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Combat Zone, Speedloader für 6mm

Combat Zone, Speedloader für 6mm

Frei ab 18 Jahren, ein Altersnachweis ist erforderlich.

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Artikelnummer: 1055222
Artikelname: Combat Zone, Speedloader für 6mm
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Combat Zone, Speedloader für 6mm Magazine

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K1 2.18 Ist Sportschützen der Erwerb und die anschließende Nutzung von Kurzwaffenmagazinen mit einer Kapazität von mehr als 20 Patronen und Langwaffenmagazinen mit einer Kapazität von mehr als 10 Patronen gestattet (wechselbares Magazin)?

a) Ja, wenn damit nachweislich dynamische Disziplinen (IPSC) absolviert werden.

b) Ja, allerdings nur zu Trainingszwecken und nicht im Rahmen von Wettkämpfen.

c) Nein, da solche Magazine für Privatpersonen verboten sind.


K9 120 Besteht bei diesen Teilen ein Problem?

a) Nein. Solche großen Magazine dürfen zum sportlichen Schießen zwar nicht verwendet werden, sind aber keine wesentlichen Teile von Schusswaffen und man darf die frei ab 18 Jahren besitzen.

b) Ja. Es handelt sich bei diesen Magazinen für halbautomatische Langwaffen um verbotene Gegenstände, weil das maximale Fassungsvermögen nur noch 10 Schuss betragen darf (das Waffengesetz wurde geändert).


K9 121 Besteht hier ein Problem?

a) Nein. Magazine sind keine wesentlichen Teile von Schusswaffen und man darf die frei ab 18 Jahren besitzen. Zum Üben kann man sowas benutzen.

b) Ja. Es handelt sich bei diesem Magazin um einen verbotenen Gegenstand, weil das maximale Fassungsvermögen nur noch 20 Schuss betragen darf (das Waffengesetz wurde geändert).


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