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Zoraki 2918 brüniert

Zoraki 2918 brüniert
Schreckschusspistole Zoraki Mod. 2918 im Kaliber 9mm P.A.K

Schreckschusspistole Zoraki Mod. 2918 im Kaliber 9mm P.A.K
Schreckschusspistole Zoraki Mod. 2918 im Kaliber 9mm P.A.K
Schreckschusspistole Zoraki Mod. 2918 im Kaliber 9mm P.A.K
Schreckschusspistole Zoraki Mod. 2918 im Kaliber 9mm P.A.K
Schreckschusspistole Zoraki Mod. 2918 wird in Plastikkoffer geliefert.
Schreckschusspistole Zoraki Mod. 2918 im Kaliber 9mm P.A.K
Als passendes Zubehör kann ich Ihnen solch <a href=1260111.htm> ein Holster für Rechts- und Linksträger </a> anbieten.
Solche <a href=1200901-25.htm>passende Munition (Beispiel)</a>darf ich leider nicht versenden, weil das Gefahrgut ist. Sowas müsste abgehollt werden.  Die Waffe ohne Munition kann verschickt werden.
<a href=pyromuni.htm>Passende pyrotechnische Artikel </a>darf ich leider nicht versenden, weil das Gefahrgut ist. Sowas und Munition müsste abgehollt werden. Die Waffe selbst kann verschickt werden.

Artikelnummer: 1040875
Artikelname: Zoraki 2918 brüniert
Warengruppe: alle Produkte anzeigen


Schreckschusspistole Zoraki Mod. 2918 im Kaliber 9mm P.A.K

-Kaliber: 9 mm P.A.K.

-Magazingröße: 18 Schuss
-Gesamtlänge: ca. 200mm
-Gewicht: ca. 895g
-Abzug: Single-Aktion, Double-Action
-ergonomisches Griffstück
-Stahlverstärkte Funktionsteile
-Farbe: schwarz

Hinweis zu Zoraki 2918 brüniert

Deutsches Waffengesetz / bitte beachten !
Seit dem 01.04.2003 gibt es den kleinen Waffenschein für Gas- und Schreckschusswaffen. Sie benötigen diesen kleinen Waffenschein nur dann, wenn Sie beabsichtigen eine Gas- oder Schreckschusswaffen in der Öffentlichkeit geladen und zugriffsbereit bei sich zu tragen.
Wenn Sie die gleiche Waffe ungeladen und verpackt transportieren, brauchen Sie diesen kleinen Waffenschein nicht! Zum Kauf von diesen Gas- und Schreckschusswaffen braucht man ebenfalls keine Berechtigung. Der Verkauf erfolgt gegen Altersnachweis ab 18 Jahren.
Einen Antrag auf den kleinen Waffenschein können Sie bei Ihrer zuständigen Behörde stellen.  Zuständig ist dafür in den meisten Bundesländern das Landratsamt und in den Städten meist das Ordnungsamt.

Verfügbarkeit
Im Moment nicht lieferbar.

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K1 1.34 Welcher der hier genannten Gegenstände ist keine Munition im Sinne des Waffengesetzes?

a) Geschosse für Druckluftgewehre (Diabolos)

b) Platzpatronen für Schreckschusswaffen

c) Zündhütchen für Vorderladerwaffen mit Zündhütchenzündung (Perkussion)


K9 110 Ist diese Waffe so auf einem Schießstand richtig abgelegt?


a) Ja, der Verschluss steht offen und das Patronenlager ist frei. Daher ist die Waffe sicher.

b) Ja, der Verschluss steht offen und die Mündung zeigt zum Geschossfang. Daher ist die Waffe sicher.

c) Nein. Die Waffe ist geladen.


K9 320 Beim Schießen mit einem Revolver Kaliber .357 Magnum ist der Zündsatz einer Patrone losgegangen, das Treibladungspulver nicht. Es wurde mindestens 10 Sekunden abgewartet. Die Waffe lässt sich nicht mehr spannen und die Trommel kann nicht ausgeschwenkt werden. Es sind noch Patronen in der Trommel und wir können die Waffe nicht entladen. Was ist der Grund für dieses Problem?

a) Ein Geschoss steckt im Übergang zwischen Trommel und Lauf.

b) Eine Hülse ist verrutscht

c) Der Schlagbolzen ist gebrochen und ragt in die Trommel.


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