein Pfeffersprühgerät und in Weiß, Pink oder Schwarz erhältlich. Dieses famose Verteidigungsmittel wird per Kipplauf mit einer Treibgas-Kartusche geladen. Über den Abzug kann man mehrere starke Sprühstöße auf bis zu 5 Meter Distanz abgeben. Ein Sichtfenster dient der Farbkontrolle der Kartusche (es gibt Pfefferwirkstoff zur Verteidigung (z.B. gegen wilde Tiere) oder auch Wasserkartuschen zum Training). Die automatische Handballensicherung schützt vor ungewolltem Auslösen.

- Sprühdistanz: 4-5m
- Sprühform: ballistischer Strahl
- Wirkstoff: Pfefferspray / Pfeffergel
- Inhalt: ca. 11ml Kartusche (austauschbar)
- Gesamtlänge: ca.125mm
- Breite: ca. 29mm
- Höhe: ca. 120mm
- Gewicht inkl. Sprühdose: ca. 107g
- Griff: P22 Griffstück
- Sicherung: Handballensicherung
- Material: Polymer Kunststoff
- Farbe: weiß



Verfügbarkeit
Im Moment nicht lieferbar.

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K1 1.42 Wann „erwirbt“ der Käufer eine Waffe im Sinne des Waffengesetzes?

a) Bei dem Abschluss eines Kaufvertrages.

b) Bei der Vorlage der Waffenbesitzkarte des Käufers zum Eintrag der Waffe bei seiner zuständigen Behörde.

c) Bei der Aushändigung der Waffe durch den Verkäufer.


K1 2.11 Was ist zu tun, wenn erlaubnispflichtige Waffen oder Munition abhanden kommen?

a) Unverzüglich den Verlust der zuständigen Waffenbehörde melden.

b) Innerhalb eines Monats den Verlust der zuständigen Behörde melden.

c) Eine Verlustanzeige bei der zuständigen Polizeidienststelle aufgeben.


K1 2.56 Sie wollen eine Waffe mit einem anderen Berechtigten dauerhaft tauschen, was müssen Sie berücksichtigen?

a) Ein Waffentausch ist gesetzlich nicht vorgesehen, jeder muss für die angestrebte Waffe erwerbsberechtigt sein und den Erwerb, sowie das Überlassen der anderen Waffe seiner zuständigen Behörde fristgerecht melden.

b) Ein Waffentausch ist nur dann waffenrechtlich zulässig, wenn die Waffenart und das Kaliber gleich bleiben Anschließend ist die zuständige Behörde binnen von 14 Tagen zu informieren.

c) Ein Waffentausch darf nur zwischen den Inhabern zweier gleichartiger Erlaubnisse im Rahmen des von ihrem Bedürfnis umfassten Zweckes erfolgen (z.B. nur zwei Sportschützen).


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