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Wasserwaage für 11mm Schienenbreite

Wasserwaage für 11mm Schienenbreite
Wasserwaage für 11mm Schienenbreite

Wasserwaage für 11mm Schienenbreite
Montagebeispiel der Wasserwaage für 11mm Schienenbreite
Wasserwaage für 11mm Schienenbreite

Sofort lieferbar.
Artikelnummer: 1130580
Artikelname: Wasserwaage für 11mm Schienenbreite
Preis: 9,00 € inkl. 19% MwSt.
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Warengruppe:
Zielfernrohr


Wasserwaage für 11mm Schienenbreite

Für den vergleichsweise günstigen Preis sitzt das Teil gut, stabil und gerade. Allerdings mussten wir dazu die Teile etwas kürzen.
Diese Wasserwaage ist eine hilfreiche Anzeige gegen das Verkanten der Waffe im Anschlag und passt für Schienen mit 11mm Breite, wenn die 11mm Schiene an der Waffe ausreichend hoch ist (woie bei den Abbildungen).

Hinweis zu Wasserwaage für 11mm Schienenbreite

Für die Befestigung muss das Mittelrohr vom Zielfernrohr ausreichend lang sein.Bitte prüfen Sie vor Ihrer Bestellung!

Verfügbarkeit
Sofort lieferbar.

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K1 1.13 Welcher der nebenstehend aufgeführten Gegenstände ist eine verbotene Waffe/ verbotener Gegenstand? (Hinweis: Vollständige Aufzählung s. Anlage 2 Abschnitt 1 Waffengesetz)

a) Blasrohr, Harpune, Armbrust

b) halbautomatisches Gewehr / halbautomatische Pistole

c) Schlagring, Stockdegen, Würgeholz (Nun-Chaku)

d) Wurfsterne, bestimmte Hartkernmunition, bestimmte Leuchtspurmunition


K1 2.56 Sie wollen eine Waffe mit einem anderen Berechtigten dauerhaft tauschen, was müssen Sie berücksichtigen?

a) Ein Waffentausch ist gesetzlich nicht vorgesehen, jeder muss für die angestrebte Waffe erwerbsberechtigt sein und den Erwerb, sowie das Überlassen der anderen Waffe seiner zuständigen Behörde fristgerecht melden.

b) Ein Waffentausch ist nur dann waffenrechtlich zulässig, wenn die Waffenart und das Kaliber gleich bleiben Anschließend ist die zuständige Behörde binnen von 14 Tagen zu informieren.

c) Ein Waffentausch darf nur zwischen den Inhabern zweier gleichartiger Erlaubnisse im Rahmen des von ihrem Bedürfnis umfassten Zweckes erfolgen (z.B. nur zwei Sportschützen).


K9 121 Besteht hier ein Problem?


a) Nein. Magazine sind keine wesentlichen Teile von Schusswaffen und man darf die frei ab 18 Jahren besitzen. Zum Üben kann man sowas benutzen.

b) Ja. Es handelt sich bei diesem Magazin um einen verbotenen Gegenstand, weil das maximale Fassungsvermögen nur noch 20 Schuss betragen darf (das Waffengesetz wurde geändert).


Bewertungen

Thomas W. am 09.12.2021
Bewertung: (mangelhaft)
Weder auf einer FWB600 noch auf einer HW98 lässt sich das Ding gut klemmen.
Das Ding wird einfach nicht fest UND da die Kanten rund sind und die Prismaschiene flach/gerade lässt sich das auch nicht gerade montieren.
Das Alu ist viel zu weich, so das die Pseudoschraube kratzt und das Gewinde schon nach kürzester Zeit ausreisen wird. FAZIT: Man bekommt was man bezahlt..
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