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Gasrevolver Röhm RG 59 nickel

Gasrevolver Röhm RG 59 nickel
Schreckschussrevolver RG59 vernickelt

Schreckschussrevolver RG59 vernickelt
vernickelter Schreckschussrevolver RG59
Gasrevolver Röhm RG 59 nickel
Gasrevolver Röhm RG 59 nickel

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Artikelnummer: 1043808
Artikelname: Gasrevolver Röhm RG 59 nickel
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Gas/Alarm-Revolver Röhm RG 59
„Le Petit" Kaliber 9 mm Knall/Gas

5-Schuss-Trommel, ausschwenkbar, versenkbare Trommelachse, weicher Abzug, mit Signalbecher Nr. 1.
Zuverlässige Trommelsperre vor und während des Schusses. Schnelles Entladen durch zentralem
Ausstoßer mit automatischer Rückfederung. Mehrfach gegen Unfall gesichert und gegen Aufprall.
Die Pistolen kann 15 mm Zusatzmunition (z.B. Signalsterne, Pfeif- und Knatterpatronen, Vogelschreck-Raketen) mittels Signalbecher verschießen.
Gesamtlänge: 155 mm
Gewicht: 510g

Mit Abschussbecher für Pyrotechnik

Trommel- Ladekapazität:
5 Schuss im Kal. .380 / 9x17
passende Munition Nr. 1203817

              
       
Dieser Revolver ist klein und handlich. In die Trommel passen 5 Schuss im Kaliber 9mm Knall oder Gas. 
Besonders wirkungsvoll sind Pfefferpatronen.
Der Revolver kann mit single oder double action- Abzug geschossen werden. Das heißt; entweder spannt man den Hahn vor oder man zieht nur am Abzug um weitere Schüsse abzugeben.

Hinweis zu Gasrevolver Röhm RG 59 nickel

In diesem Video werden generelle Hinweise zur Bedienung von Revolver gegeben.

Das Abschießen von pyrotechnischer Munition zu Silvester vom eigenen befriedeten Besitztum oder vom befriedeten Besitztum eines anderen mit Zustimmung des Inhabers des Hausrechtes ist frei von waffenrechtlichen Erlaubnispflichten zulässig , wenn es den Vorgaben der Verwendersicherheit (also Schießen senkrecht nach oben, nicht in der Nähe von leicht brennbaren Objekten usw.) entspricht. 
Weiterhin ist der Transport der Gas- und Schreckschusswaffe von Ort zu Ort erlaubnisfrei, also ohne Kleine Waffenschein, zulässig wenn die Waffe nicht schuss- und zugriffsbereit transportiert wird. N eues Waffengesetz / bitte beachten !
Seit dem 01.04.2003 gibt es den kleinen Waffenschein für Gas- und Schreckschusswaffen. Sie benötigen diesen kleinen Waffenschein nur dann, wenn Sie beabsichtigen eine Gas- oder Schreckschusswaffen in der Öffentlichkeit geladen und zugriffsbereit bei sich zu tragen.
Wenn Sie die gleiche Waffe ungeladen und verpackt transportieren, brauchen Sie diesen kleinen Waffenschein nicht! Zum Kauf von diesen Gas- und Schreckschusswaffen braucht man ebenfalls keine Berechtigung. Der Verkauf erfolgt gegen Altersnachweis ab 18 Jahren.
Einen Antrag auf den kleinen Waffenschein können Sie hier ausdrucken . Zuständig ist dafür in den meisten Bundesländern das Landratsamt.

Verfügbarkeit
Im Moment nicht lieferbar.

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K1 1.22 Mit welcher Munition der Bezeichnung „9 mm Luger“ ist der Umgang verboten?

a) Hohlspitzpatronen

b) Kleinschrotpatronen

c) Leuchtspurpatronen


K1 1.49 Wer ist im Sinne des Waffengesetzes in der Regel nicht mehr zuverlässig?

a) Jeder, der wegen einer vorsätzlich begangenen Straftat zu einer Geldstrafe von mindestens 60 Tagessätzen verurteilt wurde.

b) Jeder, der wegen der Begehung von zwei verschiedenen vorsätzlichen Straftaten zu Geldstrafen in Höhe von jeweils 30 Tagessätzen verurteilt wurde.

c) Jeder, der wegen einer vorsätzlichen Geschwindigkeitsüberschreitung seinen Führerschein für mehr als 60 Tage abgeben musste.


K1 2.13 Was ist nach Verlust einer erlaubnispflichtigen Schusswaffe oder einer Waffenbesitzkarte zu veranlassen?

a) Der Verlust ist unverzüglich der zuständigen Behörde mitzuteilen.

b) Die Versicherung ist umgehend in Kenntnis zu setzen, damit diese die Polizei verständigen und alle weiteren Maßnahmen einleiten kann.

c) Sämtliche denkbaren Maßnahmen zur Wiedererlangung der Schusswaffe und der WBK sind einzuleiten.


Bewertungen

Arthur F. am 28.08.2019
Bewertung: (sehr gut)
Ich bin mit Ware absolut zufrieden.
Sehr gute Qualität.
Die Lieferung erfolgte sehr schnell und problemlos.
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